Beschlussvorlage - VO/2020/3285-41
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebühren für das Herbstsemester 2020 der VHS Bamberg Stadt - Aufschlag wg. Corona-Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Volkshochschule
- Referent:in:
- Ulrike Siebenhaar
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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22.07.2020
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- Sitzungsvortrag:
Die Kurse der Volkshochschule Bamberg Stadt finden sowohl im Alten E-Werk wie auch in Außenstellen, überwiegend Schulen, statt.
Die VHS rechnet in einem Kurs mit einer Mindest-Teilnehmerzahl von 11, die erforderlich ist, um kostendeckend arbeiten zu können.
Zur Vermeidung von Covid-19-Infektionen unterliegen VHS-Angebote den Mindestanforderungen des Bayerischen Kultusministeriums. Diese schreiben derzeit (u.a.) einen Mindestabstand von 1,5 m vor. Die Klassenzimmer der Schulen erlauben auch bei Einhaltung des Mindestabstandes eine reguläre Teilnehmerzahl.
Im Alten E-Werk sind die Kursräume zu klein, um bei den derzeit geltenden Abstandsregeln mindestens 11 Personen unterbringen zu können. Der Kursbetrieb ist hier nur mit einer maximalen Teilnehmerzahl zwischen 5 und 8 möglich. Dadurch kann eine Kostendeckung nicht mehr erreicht werden, es entsteht ein Defizit. Der Standort Altes E-Werk ist jedoch so beliebt und wichtig, dass wir nicht auf ihn verzichten können. Für Vormittagskurse gibt es keine Alternative.
Das Defizit aus den Kursen im Alten E-Werk soll nun solidarisch und sozialverträglich auf alle Kursteilnehmer des Semesters umgelegt werden, um nicht die Teilnehmer der Kurse im Alten E-Werk ausschließlich und unverhältnismäßig zu belasten.
Das im Alten E-Werk entstehende Defizit soll im Herbstsemester 2020 durch einen Aufschlag von 25 Cent auf den Kurzstundensatz (derzeit 2,46 €) ausgeglichen werden. Für einen Sprach- oder Sportkurs mit 15 Terminen á 2 mal 45 Minuten sind nach Einrechnung des Aufschlages statt einer Gebühr von 73,80 € nun 81,30 € fällig. Pro einzelnem Kurstermin beläuft sich die Gebührenerhöhung auf 0,50 €. Der Aufschlag ist ermäßigungsfähig. Die neue Gebühr wird über Programmheft und Homepage kommuniziert.
Bei dieser Maßnahme handelt es sich nicht um eine reguläre Erhöhung des Kurzstundensatzes, sondern um eine satzungsgemäße Erhöhung gemäß § 2 Nr. 1 b) der Gebührensatzung der Volkshochschule Bamberg Stadt: „Wenn aus didaktischen oder räumlichen Gründen eine begrenzte Teilnehmerzahl festgelegt werden muss, können erhöhte Gebühren bzw. Kosten für Mehraufwand berechnet werden.“
Das Kuratorium der Volkshochschule hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 einer außerordentlichen, Corona-bedingten Erhöhung der Gebühren für das Herbstsemester 2020 sowie der Umlage des Defizits auf alle Kursteilnehmer, unabhängig vom Kursort, zugestimmt. Auch dem vorgelegten Programmvorschlag für das Herbstsemester wurde zugestimmt. An dieser Sitzung haben auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen und Ausschussgemeinschaften teilgenommen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
Dem Verfahren, die durch Abstandsregelungen bedingten Mindereinnahmen der Volkshochschule im Alten E-Werk durch eine Umlage auf alle Teilnehmenden des Herbstsemester 2020 auszugleichen, wird zugestimmt. Die Höhe der Umlage beträgt 0,25 € pro Kurzstunde (45 Min.).
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: