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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3193-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durch Art. 3 des Grundgesetzes Ziel des politischen Handelns. Der Institutionalisierung dieser Belange geht ein langer Prozess voraus, so forderten seit etwa Mitte der 70er Jahre Frauen mit der Unterstützung von Verbänden, Parteien und Gewerkschaften die Einrichtung von sogenannten Gleichstellungsstellen in den öffentlichen Verwaltungen. In der Stadt Bamberg gibt es deshalb seit 01.07.1990 eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. Diese ist mittlerweile gem. § 20 Bay. Gleichstellungsgesetz gleichsam zwingend zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte Gabriele Kepic und Ihre Stellvertreterin Nina Eichelsdörfer sind bis 30.11.2020 durch den Stadtrat bestellt. Daneben existiert seit Mitte der 90iger Jahre die Frauenkommission, die die Einbindung von Stadträtinnen in frauenpolitische Themen gewährleistet. Die Arbeit der Kommission dient als frauenpolitisches Instrument, um gezielt die Interessen und Belange von Bürgerinnen gegenüber dem Stadtrat, der Stadtverwaltung und der Öffentlichkeit zu bündeln und zu vertreten. Ebenso soll sie die die Vernetzung mit Frauengruppen in der Stadt gewährleisten und fördern.

 

In den vergangenen Jahren ist die gesellschaftliche Aufgabenstellung an Gleichstellung im Sinne des Art. 3 GG allerdings weitaus komplexer geworden: Vielfalt in Familienmodellen, neue Arbeitsverteilung in Familien und die damit verbundenen Herausforderungen, Vielfalt in sexueller Orientierung und die Anerkennung einer dritten Geschlechtsoption erhöhen die Anforderungen an moderne Gleichstellungspolitik. Um diesen neuen Anforderungen in einem ersten Schritt Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung die Umbenennung der Frauenkommission in eine Gleichstellungskommission und eine damit verbundene Erweiterung der Aufgaben des Gremiums vor.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte übernimmt weiterhin die Geschäftsführung sowie die operative Durchführung der Sitzungen. Neue Ideen zum Umgang mit den neuen gesellschaftlich relevanten Fragen der Gleichstellung sollen in den ersten Sitzungen der neuen Periode gemeinsam entwickelt werden. Die Gleichstellungsstelle unterstützt die Gleichstellungskommission im Rahmen ihrer verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen.


 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1.  Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Stadtrat stimmt der Umbenennung der Frauenkommission in Gleichstellungskommission zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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