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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3153-R4

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Beratungsfolge

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  1.   Sitzungsvortrag:

 

2025 sollen nach Festlegung der Europäischen Union sowohl eine deutsche und eine slowenische Stadt „Kulturhauptstadt Europas“  werden. Im Dezember 2016 haben die Stadt Nürnberg und die Europäische Metropolregion Nürnberg beschlossen, sich um diesen Titel zu bewerben. Die Bewerbung Nürnbergs wurde unter das Motto „PAST FORWARD“ gestellt. Neben Nürnberg haben sich in einem ersten Schritt von deutscher Seite auch die Städte Chemnitz, Dresden, Gera, Hannover, Hildesheim, Magdeburg und Zittau beworben.

Im Dezember 2019 präsentierte eine 10-köpfige Delegation aus Nürnberg die Bewerbungsunterlagen vor einer internationalen Jury der Europäischen Kommission. Nürnberg kam danach auf die „Shortlist“ der engeren Bewerber (gemeinsam mit Chemnitz, Hannover, Hildesheim und Magdeburg), wird also weiterhin an dem Bewerbungsverfahren teilnehmen. Bis Ende Juli 2020 ist ein zweites Bewerbungsbuch vorzulegen, welches das bisher vorgelegte Konzept ergänzt und konkretisiert. Die Jury hat u.a. empfohlen, das Kulturprogramm, die internationale Ausrichtung und den Aspekt der Nachhaltigkeit weiter auszuarbeiten.

Die Einbindung der Region ist ein zentrales Wesensmerkmal der Kulturhauptstadt-Bewerbung. Ziel ist es, die Region über zukunftsweisende Kooperationsprojekte nachhaltig voranzubringen. Innovative Kulturprojekte und Kooperationsmodelle zwischen Kommunen, zwischen Städten und Umland sollen im Rahmen der Kulturhauptstadt-Bewerbung entwickelt und getestet werden.

Das bereits frühzeitig eingerichtete Bewerbungsbüro ist in regelmäßigen Kontakt mit den Gebietskörperschaften der Metropolregion, die sich der Bewerbung angeschlossen und eine Beteiligung an Projekten im Rahmen der Bewerbung bzw. – bei Vergabe des Titels an Nürnberg und die EMN – im „Kulturhauptstadtjahr“ 2025 zugesagt haben. Eine Auflistung der teilnehmenden Gebietskörperschaften aus der Metropolregion liegt als Anlage 1 diesem Sitzungsvortrag bei. Auch die Stadt Bamberg hat bereits mit Unterzeichnung der Ersten Absichtserklärung am 23. April 2019 die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, sich an der Kulturhauptstadt-Bewerbung der Stadt Nürnberg unter Einbeziehung der Europäischen Metropolregion Nürnberg zu beteiligen und im Kulturhauptstadtjahr 2025 ausgewählte und gemeinsam mit lokalen und internationalen Kulturakteuren sowie dem Kulturhauptstadt-Büro entwickelte Kulturprojekte vor Ort durchzuführen.

Die regionalen Partner profitieren laut Bewerbungsbüro in mehrfacher Hinsicht von der Teilnahme an einem der größten und prestigeträchtigsten europäischen Kulturprojekte dieses Jahrzehnts. Sie erhalten internationale Medienöffentlichkeit, profitieren von einem Zuwachs des Kulturtourismus und von der nachhaltigen Internationalisierung und Entwicklung ihres Kultursektors. Im Fall der Titelvergabe an Nürnberg wird die Region für die nächsten Jahre im Fokus der internationalen Kulturöffentlichkeit stehen.

Bis 31. Juli 2020 sind die Gebietskörperschaften der Metropolregion nun aufgerufen, ihre Teilnahme am Projekt N 2025 durch die Abgabe einer Zweiten Absichtserklärung zu bekräftigen und auch das finanzielle Volumen zu benennen, das für Projekte zur Verfügung gestellt wird, an denen die Kommune/der Landkreis mitwirkt bzw. in die es einbezogen wird. Als Anlage 2 wird das Muster der Absichtserklärung beigefügt 

Die beteiligten Gebietskörperschaften der Metropolregion beteiligen sich nach Information des Bewerbungsbüros mit 50 Cent bis 1 € pro Einwohner pro Jahr für die Jahre 2021 – 2025, im Falle der Stadt Bamberg wären dies insgesamt 194.435 bzw. 388.870 € (Einwohnerstand zum 30.09.2019: 77.774). Der Landkreis Bamberg beispielsweise beteiligt sich mit rund 600.000 Euro. Laut § 2 der Absichtserklärung wird über inhaltliche Details der Einzelprojekte nach der Titelvergabe mit dem regionalen Partner eine gesonderte Kooperationsvereinbarung geschlossen. Dabei wird auch die finanzielle Beteiligung der beteiligten Gebietskörperschaften konkret festgelegt. Sollte eine Einigung nicht möglich sein, kann von der Absichtserklärung bzw. einem späteren Vertragsschluss noch Abstand genommen werden. Im Fall, dass der Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 nicht an Nürnberg und die Metropolregion vergeben wird, ist die Absichtserklärung gegenstandslos.

Außerdem gilt, dass Partnerkommunen oder Landkreise der Region sich ausschließlich an operativen Programmkosten beteiligt, die bei ihnen vor Ort anfallen. Alle von den einzelnen Gebietskörperschaften aufgebrachten Mittel werden mindestens in dieser Höhe für gemeinsame oder dezentrale Projekte in den jeweiligen Gebietskörperschaften eingesetzt. Gibt es also vor Ort kein(e) Projekt(e)  bzw. keine Beteiligung an einer überregionalen Maßnahme, gilt eine sog. Kick-back-Garantie, die eingebrachten Finanzen werden der Gebietskörperschaft wieder erstattet. Die Allgemeinkosten, wie das Gesamtmarketing des Kulturhauptstadt-Projektes, trägt die Stadt Nürnberg in voller Höhe.

Die Stadt Bamberg ist im Projektentwicklungsprozess derzeit an der Arbeitsgruppe „Kulturerbe und Digitales“ beteiligt und wird in diesem Bereich an der Ideenentwicklung von Projekten mitwirken. Aufgrund der Corona-Pandemie konnten leider im Frühjahr 2020 Termine zur Abstimmung von Projektbeteiligungen nur eingeschränkt stattfinden, so dass noch kein konkretes Vorhaben vorgestellt werden kann.  Sobald hier nähere Einzelheiten bekannt sind, wird die Verwaltung wieder berichten.

Der Zeitplan für das weitere Bewerbungsverfahren ergibt sich aus Anlage 3, die Titelvergabe „Kulturhauptstadt Europas 2025“ durch die Europäische Kommission erfolgt voraussichtlich am 28. Oktober 2020.

Sollte die Stadt Nürnberg zur deutschen Kulturhauptstadt 2025 ausgewählt werden, müsste umgehend damit begonnen werden, mit örtlichen Kulturschaffenden, Vereinen und Institutionen individuelle „Vor-Ort-Projekte zu den vorgegebenen Themen des Bewerbungsbüros zu entwickeln (Ausschreibungen, Vorbereitungsgespräche, gemeinsame Konzepterstellung, Auswahl- und Jurysitzungen, Finanzpläne) sowie die überörtlichen gemeinsamen Projekte intensiv zu begleiten und die Durchführung beider Formate zu organisieren und umzusetzen.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

  1.   Beschlussvorschlag:
  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen. 
  2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg bekräftigt die Teilnahme der Stadt Bamberg an dem Projekt N2025 der Stadt Nürnberg und der Europäischen Metropolregion Nürnberg und beauftragt die Verwaltung mit der Abgabe der Zweiten Absichtserklärung.
  3. Vorbehaltlich der Titelvergabe "Kulturhauptstadt Europas 2025" an die Stadt Nürnberg und einer Einigung über die inhaltliche Ausrichtung von Projekten in einer gesonderten Kooperationsvereinbarung, stellt die Stadt Bamberg für die Durchführung von Kulturprojekten vor Ort im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung einen Betrag in Höhe von insgesamt 194.435 € für den Zeitraum 2021 bis 2025 zur Verfügung. Die Kooperationsvereinbarung wird nach Vorliegen ebenfalls zur Behandlung in die zuständigen Gremien eingebracht.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von......  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

x

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:    Sachkosten:  194.435 € im Zeitraum 2021-2025

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund der herausragenden Bedeutung für die gesamte Metropolregion und der einmaligen Gelegenheit für alle beteiligten Gebietskörperschaften, sich strategisch weiterzuentwickeln und eine Vernetzung von Kulturakteuren in der Region mit euorpaweiter Aufmerksamkeit zu erreichen, bestehen von Seiten des Finanzreferats keine Einwände.

 

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Anlagen

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