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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3183-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

 

A)    Sachstand zum Seniorenpolitischen Gesamtkonzept der Stadt Bamberg (SPGK)

 

 

Landkreise und kreisfreie Städte sind nach Artikel 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verpflichtet, integrative regionale Seniorenpolitische Gesamtkonzepte (SPGK) zu entwickeln. Seit 2014 wird in der Stadt Bamberg das sogenannte SPGK erarbeitet. In 2017 wurde die Herangehensweise abschließend novelliert und mit einer klaren Ausrichtung auf eine quartiersbezogene Entwicklung der im Metakonzept (Anlage 1) dargelegten und vom Familien- und Integrationssenat verabschiedeten Ziele angegangen (27.07.2017: Vorlage des neuen Konzepts SPGK – Ziele und künftiges Vorgehen).

 

Der SPGK-Prozess möchte in erster Linie Bedarfe und Lösungswege aufzeigen, um dem demographischen Wandel und den damit verbundenen Herausforderungen in den einzelnen Bamberger Stadtvierteln begegnen zu können. Hierfür wurde eine echte Bürgerpartizipation in den Stadtvierteln im SPGK festgeschrieben. In der direkten Zusammenarbeit mit den Bürger*innen der verschiedenen Stadtviertel werden lokale und bedarfsgerechte Maßnahmenvorschläge erarbeitet, die die Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt stellen. Der Familien- und Integrationssenat als zuständiger Fachsenat wird halbjährlich (davon einmal in Kürze und v.a. mündlich) über (Zwischen-)Ergebnisse informiert sowie für grundlegende Entscheidungen herangezogen.

 

Das SPGK wurde beteiligungs- und stadtteilorientiert bisher in drei Bamberger Stadtvierteln umgesetzt. Dabei fanden jeweils Expertengespräche, Stadtviertelbegehungen, Akteurs-Werkstätten und mindestens drei Bürgerforen statt, um mit den Bürger*innen Maßnahmenvorschläge für eine senioren- und generationengerechte Stadt zu erarbeiten.

Wunderburg:

 

Im Pilotquartier Wunderburg wurde der Prozess der Maßnahmenentwicklung 2019 beendet (Vorstellung im Familien- und Integrationssenat 11.07.2019). Punktuell wurde unter aktiver Mitarbeit der beteiligten Bürger*innen mit der Maßnahmenumsetzung begonnen (Stadtviertelbegehung zur Barrierefreiheit, Aufbau Nachbarschaftshilfe, Veröffentlichung Stadtteilflyer). Aufgrund eines fehlenden festen Ansprechpartners bzw. Ansprechpartnerin vor Ort im Stadtviertel (Quartiersmanagerin/Quartiersmanager) – und seit März aufgrund der Herausforderung im Zuge der Corona-Pandemie – konnten die Vorhaben allerdings bisher noch nicht zur Zufriedenheit aller abgeschlossen werden.

 

Des Weiteren werden als nächstes für den Stadtteil Wunderburg alle zuständigen Fachämter angefragt, über den aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmenvorschläge zu berichten.

 

 

Gartenstadt:

 

In der Gartenstadt konnte der Prozess zur Maßnahmenformulierung im SPGK noch vor Ausbruch der Corona-Pandemie abgeschlossen werden und somit kann dem Familien- und Integrationssenat ein Stadtviertelbericht inkl. Maßnahmenvorschlägen vorgestellt werden (siehe Anlage 2). Weitere Umsetzungsschritte folgen in den kommenden Monaten, in einem ersten Schritt das Einholen der Stellungnahmen der zuständigen Fachämter zu den Maßnahmenvorschlägen der Bürger*innen. Mit Abschluss des 3. Bürgerforums hatten sich Bürgergruppen gefunden, die sich mit der Umsetzung konkreter Maßnahmenideen beschäftigen wollen. Es wurden bereits erste Termine und nächste Schritte zur Gründung entsprechender Arbeitskreise beschlossen. Durch die Corona-Pandemie ist diese Umsetzung unterbrochen, soll sobald möglich aufgegriffen und begleitet werden.

 

 

Südwest:

 

In Südwest musste aufgrund der Pandemie das letzte Bürgerforum im März abgesagt werden. Hier steht die Fertigstellung der Maßnahmenvorschläge noch an und es wird versucht, dies über andere Beteiligungskanäle (ohne die Notwendigkeit der Präsenz der Bürger*innen) aktuell zu erarbeiten, so dass der Stadtviertelbericht Südwest erst bei nächster Gelegenheit vorgestellt werden kann (voraussichtlich Anfang 2021).

 

Aufgrund der Corona-Pandemie ist es zum jetzigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich, dass weitere partizipative Bürgerforen in 2020 stattfinden können, vor allem auch, da hier besonders die sogenannten Risikogruppen eingebunden werden müssten. Das methodische Vorgehen muss zum jetzigen Zeitpunkt daher gezwungenermaßen verändert werden. Im Einvernehmen mit dem BASIS-Institut, dem wissenschaftlichen Begleitinstitut für das SPGK, wäre eine stadtweite Befragung des SPGK jetzt sinnvoll und erkenntnisreich. Dadurch könnten stadtweite Vergleichszahlen akquiriert werden, um zu den quartiersbezogenen Daten und Bedarfe einen gesamtstädtischen Bezug herstellen zu können: Inwieweit gelten die in den bisherigen Stadtvierteln erarbeiteten Maßnahmenvorschläge auch für andere Gebiete? Welche Bedarfe sind in allen Stadtvierteln ähnlich? Welche zusätzlichen oder weiterführenden Bedarfe gibt es in den Stadtvierteln?

 

Die Befragung würde insgesamt eine Identifizierung von Gemeinsamkeiten und Differenzen in generationen- und seniorenpolitischen Bedarfen sowie eine Ausweitung der Daten- und Erkenntnisbasis auf das gesamte Stadtgebiet ermöglichen. Diese Ergebnisse würden als Grundlage für die Weiterarbeit im SPGK-Prozess dienen. Sie ersetzen die beteiligungsorientierte Herangehensweise nicht (z.B. über Bürgerforen in den Stadtvierteln), sondern ergänzen sie. Darüber hinaus können in der Befragung auch Fragestellungen integriert werden, welche für eine erfolgreiche Umsetzung des Quartierskonzepts oder für stadtplanerische Inhalte hilfreich sind. Die Befragung würde im Zuge der vertraglichen Kooperation mit dem wissenschaftlichen Begleitinstitut erstellt werden und im 4. Quartal 2020 stattfinden. Sie ist über vorhandenen und eingeplanten Haushaltsmittel (für das SPGK) finanzierbar, so dass keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssten.

 

 

B)    Seniorenpolitisches Gesamtkonzept in Zusammenwirken mit dem Quartierskonzept

 

 

Der Beteiligungs- und Umsetzungsprozess des SPGK in den bisherigen Stadtvierteln betont unisono die Notwendigkeit und Wichtigkeit einer Quartiersmanagerin/eines Quartiersmanagers in den Stadtvierteln, um das im SPGK entstandene bürgerschaftliche Engagement erfolgreich weiter unterstützen zu können. 2019 wurde diese Notwendigkeit vom Stadtrat anerkannt und die Sozialverwaltung mit der Umsetzung des Quartierskonzepts „Fördernetzwerk Stadtteilbüros“ beauftragt.

 

Das Quartierskonzept sieht eine Ausweitung der generationsübergreifenden Stadtviertelarbeit von bisher drei Stadtvierteln – Gereuth/Hochgericht (Soziale Stadt), Bamberg-Ost/Starkenfeldstraße (Soziale Stadt) sowie Bamberg-Ost/Mehrgenerationenhaus Känguruh (Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser) – auf sieben Stadtviertel in den kommenden Jahren vor. In einem ersten Schritt sollen zwei weitere Stadtviertel bis zum 1.1.2021 in das „Fördernetzwerk Stadtteilbüros“ aufgenommen werden. Hierfür wird aktuell eine Ausschreibung vorbereitet und voraussichtlich im September 2020 veröffentlicht, auf die sich Träger für die Umsetzung des Stadtteilbüros in den Stadtvierteln Wunderburg und/oder Südwest bewerben dürfen.

 

Das Quartierskonzept ist auf der städtischen Homepage abrufbar (unter: https://www.stadt.bamberg.de/sozialplanung).

 

Mit der Umsetzung des Quartierskonzeptes „Fördernetzwerk Stadtteilbüros“ kann die Verzahnung zwischen Bestands- und Bedarfsermittlung (im Zuge des SPGKs) und Projektumsetzung vor Ort (im Zuge des Quartierskonzepts) neu gedacht werden. Der beteiligungsorientierte SPGK-Prozess profitiert von Strukturen der Quartiersarbeit enorm, da das bürgerschaftliche Engagement, welches im Prozess angestoßen wird, unmittelbar durch die Quartiersmanagerin/den Quartiersmanager aufgegriffen werden kann. Hauptamtliche Unterstützungsstrukturen können (und müssen) dann nachhaltig das ehrenamtliches Engagement im Stadtteil stützen, begleiten und fördern. Andersherum profitiert die Quartiersarbeit ebenfalls durch einen sozialplanerisch angeleiteten SPGK-Prozess, da dadurch professionelle Beteiligung und die Einbindung der Verwaltung und Kommunalpolitik sichergestellt wird. Dieser gegenseitige Mehrwert muss daher in ein konzeptionell verankertes Zusammenwirken münden. Hierfür wurde ein Konzeptbaustein in Zusammenarbeit mit dem wissenschaftlichen Begleitinstitut in Ergänzung zum Meta-Konzept (Stand Juli 2019) erarbeitet, der den fachlich methodischen Rahmen für eine Umsetzung eines beteiligungsorientierten SPGK-Prozesses in Zusammenwirken mit dem Quartierskonzept darstellt (siehe Anlage 3). Auch hier wird deutlich, dass die Durchführung einer stadtweiten Befragung von großem Nutzen ist, um datenbasierte Vergleichswerte für das gesamte Stadtgebiet als Grundlage der Weiterarbeit zu erhalten.

 

Fazit: Eine quartiersbezogene Herangehensweise wird weiterhin als die sicherste Methode gesehen, um die Akteure*innen und Bürger*innen im Stadtviertel eng zu vernetzen und für eine engagierte Weiterarbeit zu motivieren. Dabei sollen verstärkt die Strukturen der Quartiersarbeit, welche im Zuge der Umsetzung des Quartierskonzepts „Fördernetzwerk Stadtteilbüros“ in den kommenden Jahren ausgeweitet werden, genutzt und konzeptionell verbunden werden. Künftige Beteiligungsprozesse im SPGK können und werden die Ressourcen der Quartiersarbeit als zentralen Akteur im Stadtviertel einbinden, um das bürgerschaftliche Engagement sofort an eine Person (u.a. der oder die Quartiersmanager*in) und einen Ort zu binden (u.a. das Stadtteilbüro).

 

Im Einvernehmen mit den bisherigen Mitgliedern der Steuerungsgruppe SPGK – Herr Buba und Herr Redepenning (Begleitinstitut) sowie Herr Budde und Herr Zahneisen (Vertreter Seniorenbeirat) – wurde zudem vereinbart, dass eine fortlaufende Steuerungsgruppenarbeit in Zukunft nicht mehr notwendig sein wird, ganz besonders weil mit der fortlaufenden Berichterstattung im Seniorenbeirat sowie im Familien- und Integrationssenat (jeweils mindestens zwei Mal jährlich) eine fachliche und politische Rückkopplung zum SPGK-Prozess gegeben ist. Insofern wird die im Meta-Konzept festgeschriebene Steuerungsgruppe dahingehend verändert werden, dass diese künftig nur punktuell und nach Bedarf einberufen und zur Beratung zugezogen werden wird.

 

 

  C.) Exkurs: Verstetigung Nachbarschaftshilfe

 

 

Die Corona-Krise und die daraus entstandene Solidaritätsbereitschaft in der Bevölkerung zeigten uns in den letzten Wochen mehr denn je, wie wichtig ein bürgerschaftliches Engagement und eine organisierte Nachbarschaftshilfestruktur ist: demographische und strukturelle Veränderungen in den familialen Strukturen und schwindende Kapazitäten der professionellen Anbieter*innen zeigen die Notwendigkeit, andere Quellen im vorpflegerischen/ hauswirtschaftlichen und alltagspraktischen Bereich zu haben.

 

Im Zuge der Ausgangsbeschränkungen im März 2020 wurde eine städtische Nachbarschaftshilfe eingerichtet, um vorwiegend Risikogruppen beispielsweise beim Einkauf oder bei sonstigen Besorgungen unterstützen zu können.  Es haben sich im Zuge der Pandemie über 300 Bürger*innen hierfür registrieren lassen, um unterstützungs- und hilfsbedürftige Mitmenschen zu helfen.

 

Dieses Engagement als dauerhaftes Angebot für Senior*innen oder Bürger*innen, die aufgrund von Behinderung oder Krankheit oder durch soziale Notlagen Hilfe bedürfen, soll über die Corona-Krise hinaus verstetigt werden, wenn sich die Helfer*innen einverstanden zeigen. Der Aufbau einer solchen organisierten Nachbarschaftshilfe war bereits im ersten Entwurf des SPGK Bestandteil der zu bearbeitenden Themenfelder. In den bislang im Zuge der Umsetzung besuchten Stadtvierteln – Wunderburg, Südwest und Gartenstadt – war stets eine der wichtigsten Forderungen die nach der Etablierung einer organisierten Nachbarschaftshilfe. Die Verstetigung der Nachbarschaftshilfe führt somit Maßnahmenvorschläge im Rahmen des SPGKs weiter und untermauert, dass organisierte Nachbarschaftshilfen als wesentlicher Bestandteil von Quartiersarbeit verstanden werden muss.

 

Angefügt ist schließlich eine Übersicht über die Aktivitäten der Sozialplanung der Stadt Bamberg rund um das Thema Seniorenhilfe und Pflege, d.h. SPGK im weitesten Sinne inklusive der Pflegebedarfsplanungen, der Trägerkonferenz Pflege und dem Quartierskonzept in den Jahren 2019 und 2020 zur Information (siehe Anlage 4).

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II. Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Familien- und Integrationssenat ist mit der Durchführung einer stadtweiten Befragung sowie der konzeptionellen Verzahnung von Seniorenpolitischem Gesamtkonzept und Quartierskonzept einverstanden und beauftragt die Verwaltung – sobald es die Corona-Pandemie zulässt – den SPGK-Prozess in dem vorgeschlagenen Sinne fortzuführen

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe 12.000 € von HHSt. 01.40000.59500 für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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