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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3205-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 13.05.2020 erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Regierung von Oberfranken hinsichtlich des in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen in Höhe von 41.242.400 € (Kernhaushalt: 2.740.000 €, Konversion: 38.502.400 €) sowie des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 49.723.000 € (Kernhaushalt: 39.290.000 €, Konversion: 10.433.000 €).

 

Zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit wurde die Genehmigung mit folgenden Auflagen verbunden:

 

  1. Die Konsolidierungsmaßnahmen sind mit Nachdruck fortzusetzen und auch tatsächlich umzu­setzen, insbesondere ist die Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt merklich zu reduzieren.
  2. Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden. Die Veranschlagung im diesjährigen Plan ist die Obergrenze, vielmehr muss unbedingt eine Verringerung angestrebt werden.
  3. Bei der Inanspruchnahme von Krediten sind die Grundsätze der Einnahmebeschaffung nach Art. 62 GO zu beachten. Kreditaufnahmen sind grundsätzlich nur subsidiär nach Ausschöpfung sämtlicher anderer in Betracht kommender Deckungsmöglichkeiten zulässig. Der Kreditrahmen darf nur soweit ausgeschöpft werden, als dies zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.S.v. § 87 Nrn. 20 und 21 KommHV-K nötig ist.

 

 

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat sich in einem Schreiben vom 07.04.2020 zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaft­lichen Folgen der Corona-Pandemie geäußert. Im Hinblick auf die Haushaltsgenehmigungen wurde klargestellt, dass die Rechtsaufsichtsbehörden die bereits vorliegenden Unterlagen (Vorlagezeitpunkt zu Beginn des Jahres, vor der Pandemie) würdigen und die Genehmigungen auf Grundlage dieser Unterlagen erteilen. Die Einbeziehung aktueller Zahlen und Prognosen aufgrund der Auswirkungen der Pandemie hat nicht zu erfolgen. Aus diesem Grund enthält die diesjährige Genehmigung der Regierung auch keinen Bezug zur Coronapandemie.

 

Nichtsdestotrotz hat sich die Regierung zu dieser außergewöhnlichen Sondersituation geäußert. Dazu hat sie mit Schreiben vom 29.05.2020 die Aussagen aus dem Genehmigungsschreiben konkretisiert und Erwartungen an die Stadt formuliert. Sie hat der Stadt dabei nahegelegt, im neuen Haushalts­konsolidierungskonzept insbesondere auf die Personalkosten einzugehen. Als Hauptgrund für die hohe Zuführung vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt stehen die Personalkosten besonders im Fokus der Regierung. Das aktualisierte Haushaltskonsolidierungskonzept ist mit dem eigen­ständigen Personalkostenkonsolidierungskonzept der Regierung bis Herbst vorzulegen.

 

Im Hinblick auf die weiteren notwendigen Schritte für den Haushaltsvollzug, die sich aus den Genehmigungsauflagen und aufgrund der aktuellen Haushaltssituation ergeben, wird auf die Sitzungs­vorlage „Haushaltsvollzug 2020“ verwiesen (VO/2020/3241-20).

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 13.05.2020 sicherzustellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

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Anlagen

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