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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3282-10

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2020 hat man sich unter dem Tagesordnungspunkt „Bildung von Fraktionen“ darauf verständigt, dass die Ausschussgemeinschaften gestärkt werden.

 

Bereits in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates wurde beschlossen, dass die Sprecherinnen und Sprecher der Ausschussgemeinschaften im Ältestenrat berücksichtigt werden. Zudem erhalten die Ausschussgemeinschaften analog zu den Fraktionen eine Zuwendung in Form des Sitzungsgeldes in Höhe von 30,00 € für die Sprecherinnen/den Sprecher der Ausschussgemeinschaft in den 12er-Senaten.

 

Zur Stärkung der Partizipation werden die Ausschussgemeinschaften den Fraktionen in den Beiräten, Kuratorien und Lenkungsgruppen gleichgestellt. Die entsprechenden Änderungen der Satzungen erfolgen unter den nachstehenden Tagesordnungspunkten.

 

Für die Sprecherin/den Sprecher der Ausschussgemeinschaft soll zudem eine erhöhte Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Da sich die Tätigkeit in den Ausschussgemeinschaften auf rein organisatorische und informatorische Arbeiten beschränkt, soll die Höhe der Entschädigung in Abweichung zu den Fraktionen lediglich den zweifachen Satz betragen. Diese Änderung ist in § 3 Abs. 2 Buchstabe b der Ortssatzung nunmehr eingearbeitet. Die Umsetzung soll dabei rückwirkend zum 01.06.2020 erfolgen.

 

Darüber hinaus sollen die Ausschussgemeinschaften bei der Vergabe der Räumlichkeiten am Grünen Markt 7 berücksichtigt werden. Ein entsprechendes Raumbelegungskonzept wird über die Sommerpause erarbeitet und im Herbst den Fraktionen und der Ausschussgemeinschaft vorgestellt. Bis dahin haben die Gruppierung die Möglichkeit, Besprechungsräume im Rathaus zu nutzen.

 

Eine darüber hinaus gehende Angleichung der Ausschussgemeinschaften an die Fraktionen, insbesondere im Hinblick auf den monatlichen Aufwendungsersatz, soll nicht erfolgen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass den Fraktionen sowie den Fraktionsvorsitzenden für den zusätzlichen Aufwand, den sie zur Vorbereitung der Entscheidungsfindung im Stadtrat haben, Sach- und Geldleistungen aus Haushaltsmitteln (Fraktionszuwendungen) gewährt werden können.

 

Die insoweit bestehende Ungleichbehandlung zwischen Fraktionen und fraktionslosen Stadtratsmitgliedern ist aufgrund der Funktionen, die Fraktionen erfüllen, gerechtfertigt.

 

Im Rahmen der Entschädigung können gem. Art. 20 a GO den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern, die einen Auslagenersatz nach § 3 Abs. 3 und 4 der Ortssatzung beantragen, Wegezeiten in angemessenen Umfang berücksichtigt werden. Die Verwaltung erachtet es als angemessen, dass bei den Anträgen nach § 3 Abs. 3 und 4 der Ortssatzung 30 Minuten vor der jeweiligen Sitzung als Wegezeiten zu berücksichtigen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung

 

der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen

 

Gemeindeverfassungsrechts

 

(Ortssatzung)

 

 

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

 

§1

 

Die Satzung der Stadt Bamberg zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Ortssatzung) vom 06. Mai 2020 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 3 Abs. 2 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:

 

c) Der/Die Fraktionsvorsitzende jeder Stadtratsfraktion erhält eine dreifache Aufwandsentschädigung gemäß Buchstabe a). Der/Die Sprecher/in jeder für alle 12er Senate gebildete Ausschussgemeinschaft erhält eine zweifache Aufwandsentschädigung gemäß Buchstabe a).“

 

 

§ 2

 

 

Diese Satzung tritt am 01. Juni 2020 in Kraft.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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