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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3176-4BB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Seit Juli 2016 wird die Stadt Bamberg im BMBF-Programm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ gefördert. Das Förderprogramm war zunächst auf zwei Jahre angelegt.

 

Mit einem positiven Bescheid zur Weiterfinanzierung vom 28. Juni 2018 konnte die Finanzierung der Projektstellen bis einschließlich 30. Juni 2020 sichergestellt werden.

 

Mit Beschluss vom 10. Oktober 2019 wurde die Verwaltung beauftragt, neue Förderoptionen zu prüfen (vgl. VO/2019/2696-4BB). Leider haben sich bislang keine weiteren Fördermöglichkeiten ergeben.

 

Durch referatsinterne Umschichtungen konnte nun zumindest sichergestellt werden, dass eine eigenfinanzierte Weiterführung bis zum 31. Dezember 2020 im Umfang von 0,75 VZÄ möglich ist. Damit fehlt aber weiterhin eine Perspektive für die wichtige Aufgabe „Integration durch Bildung“ über das Jahresende 2020 hinaus.

 

Die bisherige Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte betrachtet Bildungsbedarfe und -angebote, sowie deren Rahmenbedingungen ganzheitlich (lebenslang, formal, non-formal und informell), um integrationsfördernde Bedingungen in der Stadt Bamberg sicherzustellen. Dazu zählt u.a. die transparente Darstellung der Angebotslandschaft, die Verbesserung der Bildungszugänge und -übergänge und die Initiierung bedarfsgerechter Angebote für Neuzugewanderte. (Ein Überblick über das Aufgaben- und Arbeitsspektrum ist als Anlage beigefügt.)

 

Beispielsweise erarbeitete das Bildungsbüro zusammen mit dem Amt für Inklusion und dem Migranten- und Integrationsbeirat der Stadt Bamberg ein Konzept für das Pilotprojekt „Eltern – Verstehen – Schule“ für das Schuljahr 2019/20, wofür bei der Adalbert-Raps-Stiftung erfolgreich Drittmittel eingeworben werden konnten.

 

Ziel des Pilotprojektes ist, mit Hilfe von geschulten Sprach- und Kulturmittler*innen die Elternarbeit (Elterngespräche, Elternabende, Lernentwicklungsgespräche) an drei ausgewählten Pilotschulen in der Stadt Bamberg (Gangolfschule, Heidelsteigschule und Rupprechtschule) zu unterstützen.

 

Grund für die Entwicklung des Projekts war die Erkenntnis, dass Schülerinnen und Schüler mit Migrations- und Fluchtgeschichte in unserem Schulsystem vor besonderen Herausforderungen stehen. Die Stärkung und Integration der Eltern in den Schulalltag ist für die Lernbereitschaft der Kinder von besonderer Wichtigkeit. Oft scheitert die Elternarbeit an sprachlichen oder kulturellen Barrieren. Zudem sind neuzugewanderte Eltern mit dem hiesigen Schulsystem oft nicht vertraut, kennen ihre Rolle darin nicht bzw. finden sich in der Fülle an Informationen nicht zurecht. Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen im Schulbetrieb konnten die Einsätze der Sprach- und Kulturmittler*innen (noch) nicht wie erwartet durchgeführt werden. Eine Verlängerung der Pilotphase auf das Schuljahr 2020/21 ist aber nach Rücksprache mit der Adalbert-Raps-Stiftung aus gegebenem Anlass möglich.

 

Die gesamte Projektkoordination von Eltern-Verstehen-Schule lief bislang über die Projektstelle im Bildungsbüro. Dies ist durch die Überbrückungsfinanzierung auch bis zum Jahresende sichergestellt. Ebenso ist dadurch gewährleistet, dass mögliche Anträge für eine Weiterentwicklung und Ausweitung des Pilotprojekts, z.B. in Form eines 3-jährigen Projektantrags bearbeitet werden.

 

Die wichtige Aufgabe „Integration durch Bildung“ sollte allerdings dauerhaft im Bildungsbüro etabliert werden. Daher wird – vorbehaltlich der erforderlichen Zustimmung des Stadtrats – angestrebt, für diese Aufgabe eine Personalstelle im Umfang von 0,75 VZÄ ohne Befristung einzurichten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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