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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3127-STWB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Einführung eines 365 €-Tickets im Ausbildungsverkehr

In den Sitzungen des Stadtrats am 23.07.2019 und am 26.11.2019 wurde über ein Bündel von Maßnahmen zur Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs berichtet. Diese Maßnahmen, die sich insbesondere mit dem Abbau von Zugangshemmnissen durch eine weitere Digitalisierung im ÖPNV beschäftigen als auch im tariflichen Bereich wirken sollen, wie z.B.

 

-          die kundenseitige Akzeptanz für den ÖPNV erhöhen (z. B. durch Einführung eines Best-Price-Systems)

-          Hemmschwellen zur Nutzung des ÖPNV abbauen (u.a. durch automatisierte Berechnung von rabattierten Anschlussfahrscheinen)

-          die Digitalisierung im ÖPNV mit dem mittel- bis langfristigen Ziel der Einführung eines elektronischen Tarifs voranbringen (u. a. durch die Digitalisierung des Vertriebs im Schülerverkehr, die Erweiterung des Handyticket-Sortiments, Einführung eines rabattierten, digitalen Einzelfahrauseises, der automatisierten Fahrpreisfindung auf Basis eines Check-Check-Out-Systems)

 

werden zum einen über Fördermittel des Freistaats Bayern zum anderen über die finanzielle Beteiligung des jeweiligen Aufgabenträgers im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) finanziert.

 

Ebenfalls wurde in den o.g. Sitzungen über die Einführung eines 365 €-Tickets im Ausbildungsverkehr berichtet. Zum damaligen Zeitpunkt der Berichterstattung konnte noch kein zustimmender Beschluss im Stadtrat zur Einführung gefasst werden, da verschiedene Punkte zwischen dem Freistaat Bayern, dem VGN, den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen noch zu klären waren.

Dies betraf insbesondere Punkte wie

 

-          Welche Wirkung hat das verbundweit gültige Ticket auf den Schulsprengel (welche Ersatzregelung gibt es für die bisher vom ÖPNV-Preis abhängige Kostenfreiheit des Schulwegs zur nächst gelegenen Schule)?

-          Was ist künftig die Basis für die Pauschalzuweisungen?

-          Wie wird die Ausgleichsleistung nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz ausgestattet?

 

Diese Punkte sind jetzt zur Zufriedenheit aller Parteien geklärt, sodass einer Einführung des 365 €-Tickets nichts mehr im Wege steht.

 

Alle wesentlichen Eckpunkte zum 365 €-Ticket im Ausbildungsverkehr sind der Anlage 1 zum Sitzungsvortrag zu entnehmen.

 

Es ist geplant, dass das Ticket ab 01.08.2020 angeboten werden soll.

 

Mit der Einführung des 365 €-Tickets im Ausbildungsverkehr entstehen bei den Verkehrsunternehmen im VGN Einnahmeausfälle in Höhe von insgesamt 47.418.239 € brutto pro Jahr.

 

Diese Mindereinnahmen sind den Verkehrsunternehmen auszugleichen. Der Freistaat Bayern hat sich bereit erklärt, einen Finanzierungsbeitrag von 2/3 der Mindereinnahmen zu leisten, sodass bei den Aufgabenträgern ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 15.806.080 € zu tragen ist.

 

Die Finanzierungsbereitschaft des Freistaats ist immer auf den jeweiligen Doppelhaushalt des Freistaats bezogen, sodass die Finanzierungsbereitschaft des jeweiligen Aufgabenträgers nur so lange gelten soll, wie sich der Freistaat zu seiner 2/3-Beteiligung auch bekennt. Sollte diese Beteiligung des Freistaats nicht mehr gegeben sein, soll das Ticketangebot gemäß der Verabredung im VGN entfallen.

 

Für den Aufgabenträger Stadt Bamberg wurden vom VGN die jährlichen Ausgleichsleistungen berechnet.

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Kostenbeteiligung Stadt Bamberg in € brutto

107.473

258.473

258.473

258.473

258.473

 

Derzeit ist noch zwischen dem VGN und dem Finanzministerium in Klärung, ob der Zuschuss steuerbar oder nicht steuerbar ist. Sollte das Finanzministerium den Zuschuss als nicht steuerbar ansehen, würden sich die Beträge um 7 % reduzieren.

 

Ob die angenommene finanzielle Belastung in den Jahren 2021 bis einschließlich 2024 steigt oder auch sinkt, hängt auch von der Entwicklung der Schülerzahlen ab, weshalb hier vorläufig von einer gleichbleibenden Belastung ausgegangen wird.

 

  1. Satzungsänderung des Zweckverbands Großraum Nürnberg (ZVGN)

 

Der ZVGN ist aktuell satzungsgemäß nicht befugt, Zuwendungen/Fördermittel des Bundes oder des Freistaats entgegennehmen zu können. Da die Fördermittel des Freistaats für das Innovationspaket des VGN und für das 365 €-Ticket im Ausbildungsverkehr über den ZVGN vereinnahmt werden sollen, ist eine Satzungsänderung erforderlich.

 

Die Satzungsänderung ist als Anlage 2 dem Sitzungsvortrag beigefügt.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg stimmt der Einführung eines 365 €-Tickets zum 01.08.2020 im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) unter der Voraussetzung zu, dass der Freistaat Bayern und alle anderen im Grundvertragsausschuss des VGN vertretenen Landkreise und kreisfreien Städte ihren Ausgleichsverpflichtungen im vollem Umfang nachkommen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg stimmt zu, dass das Ticketangebot entfällt, wenn der Freistaat Bayern und alle anderen im Grundvertragsausschuss des VGN vertretenen Landkreise und kreisfreien Städte ihren Ausgleichsverpflichtungen nicht im vollem Umfang nachkommen.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg stimmt der Satzungsänderung des Zweckverbands Großraum Nürnberg (ZVGN) zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 65.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gegeben ist.

X

3.

Kosten in Höhe von 42.473 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:  Entnahme aus der Rücklage

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  ca. 259 T€ p.a.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Das Referat 2 weist darauf hin, dass sich die Stadt Bamberg aktuell noch in der sog. „haushaltslosen“ Zeit befindet (Art. 69 GO).

 

 

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Anlagen

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