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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3177-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Sachgebiet „Erwachsenenhilfe“

 

Mit der Umorganisation des Sozialreferates im September 2018 wurden alle Erwachsenensozialdienste, die Präventionsstelle – vorbeugende Wohnungshilfen, die Seniorenberatung und –begleitung (Einzelfallhilfen), die Obdachlosenberatung und –begleitung (vs. Obdachlosenhilfe), die Betreuungsstelle im neuen Sachgebiet „Erwachsenenhilfe“ integriert und dem Amt für soziale Angelegenheiten zugeordnet.

 

Durch die Zusammenführung und die Erstellung eines Gesamtkonzepts ergaben sich:

  •    Synergieeffekte
  •    klare Zuständigkeiten und die Auflösung von Doppelstrukturen
  •    gemeinsame Teams, Dienstbesprechungen
  •    fachbereichsübergreifende Fallbesprechungen

 

Zugang/Vorgehensweise:

  • Bürgerinnen und Bürger sprechen mit Problemstellung bei einem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor
  • Clearing/Feststellung des primären Hilfebedarfes, externe Vermittlung, interne Zuständigkeit, Übergabe oder eigene Fallverantwortung
  • Meldungen extern (von dritten Personen) zum Beispiel: JVA, Klinikum, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, Pflegedienst,  Amtsgericht, Vermieterinnen und Vermietern und Meldungen aus Bevölkerung.

 

Ziele:

  •    Klare Zuständigkeit
  •    Clearing – weitere Vermittlung an externe oder interne Stellen
  •    Bessere Problemlösung durch Bündelung der Fachbereiche


Projekte: „Übergangswohnen Plus“

 

Bürgerinnen und Bürger mit „verminderter Mietfähigkeit“, sprich in multiplen Problemlagen (wohnungs- oder obdachlos, haftentlassen, therapieentlassen, überschuldet, erkrankt), haben derzeit einen erschwerten Zugang zum Mietwohnmarkt, wodurch sie oftmals in der Wohnungs- oder Obdachlosigkeit landen. Dieses Projekt kann Obdach- oder Wohnungslosigkeit verhindern bzw. beenden.

 

Das Projekt „Übergangswohnen Plus“ wird durch die Stadt Bamberg koordiniert. Es findet eine Förderung durch das Bayerische Staatministerium des Innern, für Sport und Integration statt.

Durch die „Präventionsstelle – vorbeugende Wohnungshilfen“ der Stadt Bamberg werden Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer, im Rahmen einer Prüfung, bei der Stadtbau Bamberg vorgeschlagen. Die Stadtbau Bamberg vergibt dann zu den vorgeschlagenen Personen passenden Wohnraum im Rahmen eines befristeten Mietvertrages (6 Monate).

Die individuelle Förderung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer leistet die Caritas, welche durch „Menschen in Not“ die Durchführung der sozialpädagogischen Begleitung durch zwei Teilzeit-Mitarbeiterinnen gewährleistet. Nach einer positiv verlaufenen Projektphase kann die Teilnehmerin, der Teilnehmer die Wohnung entfristet übernehmen.

 

Ziel des Projektes:

Das Projekt verfolgt die Wiederherstellung bzw. den Erhalt der Mietfähigkeit; d.h. den Erwerb bzw. den Erhalt von Kompetenzen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus einem privatrechtlichen Mietvertrag.

 

Partner:

  • Stadtbau GmbH Bamberg
  • Caritasverband für Stadt und Landkreis Forchheim e.V.
  • Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V.
  • Stadt Bamberg, Amt für soziale Angelegenheiten

 

Finanzierung des Projektes:

  • Bayerische Staatministerium des Innern, für Sport und Integration
  • Caritasverband für Stadt und Landkreis Forchheim e.V. und Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V.

 

Laufzeit des Projektes: 2 Jahre

 

Projekt: „Bamberger Modell“ zur Berufsbetreuerinnen-  und Berufsbetreuergewinnung

 

In vielen Kommunen zeigt sich derzeit durch die demographische Entwicklung ein Berufsbetreuerinnen- und Berufsbetreuermangel. Die Zahlen der rechtlichen Betreuungen sind in Bamberg stabil. Durch den Effekt der Vorsorgevollmachten, können im Bereiche der älteren Menschen rechtliche Betreuungen vermieden werden. Im Bereich der psychisch erkrankten Menschen ist eine rechtliche Betreuung oftmals nicht zu umgehen. Im Bereich der psychisch erkrankten Menschen nehmen die Fallzahlen zu.

 

Somit ist vorläufig davon auszugehen, dass der Bedarf an Betreuerinnen und Betreuern stetig vorhanden bleibt. Wichtig ist zu wissen, dass die Kommune im Falle eines Betreuerinnen- und Berufsbetreuermangels, als Ausfallbürge selbst Personal oder in Eigenregie rechtliche Betreuungen übernehmen müsste. Daher ist es von besonderer Wichtigkeit bereits frühzeitig gegenzusteuern.

 

Das „Bamberger Modell“ zur Berufsbetreuerinnen- und Berufsbetreuergewinnung ist ähnlich dem „Bayreuther Modell“ ein Mentorenprojekt. Eine Nachwuchsbetreuerin und ein Nachwuchsbetreuer ohne Vorerfahrung soll mit einem Mentor „wachsen“ und Erfahrungen machen, angeleitet werden. Der Nachwuchs wird im Rahmen von Fortbildungen und Vorträgen von der Betreuungsstelle weitergebildet. Nach einer Zeit von 2-3 Monaten (ungefähr) und der Führung von 2-3 ehrenamtlichen Betreuungen kann in einer Lenkungsgruppe (Gericht, Mentor, Betreuungsstelle) die Geeignetheit als Berufsbetreuerin und Berufsbetreuer festgestellt werden.

 

 

Projektbeteiligte:

  • Nachwuchsbetreuerinnen und Nachwuschbetreuer/Mentoren
  • Amtsgericht Bamberg
  • Stadt Bamberg – Betreuungsstelle
  • Betreuungsvereine

 

 

Ziel:

Sowohl qualitative, als auch quantitative Berufsbetreuerinnen- und Berufsbetreuergewinnung.

 

Kosten: ca. 2000,- €/Jahr

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 2.000.- € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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