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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3163-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Hinsichtlich des aktuellen Standes und der Entwicklungen der pandemiebedingten Auswirkungen auf die Stadt Bamberg, wird in der Vollsitzung mündlich berichtet.

 

Zur Stärkung der Bamberger Gastronomie und des Einzelhandels im Umgang mit den Folgen der Auswirkungen der gegenwärtigen Krise liegen drei Anträge aus dem Stadtrat (Stadtratsfraktionen Grünes Bamberg und SPD mit ÖDP und Volt vom 12.05.2020, von FW-BuB-FDP vom 15.05.2020 und der CSU-Stadtratsfraktion mit BA vom 20.05.2020) sowie eine Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion mit BA vom 18.05.2020 vor. Diese Anträge liegen als Anlagen 2 bis 5 bei.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1. Gemeinsamer Antrag Grünes Bamberg , SPD, ÖDP und Volt vom 12.05.2020:

1.1 Zu Ziffer 1 des Antrags:

Die Verwaltung hat bereits im Vorfeld der Lockerung für die Freischankflächen signalisiert, dass dort, wo es möglich ist, den Gastronomiebetrieb eine kostenfreie Vergrößerung der Freischankfläche ermöglicht wird. Entsprechend Anfragen und Anträge wurden von der Verwaltung wohlwollend, schnell und unbürokratisch behandelt. Die aktuelle Bilanz vom 27.05.2020 sieht wie folgt aus:

 

eingegangene Anfragen

50

bewilligte Anfragen

26

In Bearbeitung (es fehlen noch Unterlagen)

13

Abgelehnte Anfragen

6

Zurückgezogene Anfragen

4

Wie schon bei der temporären Erweiterung bestehender Freischankflächen wird die Verwaltung selbstverständlich auch entsprechende Anfragen der Gastronomen auf neue Freischankflächen im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens schnell und unbürokratisch prüfen und – soweit möglich – auch temporär zulassen.

1.2 Zu Ziffer 2 des Antrags:

Eine generelle „Umwidmung“ öffentlicher Stellplätze ist aus Sicht der Verwaltung derzeit weder rechtlich zulässig, noch erforderlich. Soweit Gastronomen konkreten Bedarf zur Erweiterung bzw. Einrichtung einer Freischankfläche inklusive angrenzender Stellplätze anmelden, werden auch diese Anfragen wohlwollend geprüft und soweit es die Situation vor Ort rechtlich und tatsächlich zulässt, auch umgesetzt. Bislang gab es für eine Nutzung von Stellplätzen durch Gastronomiebetriebe nur 4 Anfragen. Aufgrund der geringen Nachfrage ergibt sich daher derzeit kein echter Bedarf für eine Verlagerung von Anwohnerparkplätzen in Tiefgaragen der Stadtwerke.

1.3 Zu Ziffer 3 des Antrags:

Entsprechende Anfragen bei Gastronomen als potentielle Nutzer sowie beim Hotel- und Gaststättenverband ergaben, dass eine Nutzung öffentlicher Plätze abseits des eigenen Gastronomiebetriebes eher skeptisch gesehen wird. Insbesondere wird der für eine gastronomische Nutzung öffentlicher Plätze entstehende notwendige personelle, finanzielle und logistische Aufwand als zu hoch angesehen.

Falls ein Gastronom jedoch konkreten Bedarf anmeldet und hierfür ein geeignetes Nutzungskonzept vorlegt, stellt die Verwaltung auch hierfür die Nutzung öffentlicher Plätze in Aussicht. Hierfür wäre aus Sicht der Verwaltung aber „frei bespielbarer“ Platz wie der Maxplatz eher geeignet als die nördliche Promenade. Vor diesem Hintergrund würde sich auch die Verlagerung von Anwohnerstellplätzen erübrigen.

1.4 Zu Ziffer 4 des Antrags:

Unabhängig von der Dauer der pandemiebedingten Einschränkungen ist vorgesehen, die Maßnahmen zur Unterstützung der Gastronomie auf jeden Fall, widerruflich, bis zum Ende der diesjährigen Freischanksaison fortzuführen. Hierdurch erhalten die Gastronomen angesichts der enormen wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Corona-Krise zumindest Planungssicherheit.

 

2. Antrag FW/BuB/FDP vom 15.05.2020:

 

Der Antrag zielt auf den Erlass der Sondernutzungsgebühren für Freischankflächen im Stadtbereich bis zum Ende des Jahres.

 

Wie oben zu Ziffer 1 ausgeführt, ermöglicht die Verwaltung derzeit bereits die Erweiterung bestehender Freischankflächen, ohne dass hierfür zusätzliche Gebühren erhoben werden.

 

Ein darüber hinausgehender, d.h. vollständiger Erlass ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Hierzu wird auf die Hinweise zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (IMS vom 07.04.2020) verwiesen. Danach ist eine über- und außerplanmäßige Ausweitung freiwilliger Leistungen in der gegenwärtigen Situation unter keinen Umständen vertretbar.

 


3. Antrag der CSU/BA vom 20.05.2020:

 

3.1 Bambergs Partnerstadt Villach (Österreich) hat ein Bonussystem eingeführt, wonach die Stadt Villach 25% des Wertes von Einkaufsgutscheinen mit einem Gesamtumfang von 600.000 € aus dem städtischen Haushalt subventioniert. Im Hinblick auf die Hinweise zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (IMS vom 07.04.2020) sind derartige freiwillige Leistungen in der gegenwärtigen Situation unter keinen Umständen vertretbar. Unabhängig davon wird die Stadt Bamberg gemeinsam mit dem Stadtmarketing das bestehende und bewährte Gutscheinsystem der City-Schecks in Bamberg gezielt bewerben und durch geeignete Aktionen die Kaufkraft des innerstädtischen Einzelhandels fördern und stärken.

 

3.2 Der Erlass von Gebühren für das laufende Haushaltsjahr begegnet haushaltsrechtlichen Bedenken. Insofern darf auf die Ausführen zum Antrag von FW/BuB/FDP verwiesen werden. Unabhängig von haushaltsrechtlichen Erfordernissen, wäre ein Erlass für das Haushaltsjahr 2021 im Rahmen der Haushaltsberatungen im Herbst 2020 zu behandeln.

 

3.3 Der Vorschlag zur Dezentralisierung von Veranstaltungen und Festen auf öffentlichen Plätzen wird gerne aufgegriffen. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit dem Stadtmarketing unter Einbindung von Veranstaltern und Kulturschaffenden ein entsprechendes Konzept entwickeln.

 

3.4  Der Vorschlag zur Verfügungsstellung geeigneter Flächen für Freilufttheater, etc. wird ebenfalls aufgegriffen. Die Stadtverwaltung wird gemeinsam mit den betreffenden Akteuren ein Konzept entwickeln.

 

 

4. Anfrage der CSU/BA vom 18.05.2020:

 

Die Anfrage richtet sich auf die Auszahlung finanzieller Unterstützungsleistungen der Stadt im Zusammenhang mit der Corona-Krise (Anlage 5).

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen des „Bamberger Rettungsschirms“ wurden zinslose Darlehen an kleinere Unternehmen, Freiberufler und Selbständige, unter anderem aus den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel und Dienstleistung, gewährt. Unter den Darlehensempfängern waren auch Solo-Selbständige. Das verfügbare Gesamtvolumen belief sich auf 1,5 Mio. Euro. Zwischenzeitlich ist dieser Rettungsschirm ausgeschöpft. Von 143 eingegangenen Anträgen wurden 115 mit einer Gesamtdarlehnssumme von 1,462 Mio. Euro bewilligt. Die Einzeldarlehenssummen betrugen bis zu 20.000 Euro. Einige wenige Anträge befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass der „Bamberger Rettungsschirm“ ein voller Erfolg war. Die Verwaltung hat viele positive Rückmeldung von Unternehmen erhalten, die ohne den Rettungsschirm möglicherweise in eine existenzbedrohende Situation geraten wären. Der Bamberger Rettungsschirm als kommunales Instrument war nur deshalb möglich, weil die Initiative der Stadt Bamberg hierzu noch vor den entsprechenden staatlichen Rettungsprogrammen erfolgte. Keine andere oberfränkische Stadt kann eine derart erfolgreiche Bilanz verweisen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

2. Die Anträge der Stadtratsfraktionen Grünes Bamberg und SPD mit ÖDP und Volt vom 12.05.2020, von FW-BuB-FDP vom 15.05.2020 und der CSU-Stadtratsfraktion mit BA vom 20.05.2020 sowie die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion mit BA vom 18.05.2020 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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