Beschlussvorlage - VO/2020/3221-A6
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Straßen und Wegen; Beschränkt-öffentlicher Weg "Im Eichhorn" (Fl.-Nr. 151/7) gemäß Art. 6 des Bayer. Straßen- und Wegegesetz vom 05.10.1981 Antrag auf Widmung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB 6A Baurecht, Zentrale Vergabe- und Beschaffungsstelle
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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15.07.2020
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I. Sitzungsvortrag:
Die bereits bestehende Wegstrecke „Im Eichhorn“ (Flur-Nr. 151/7), soll aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung als Gehweg gewidmet werden. Die zuzuordnende Straßenklasse hierfür ist der beschränkt-öffentliche Weg. Die Widmung ist erforderlich, damit alle widmungsabhängigen städtischen Satzungen gelten.
Siehe zur Wegführung den in der Anlage beigefügten Planausschnitt.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Bau- und Werksenat beschließt folgende Widmung:
Die in der Stadt Bamberg bestehende Wegstrecke, Teilstück im Eichhorn, Flur-Nr. 151/7, wird mit Wirkung vom 01.09.2020 gemäß Planbeilage als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,1 kB
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