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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3160-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit der Wahl des neuen Stadtrates ist auch die Neuwahl des Beirates der Stadt Bamberg für Senioren und Seniorinnen verbunden.

Der Beirat für Senioren und Seniorinnen berät den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in grundsätzlichen Angelegenheiten älterer Mitbürger und Mitbürgerinnen – insbesondere bei der Planung und Schaffung von Einrichtungen sowie der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen für Seniorinnen und Senioren, bei der Gestaltung und Umsetzung der nach § 71 SGB XII erforderlichen Maßnahmen und Leistungen sowie bei der Erstellung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes (§ 69 AGSG). Damit kommt dem Beirat für Senioren und Seniorinnen als Interessensvertretung der älteren Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Aufgabe zu, die Stadt zukunftsfähig, Senioren- und Generationengerecht gleichermaßen zu gestalten. Die Satzung vom 24.04.2014 ist als Anlage  1 beigefügt.

 

Auf Wunsch der Arbeitsgemeinschaft älterer Bürger Bambergs und mit dem Zweck weitere engagierte Bürger und Bürgerinnen in die Arbeit des Beirates für Senioren und Seniorinnen einzubinden, wird vorgeschlagen für die Mitglieder nach § 3 Abs. 4 (Bürger- und Bürgerinnenvertretungen) ebenfalls Stellvertretungen zu ermöglichen und satzungsgemäß festzuschreiben.

§3 Abs 4 soll dafür wie folgt geändert werden (Anlage 2: Satzung zur Änderung der Satzung über den Beirat der Stadt Bamberg für Senioren und Seniorinnen):

 

„Weiterhin gehören dem Beirat für Senioren und Senioreninnen zwölf Bürgerinnen und Bürger als Vertreterinnen / Vertreter  an, die wählbar im Sinne des Gemeindewahlrechts und an seniorenpolitischen Themen der Stadt Bamberg besonders interessiert sind. Für diese Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter können bis zu 12 Personen, die ebenfalls die Voraussetzungen von Satz 1 erfüllen müssen, als Stellvertretungen berufen werden. Sie übernehmen im Verhinderungsfall einer Bürgervertreterin/eines Bürgervertreters die Stellvertretung nach einem vom Beirat festgelegten Modus.“

 

Nach der Satzung der Stadt Bamberg über den Beirat für Senioren und Seniorinnen werden die Mitglieder des Beirates nach § 3 Abs. 2 Buchst. a) b) c) d) und § 3 Abs. 4 jeweils auf die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates (§ 6 Abs. 1 und 3) berufen. Die einzelnen Organisationen wurden von der Verwaltung gebeten, Vertreter samt Stellvertreter zu benennen. Folgende Vorschläge sind eingegangen:

 

1. Mitglied nach § 3 Abs. 2 Buchstabe a)

 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der älteren Bürger Bambergs:

Herr Wolfgang BUDDE,

 dieser wird vertreten von Frau Udja HOLSCHUH.

 

2. Mitglied nach § 3 Abs. 2 Buchstabe b)

 Leiterin der Abteilung Gesundheitswesen des Landratsamtes Bamberg:

Frau Dr. Susanne PAULMANN,

 diese wird vertreten von Herrn Lothar RIEMER.

 

3. Mitglied nach § 3 Abs. 2 Buchstabe c)

 (Vertreter der Ortsverbände der freien Wohlfahrtspflege):

 

 - für die Arbeiterwohlfahrt Bamberg,

Herr Matthias KIRSCH,

   dieser wird vertreten von Frau Juliane MENZEL,

 

 - für das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Bamberg,

Frau Erika STETTNER,

   diese wird vertreten von Herrn Matthias SAUL oder

            Herrn Michael RUTHROF,

 

 - für den Caritasverband für die Stadt Bamberg e.V.

Herr Peter EHMANN,

   dieser wird vertreten von Frau Maria FIRSCHING,

 

 - für das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim

Frau Christine LECHNER,

   diese wird vertreten von Herrn Kurt Ochs oder

            Frau Cornelia BETZ.

 

4. Mitglied nach § 3 Abs. 2 Buchstabe d)

 VdK:

Herr Friedrich SCHMAUSER

 dieser wird vertreten von Frau Erika JÄGER.

 

 

5. Mitglieder nach § 3 Abs. 4

 

Als Bürgervertretung haben sich nachfolgende Personen für eine Mitarbeit im Beirat für Senioren und Seniorinnen bereit erklärt. Mit dem Vollzug einer anonymen Wahl im Zuge einer offenen Sitzung der Arbeitsgemeinschaft älterer Bürger Bambergs kann dem Stadtrat nachfolgende Liste als Vertreterinnen und Vertreter sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter vorgeschlagen werden:


Mitglieder:

  1. Frau Jutta BEHR-GROH

  2. Herr Anton ZAHNEISEN

  3. Herr Dr. Winfried STRAUCH

  4. Frau Gisela FILKORN

  5. Frau Monika SKOWRANEK

  6. Herr Herbert BOGNER

  7. Frau Karola KÜMMELMANN

  8. Frau Petra FRIEDRICH

  9. Frau Jutta WEIGAND

10. Frau Christine KARMANN

11. Frau Elfriede EICHFELDER

12. Herrn Thomas HADERLEIN

 

Stellvertretungen:

  1. Frau Monika LANG

  2. Katharina MÜLLERSCHÖN

  3. Roswitha LANGE

  4. Herr Gerhard WEIß

  5. Dr. Jürgen DRESSEL

  6. Herr Axel FRITSCH

  7. Herr Wolfgang SCHENKER

  8. Frau Dr. Juliane FUCHS

  9. Frau Gertrud HERRMANN

10. Frau Ingrid GABLER

11. Frau Gisela SCHREGLE

12. Frau Ida REICHOLD

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt folgende Änderungssatzung:

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung über den Beirat der Stadt Bamberg für Senioren und Seniorinnen (Seniorenbeiratssatzung – SenBS)

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist folgende Satzung:

 

§ 1

Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Beirat der Stadt Bamberg für Senioren und Seniorinnen (Seniorenbeiratssatzung – SenBS) vom 24. April 2014 (Rathaus Journal – Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 16.05.2014 Nr. 11)  wird wie folgt geändert:

§3 Absatz 4 erhält folgende neue Fassung:

„(4) Weiterhin gehören dem Beirat für Senioren und Senioreninnen zwölf Bürgerinnen und Bürger als Vertreterinnen / Vertreter  an, die wählbar im Sinne des Gemeindewahlrechts und an seniorenpolitischen Themen der Stadt Bamberg besonders interessiert sind. Für diese Bürgervertreterinnen und Bürgervertreter können bis zu 12 Personen, die ebenfalls die Vorrausetzungen von Satz 1 erfüllen müssen, als Stellvertretungen berufen werden. Sie übernehmen im Verhinderungsfall einer Bürgervertreterin eines Bürgervertreters die Stellvertretung nach einem vom Beirat festgelegten Modus.“


§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Mai 2020 in Kraft.

 

  1. Die unter I. Nr. 1 – 5 benannten Damen und Herren werden gemäß § 6 Abs. 1 und 3 der Satzung über den Beirat der Stadt Bamberg für Senioren und Seniorinnen zu Mitgliedern bzw. Stellvertreterinnen  und Stellvertreter des Beirates für Senioren und Seniorinnen bis zum Ablauf des 30.04.2026 berufen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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