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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3128-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

Im südlichen Bereich des Klinikgeländes, auf der Fläche des Mitarbeiterparkplatzes Süd, soll ein Parkhaus mit 966 Stellplätzen auf 5 Parkebenen errichtet werden. Zwei Ebenen des Parkhauses werden in das Gelände eingegraben und durch einen Lichtgraben mit Umfassungsmauer eingefasst. Oberhalb des bestehenden Geländes werden 3 Parkebenen sichtbar sein.

Es ist weiterhin ein überdachtes Fahrradunterstellgebäude geplant.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Parkhaus:

 Breite: 50,75 m  Länge: 95,50 m         Gesamthöhe: 12,10 m /sichtbare Höhe: 6,55 m

 Fahrradgebäude:

 Breite: 7,50 m              Länge: 25,00 m         Höhe: 2,50 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  15.10.2019

          vollständig:  

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Zulässigkeit nach § 34 BauGB

  Eigenart der näheren Umgebung: Es liegt ein einfacher Bebauungsplan Nr. 62A vor.

 

            Flächen für den Gemeinbedarf (Krankenhaus)

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:                        nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: nicht erforderlich 


 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich:  nicht erfoderlich

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen,  Parkplätze sind mittels eines                                                                                           Aufzuges erreichbar.


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

 Besonderheiten:

 

 Naturschutz:

 Auf dem Baugrundstück befinden sich teilweise gesetzlich geschützte Biotope. Ein Bestands-               und Eingriffsplan sowie ein Gestaltungsplan mit Darstellung der zu leistenden Ersatzpflanzun-              gen und der Ausgleichsflächen wurde vorgelegt. Mit diesen besteht aus naturschutzfachlicher               Sicht Einverständnis.

 

 Immissionsschutz:

Für das Vorhaben wurde eine schalltechnische Untersuchung vorgelegt. Unter Berücksichtigung sämtlicher Parameter kann durch Auflagen im Genehmigungsbescheid für das Vorhaben die immissionstechnische Verträglichkeit mit der bestehenden schutzwürdigen Nachbarschaft gewährleistet werden. In den Auflagen wird sichergestellt, dass durch organisatorische Maßnahmen die Zufahrt/Abfahrt zum Parkhaus zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr ausschließlich über die vorhandene Zufahrt des Versorgungsbereiches des Klinikums erfolgt.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.


 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

Anlage/n: (Die Anlagen sind aus Datenschutzgründen für die Öffentlichkeit nicht sichtbar)

01 Lageplan

02 Bebauungsplan

03 Fundamente

04 Grundriss E/F

05 Ansichten

06 Schnitte

 

 

Verteiler:

Amt 38

Amt 61

Sozialstiftung

 

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