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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3222-A6

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Bei der Vorbereitung der Neuwidmung der Straßenstrecke mit der Flurnummer 151/7 (siehe separaten Sitzungsvortrag) ist auch aufgefallen, dass ein Teilstück der Straße im Eichhorn, Fl.-Nr. 150/1, bereits als Ortsstraße gewidmet wurde. Die Straße dient nicht als Hauptverkehrsweg für die Allgemeinheit/Öffentlichkeit. Aufgrund des nicht vorliegenden Verkehrsaufkommens als Hauptverbindungsstraße, soll die bereits als Ortsstraße gewidmete Flurnummer 150/1 zum beschränkt-öffentlichen Weg herabgestuft werden.

 

Die Straßenstrecke soll aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung als selbständiger Gehweg gewidmet werden. Die zuzuordnende Straßenklasse hierfür ist der beschränkt-öffentliche Weg.

Siehe zur Wegführung dazu auch den in der Anlage beigefügten Planausschnitt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.   Der Bau- und Werksenat beschließt folgende Umwidmung:

Die in der Stadt Bamberg bestehende Teilfläche der Ortsstraße im Eichhorn, Fl.-Nr. 150/1, (siehe Plan-Anlage) wird gemäß Planbeilage mit Wirkung vom 01.09.2020 zum beschränkt-öffentlichen Weg herabgestuft.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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