Beschlussvorlage - VO/2020/3284-R3
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungscontrolling IGZ Bamberg GmbH - Benennung des weiteren Mitglieds des Aufsichtsrates
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3 Referat für Wirtschaft und Digitalisierung
- Referent:in:
- Dr. Stefan Goller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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21.07.2020
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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22.07.2020
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I. Sitzungsvortrag:
Die IGZ Bamberg GmbH (kurz: IGZ GmbH) ist eine gemeinsame Tochtergesellschaft von Stadt und Landkreis Bamberg (Anteil am Stammkapital je 50 %).
Entsprechend der satzungsgemäßen Regelungen (§ 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der IGZ GmbH) besteht der Aufsichtsrat der IGZ GmbH aus zehn Mitgliedern. Geborene Mitglieder sind hierbei der Oberbürgermeister der Stadt Bamberg und der Landrat des Landkreises Bamberg. Weiter entsenden die Stadt Bamberg und der Landkreis Bamberg jeweils drei Mitglieder in den Aufsichtsrat. Darüber hinaus ist von der Stadt und dem Landkreis jeweils ein Vertreter aus der Verwaltung zu benennen.
Nachdem in der Vollsitzung des Stadtrates der Stadt Bamberg vom 24.06.2020 die Beschlussfassung über die Besetzung der Senate und Ausschüsse, Zweckverbände, Aufsichtsräte und sonstiger Gremien durch Mitglieder des Bamberger Stadtrates erfolgt ist, ist ergänzend über die Benennung des weiteren Mitglieds des Aufsichtsrates der IGZ GmbH durch einen Vertreter aus der Verwaltung der Stadt Bamberg zu befinden.
Die Verwaltung schlägt vor, weiterhin Herrn Finanzreferenten Bertram Felix in den Aufsichtsrat der IGZ GmbH zu entsenden. Herr Felix ist bereits in den Aufsichtsräten diverser städtischer Tochtergesellschaften vertreten, so auch in der IGZ GmbH. Dies ist insbesondere sinnvoll, sofern sich aus der Tätigkeit der Beteiligung wesentliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt ergeben. Hinsichtlich der IGZ GmbH ist dies v.a. aufgrund des sich im Bau befindlichen Digitalen Gründerzentrums „Lagarde1“ und des damit verbundenen, im Rahmen dieses geförderten Projektes zu leistenden Eigenanteils sowie des gewährten anteiligen Betriebskostenzuschusses der Stadt Bamberg gegeben.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |