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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3238-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

Das Dr.-Robert-Pfleger-Rehabilitations- und Altenpflegezentrum St. Otto („Ottoheim“) entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen. Daher soll der Gebäudeflügel entlang der Ottostraße in zwei Bauabschnitten abgebrochen und neu errichtet werden. Im 1. BA wird ein kleiner Gebäudeteil im westlichen Grundstücksteil abgebrochen und ein Neubau errichtet, der an den Gebäudeflügel an der Hainstraße anschließt. Sodann soll im 2. BA der verbliebene größere Geländeteil im östlichen Grundstücksteil abgebrochen und ein Neubau errichtet werden, der mit dem Neubau des 1. BA baulich eine Einheit bildet.

Die Gebäude sind  dreigeschossig mit einem flachgeneigten Walmdach. Es sind im gesamten Neubau 39 Zimmer geplant.

 

 Größe des Bauvorhabens:

                                 Breite:                 Länge: Firsthöhe:

 Gesamtgebäude:    15,98m /21,27 m        62,78 m               15,00 m

 Zwischenbau:          11,20 m                      10,65 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  06.03.2020

          vollständig:  

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 127 B

  rechtsverbindlich seit: 28.01.1977

 Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): sonstiges Sondergebiet (Altenpflegeheim)

 

Vorgesehene Befreiungen:

- geringfügige Überschreitung der im Bebauungsplan 127 B/ 22.07.1976 festgesetzten Baugrenzen:

- Überschreitung der nordöstlichen Baugrenze zur Hainstraße um ca. 1,45 m auf der gesamten Länge

- Überschreitung der nordwestlichen Baugrenze zur Ottostraße von ca. 0,72 m bis zu 6,0 m in Teilbereichen

- Überschreitung der südöstlichen Baugrenze von ca. 0,84 m bis max. 9,45 m in Teilflächen

- geneigtes Dach anstelle des festgesetzten Flachdaches im Bereich der Fuge zwischen Vorderhaus und Langhaus-               geplante Stellplätze befinden sich außerhalb der für Stellplätze festgesetzten Flächen

- Überschreitung der GRZ (0,7 statt 0,5)

 

Das Vorhaben kann in der Summe städtebaulich und planungsrechtlich befürwortet werden. Stellplätze und deren Zufahrten sind aus versickerungsfähigem Material herzustellen.

 

Das Vorhaben befindet sich im Untersuchungsgebiet „Städtebaulich-denkmalpflegerischer Rahmenplan Hain“ aus dem Jahr 2014.

 

 

Gestalterische und städtebauliche Belange:

 

Das Vorhaben wurde zuletzt im Stadtgestaltungsbeirat am 20.09.2018 behandelt. Grundsätzlich entspricht das jetzt zur Genehmigung vorgelegte Vorhaben der im SGB behandelten Variante 1.

Die im Protokoll des SGB (Anlage 16) aufgeführten Empfehlungen wurden in der Planung aufgegriffen und weitestgehend erfüllt.

 

Die Stadtheimatpflege hat am 25.06.2020 zu dem Bauvorhaben Stellung genommen und unter

Einschränkungen zugestimmt (eingehende Abstimmung der Farb- und Materialgestaltung der

Fassaden und Anregung zur Umplanung der Außenanlagen des Innenhofes).

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:    nein:   nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze: Für gesamtes Altenheim

 erforderlich: 30  anrechenbar: / nachzuweisen: 30

 Nachweis auf Baugrundstück:  32 

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 15 anrechenbar:/         nachzuweisen: 15

 Nachweis auf Baugrundstück: 20

 

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

Naturschutz:

 

Mit dem Freiflächenflächengestaltungsplan besteht Einverständnis.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

Vor Erteilung der Baugenehmigung ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen, der die Auflagen von Denkmalpflege und Stadtheimatpflege aufnimmt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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