Beschlussvorlage - VO/2020/3273-15
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren zur Aufstellung Bebauungsplan 328 C für das Gebiet "Lagarde-Campus" zwischen Zollnerstraße, Berliner Ring, Pödeldorfer Straße und Weißenburgstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 15 Amt für strategische Entwicklung und Konversion
- Beteiligt:
- 1 Referat für öffentliche Sicherheit, Recht und Ordnung; 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Christian Hinterstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Konversions- und Sicherheitssenat
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Empfehlung
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08.07.2020
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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22.07.2020
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- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Beschluss über Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Feststellungsbeschluss
I. Sitzungsvortrag:
1. Anlass der Planung
Die ehemalige Lagarde-Kaserne wurde bis zum Dezember 2014 durch die amerikanischen Streitkräfte für militärische Zwecke genutzt. Seitdem ist das 22,5 ha große Areal in weiten Teilen durch Leerstand geprägt. Ein Teil der Fläche mit rund 3,5 ha wird durch die Bundespolizei zum Betrieb des 6. Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrums Bamberg (6. BPOLAFZ) genutzt. Die zeitliche Dauer der Nutzung ist derzeit nicht bekannt. Nach den der Stadt Bamberg vorliegenden Informationen konzeptioniert die Bundespolizei derzeit eine dauerhafte Standortplanung, welche mittelfristig zu einer wesentlichen Verkleinerung, der derzeit durch die Bundespolizei am Standort in Bamberg in Anspruch genommenen Fläche führen soll. Aktuell kann noch nicht abgeschätzt werden, welche Auswirkungen die Planungen der Bundespolizei auf den aktuell von ihr genutzten Bereich der ehemaligen Lagarde-Kaserne haben werden. Die Stadt Bamberg strebt stadtplanerisch das Ziel einer städtebaulichen Entwicklung und Integration auch dieses Teilbereiches der ehemaligen Lagarde-Kaserne an. Die Strom-, Wasser-, und Fernwärmeleitungen wurden vom Netz getrennt. Die ehemalige Kaserne hat somit einen vollumfänglichen Funktionsverlust erlitten. Das Areal ist nicht für die Öffentlichkeit zugänglich und bildet nach wie vor einen Fremdkörper innerhalb des Stadtgefüges des Bamberger Ostens.
Um diesen städtebaulichen Missstand zu beheben, hat der Konversionssenat bereits in seiner Sitzung vom 13.02.2019, die Aufstellung des Bebauungsplanes 328 C ("Lagarde - Campus" zwischen Zollnerstraße, Berliner Ring, Pödeldorfer Straße und Weißenburgstraße), beschlossen. Umfassende Ausführungen zu sämtlichen Punkten dieses Sitzungsvortrages finden sich in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf und dem Umweltbericht.
2. Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Gemäß dem Beschluss des Konversionssenates vom 22.01.2020 wurde der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf vom 22.01.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter in der Zeit vom 18.02. bis 18.03.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, bereits ab dem 05.02.2020 bis zum 18.03.2020 beteiligt.
3. Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.
A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
- Amt für Inklusion, Sozialplanung
- Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz
- Amt für Wirtschaft- Wirtschaftsförderung
- Bauordnungsamt / Denkmalpflege
- Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; Abteilung B – Koordination Bauleitplanung
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Facility Management
- Bundesnetzagentur Referat 226 (Richtfunk, Flug-, Navigations- und Ortungsfunk)
- Deutsche Telekom Technik GmbH
- Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg (EBB) – Abteilung Entsorgung
- Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg (EBB) – Abteilung Entwässerung
- Freiwillige Feuerwehr Bamberg
- Immobilien Freistaat Bayern
- Kulturamt
- PLEdoc GmbH
- Polizeiinspektion Bamberg-Stadt
- Regierung von Oberfranken - Gewerbeaufsichtsamt
- Regierung Oberfranken – Sachgebiet 24
- Regionaler Planungsverband Oberfranken West
- Stadtwerke Bamberg, Energie- und Wasserversorgung GmbH – Abteilung Netze
- Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
- Tourismus- & Kongress Service
- Verkehrsclub Deutschland – Kreisverband Bamberg
- Vodafone Kabel Deutschland GmbH
- Zentrum Welterbe Bamberg
- Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim
Die eingegangenen Anregungen werden in der Anlage in tabellarischer Form behandelt.
B. Öffentlichkeit
Es gingen keine Schreiben von Seiten der Öffentlichkeit zur Flächennutzungsplanänderung ein.
3. Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanentwurfes vom 22.01.2020
Es ergaben sich durch die Anregungen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange keine Änderungen und Ergänzungen des Flächennutzungsplanentwurfes.
Im Rahmen der Finalisierung des Umweltberichtes sind die Ausgleichsflächen festgesetzt worden. Diese sind nun in das Planblatt und die Begründung aufgenommen worden.
4. Empfehlung an den Stadtrat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und den Feststellungsbeschluss zu fassen
Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächennutzungsplanes festzustellen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen.
- Der Konversionssenat empfiehlt dem Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan vom 08.07.2020 sowie die Begründung vom 08.07.2020 festzustellen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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