Beschlussvorlage - VO/2020/3128-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Parkhaus mit 966 Stellplätzen Bamberg, Buger Str. 80
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
29.04.2020
|
I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Im südlichen Bereich des Klinikgeländes, auf der Fläche des Mitarbeiterparkplatzes Süd, soll ein Parkhaus mit 966 Stellplätzen auf 5 Parkebenen errichtet werden. Zwei Ebenen des Parkhauses werden in das Gelände eingegraben und durch einen Lichtgraben mit Umfassungsmauer eingefasst. Oberhalb des bestehenden Geländes werden 3 Parkebenen sichtbar sein.
Es ist weiterhin ein überdachtes Fahrradunterstellgebäude geplant.
Größe des Bauvorhabens:
Parkhaus:
Breite: 50,75 m Länge: 95,50 m Gesamthöhe: 12,10 m /sichtbare Höhe: 6,55 m
Fahrradgebäude:
Breite: 7,50 m Länge: 25,00 m Höhe: 2,50 m
Antragseingang: 15.10.2019
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: Es liegt ein einfacher Bebauungsplan Nr. 62A vor.
Flächen für den Gemeinbedarf (Krankenhaus)
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: nicht erforderlich
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: nicht erfoderlich
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen, Parkplätze sind mittels eines Aufzuges erreichbar.
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Naturschutz:
Auf dem Baugrundstück befinden sich teilweise gesetzlich geschützte Biotope. Ein Bestands- und Eingriffsplan sowie ein Gestaltungsplan mit Darstellung der zu leistenden Ersatzpflanzun- gen und der Ausgleichsflächen wurde vorgelegt. Mit diesen besteht aus naturschutzfachlicher Sicht Einverständnis.
Immissionsschutz:
Für das Vorhaben wurde eine schalltechnische Untersuchung vorgelegt. Unter Berücksichtigung sämtlicher Parameter kann durch Auflagen im Genehmigungsbescheid für das Vorhaben die immissionstechnische Verträglichkeit mit der bestehenden schutzwürdigen Nachbarschaft gewährleistet werden. In den Auflagen wird sichergestellt, dass durch organisatorische Maßnahmen die Zufahrt/Abfahrt zum Parkhaus zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr ausschließlich über die vorhandene Zufahrt des Versorgungsbereiches des Klinikums erfolgt.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Bamberg stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlage/n: (Die Anlagen sind aus Datenschutzgründen für die Öffentlichkeit nicht sichtbar)
01 Lageplan
02 Bebauungsplan
03 Fundamente
04 Grundriss E/F
05 Ansichten
06 Schnitte
Verteiler:
Amt 38
Amt 61
Sozialstiftung