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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3123-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Zur Feststellung der Budgetergebnisse 2019 und der anschließenden Mittelbereitstellung in 2020 für die budgetierten Fachbereiche (Dienststellen und städtische Schulen) wird von der Verwaltung Folgendes vorgetragen:

 

 

 

Grundsätzliches

Rechtsgrundlage für die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung bildet Nummer 5 der Allge­meinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB). Hinsichtlich der Handhabung der Budgetergebnisse gilt speziell Nummer 5.5 der AFB. Danach soll bei Ausgabeeinsparungen und Mehreinnahmen, die auf organisatorische Änderungen oder neue Wege („Managementleistungen“) zurückzuführen sind, das jeweilige Amt bzw. Sachgebiet im laufenden oder im folgenden Haus­haltsjahr partizipieren. Dazu soll der jeweilige Fachbereich bzw. das Amt zusätzlich zum Budgetansatz noch 50% des eingesparten bzw. zusätzlich eingenommenen Betrags erhalten. Im Fall einer Budgetüberschreitung sind die übersteigenden Beträge dem jeweiligen Fachbereich bzw. Amt dagegen voll anzulasten, d.h. das Budget wird sich um diesen Betrag verringern.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienststellen

 

Im Haushaltsjahr 2019 haben das Historische Museum, das E.T.A.-Hoffmann-Theater, die städtische Musikschule, das Gartenamt und der Tourismus & Kongress Service ihr Budget überschritten.

  

 Dienststelle

Überschreitung

Negativer

Vortrag zu 100%

Relative Abweichung zum Gesamtbudget

Historisches Museum

6.012,86

-6.012 €

0,50 %

E.T.A.-Hoffmann-Theater

13.069,70 €

-13.069 €

0,42 %

Städtische Musikschule

6.850,50 €

-6.850 €

0,57 %

Gartenamt

271.266,26 €

-271.266 €

7,33 %

Tourismus & Kongress Service

29.426,55 €

-29.426 €

4,03 %

 

 Insgesamt:              326.625,87          - 326.623         2,57 %

 

  Davon ausgehend sind die Budgets dieser Dienststellen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe der Über­schreitung zu kürzen.

  Zur Entlastung des Budgets des Gartenamtes werden dem Gartenamt zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen Haushaltsreste in Höhe von 400.000 € zur Verfügung gestellt.

 

 Bei den restlichen Dienststellen sind jeweils Einsparungen zu verzeichnen, d.h. die Budgets wurden gar nicht vollständig ausgeschöpft.

 

 Hier wird folgender Übertrag vorgeschlagen:

 

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

zu 50%

Städtische Volkshochschule

57.960,77 €

28.980 €

Konzert- & Kongresshalle

2.450,00

1.225

 

 

 

Insgesamt:                                  60.410,77 €            30.205

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Schuleinrichtungen

 

Die Budgets der weiterführenden Schulen, der Grund- und Mittelschulen sowie des Staatlichen Schulamts weisen größtenteils Einsparungen auf.

 

Es wird vorgeschlagen, aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge bei den Schuleinrichtungen 100% des das Budget unterschreitenden Betrags in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen.

 

Im Einzelnen:

 

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

Staatliches Schulamt

1.925,67

1.925 €

Weiterführende Schulen

35.872,97

35.877

Grund- und Mittelschulen

5.727,09

5.712

 

Insgesamt:                                 43.525,73              43.514

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussantrag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
  2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

a)      Im Haushaltsjahr 2020 werden für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungsergebnisse 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 73.719 € gemäß den Anlagen 1 und 2 wie im Sitzungsvortrag vorgeschlagen zur Verwendung für aufgabenbedingte Ausgaben bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Ausgabeneinsparungen bei den Dienststellen mit einem negativen Budgetvortrag.

b)      Die Verwaltung wird mit dem Vollzug beauftragt.

 

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III.  Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 73.719, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von r die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

Personalkosten:                Sachkosten:

 

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Anlagen

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