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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3167-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Aufgrund der Wichtigkeit des Themas erfolgt in der Senatssitzung ein Bericht zur Situation in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Bamberg (durch das Amt für soziale Angelegenheiten) und in der ANKER-Einrichtung Oberfranken (durch die Regierung von Oberfranken).

 

1.  Bericht des Amtes für soziale Angelegenheiten:

 

Die Asylbewerber im Stadtgebiet Bamberg leben aktuell in 3 GUs (Breitenau 9, Geisfelder Str. 50/52 und Geisfelder Str. 98) und in regulären Wohnungen.

 

In den GUs leben mit Stand vom 11.05.2020  254 Asylbewerber davon sind 83 Personen anerkannte Flüchtlinge (sogenannte Fehlbeleger), die nach ihrer Anerkennung noch keine Wohnung gefunden haben, bzw. noch keine Wohnsitzzuweisung von der Regierung von Oberfranken erhalten haben. In einem regulären Mietverhältnis (Wohnungen) leben 53 Asylbewerber.

 

Nachdem in den vergangen Jahren alle dezentralen Unterkünfte (AUs) schrittweise im Stadtgebiet geschlossen wurden, wie es in der „Gemeinsamen Erklärung des Freistaates Bayern und der Stadt Bamberg zur Errichtung einer Ankunfts- und Rückführungseinrichtung für Asylbewerber vom Balkan auf dem Konversionsgelände in Bamberg“ vom 14.08.2015 vereinbart wurde, wurde im April 2020 auch die erste Gemeinschaftsunterkunft (GU), An der Breitenau 9a geschlossen.

 

In den kommenden Jahren sollen die noch vorhanden 3 GUs schrittweise geschlossen werden.

 

 

Verteilung der Asylbewerber in Oberfranken

 

Quelle: Regierung von Oberfranken – In Oberfranken insgesamt untergebrachte Asylbewerber am 11.05.2020 (siehe Anlage)

 

Lkr./kreisfr. Stadt

GU

DU

KF

ANKER

Summe

Tatsäch. Quote

 

Quote gemäß DVAsyl*

Stadt Bamberg

254

0

 

 

254

4,9%

 

 

AEO

 

 

 

1170

1170

22,7%

 

 

Summe:

 

 

 

 

1424

27,6%

+

6,8%

Stadt Bayreuth

206

83

-

 

289

5,6%

-

6,8%

Stadt Coburg

105

120

-

 

225

4,4%

+

3,9%

Stadt Hof

161

0

-

 

161

3,1%

-

4,2%

Lkr. Bamberg

-

452

-

 

452

8,8%

-

13,7%

Lkr. Bayreuth

107

95

-

 

202

3,9%

-

9,9%

Lkr. Coburg

83

248

-

 

331

6,4%

-

8,2%

Lkr. Forchheim

74

297

28

 

399

7,7%

-

10,8%

Lkr. Hof

258

155

-

 

413

8,0%

-

9,1%

Lkr. Kronach

89

102

7

 

198

3,8%

-

6,4%

Lkr. Kulmbach

136

82

63

 

281

5,4%

-

6,9%

Lkr. Lichtenfels

199

121

-

 

320

6,2%

-

6,3%

Lkr.Wunsiedel i.F.

282

132

53

 

467

9,0%

+

6,8%

 

1954

1887

151

1170

5162

100%

 

100%

* Verteilungsquote gemäß § 3 DVAsyl vom 16.08.2016

 

 

2. Ein Vertreter der Regierung von Oberfranken wird einen Sachstandsbericht über die aktuelle Situation und Entwicklung in der ANKER-Einrichtung Oberfranken (AEO) geben.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt von den Berichten Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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