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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3273-15

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Beratungsfolge

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- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

   gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-  Beschluss über Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Feststellungsbeschluss

 

I. Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass der Planung

 

Die ehemalige Lagarde-Kaserne wurde bis zum Dezember 2014 durch die amerikanischen Streitkräfte für militärische Zwecke genutzt. Seitdem ist das 22,5 ha große Areal in weiten Teilen durch Leerstand geprägt. Ein Teil der Fläche mit rund 3,5 ha wird durch die Bundespolizei zum Betrieb des 6. Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Bamberg (6. BPOLAFZ) genutzt. Die zeitliche Dauer der Nutzung ist derzeit nicht bekannt. Nach den der Stadt Bamberg vorliegenden Informationen konzeptioniert die Bundespolizei derzeit eine dauerhafte Standortplanung, welche mittelfristig zu einer wesentlichen Verkleinerung, der derzeit durch die Bundespolizei am Standort in Bamberg in Anspruch genommenen Fläche führen soll. Aktuell kann noch nicht abgeschätzt werden, welche Auswirkungen die Planungen der Bundespolizei auf den aktuell von ihr genutzten Bereich der ehemaligen Lagarde-Kaserne haben werden. Die Stadt Bamberg strebt stadtplanerisch das Ziel einer städtebaulichen Entwicklung und Integration auch dieses Teilbereiches der ehemaligen Lagarde-Kaserne an. Die Strom-, Wasser-, und Fernwärmeleitungen wurden vom Netz getrennt. Die ehemalige Kaserne hat somit einen vollumfänglichen Funktionsverlust erlitten. Das Areal ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und bildet nach wie vor einen Fremdkörper innerhalb des Stadtgefüges des Bamberger Ostens.

 

Um diesen städtebaulichen Missstand zu beheben, hat der Konversionssenat bereits in seiner Sitzung vom 13.02.2019, die Aufstellung des Bebauungsplanes 328 C ("Lagarde - Campus" zwischen Zollnerstraße, Berliner Ring, Pödeldorfer Straße und Weißenburgstraße), beschlossen. Umfassende Ausführungen zu sämtlichen Punkten dieses Sitzungsvortrages finden sich in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf und dem Umweltbericht.

 

 

2. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Konversionssenates vom 22.01.2020 wurde der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf vom 22.01.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter in der Zeit vom 18.02. bis 18.03.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, bereits ab dem 05.02.2020 bis zum 18.03.2020 beteiligt.

 

 

3. Behandlung der Anregungen


Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

 

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

  1. Amt für Inklusion, Sozialplanung
  2. Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz
  3. Amt für Wirtschaft- Wirtschaftsförderung
  4. Bauordnungsamt / Denkmalpflege
  5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Abteilung B – Koordination Bauleitplanung
  6. Beirat für Menschen mit Behinderung
  7. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Facility Management
  8. Bundesnetzagentur Referat 226 (Richtfunk, Flug-, Navigations- und Ortungsfunk)
  9. Deutsche Telekom Technik GmbH
  10. Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg (EBB) – Abteilung Entsorgung
  11. Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg (EBB) – Abteilung Entwässerung
  12. Freiwillige Feuerwehr Bamberg
  13. Immobilien Freistaat Bayern
  14. Kulturamt
  15. PLEdoc GmbH
  16. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt
  17. Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsichtsamt
  18. Regierung Oberfranken – Sachgebiet 24
  19. Regionaler Planungsverband Oberfranken West
  20. Stadtwerke Bamberg, Energie- und Wasserversorgung GmbH – Abteilung Netze
  21. Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
  22. Tourismus- & Kongress Service
  23. Verkehrsclub Deutschland – Kreisverband Bamberg
  24. Vodafone Kabel Deutschland GmbH
  25. Zentrum Welterbe Bamberg
  26. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim

Die eingegangenen Anregungen werden in der Anlage in tabellarischer Form behandelt.


B. Öffentlichkeit


Es gingen keine Schreiben von Seiten der Öffentlichkeit zur Flächennutzungsplanänderung ein.

 

3. Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanentwurfes vom 22.01.2020

Es ergaben sich durch die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange keine Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanentwurfes.

Im Rahmen der Finalisierung des Umweltberichtes sind die Ausgleichsflächen festgesetzt worden. Diese sind nun in das Planblatt und die Begründung aufgenommen worden.

 

 

4. Empfehlung an den Stadtrat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und den Feststellungsbeschluss zu fassen

Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächennutzungsplanes festzustellen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen.

 

  1. Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan vom 08.07.2020 sowie die Begründung vom 08.07.2020 festzustellen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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