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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3290-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Das BMFSFJ fördert im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander - Füreinander vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 Mehrgenerationenhäuser im Wege einer Festbetragsfinanzierung mit grundsätzlich bis zu 40.000,00 Euro jährlich (siehe Förderrichtlinie vom Mai 2020 unter www.bmfsfj.de ). Das Bundesprogramm ist Bestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems, mit dem der Bund gleichwertige Lebensverhältnisse - also gute Entwicklungsmöglichkeiten und faire Teilhabechancen - für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem Wohnort, herstellen will.

 

Eine Voraussetzung für die Förderung eines Mehrgenerationenhauses im Bundesprogramm ist die Vorlage eines Beschlusses der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft (Vertretungskörperschaft des Landkreises, der Stadt oder Gemeinde), in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses liegt beziehungsweise die das Mehrgenerationenhaus kofinanziert.

 

Mehrgenerationenhaus Känguruh

Das Mehrgenerationenhaus Känguruh (MGH) ist seit 2008 ein Ort der Begegnung, an dem alle Generationen in unterschiedlichen Lebenslagen und mit unterschiedlichem Selbstverständnis zusammentreffen. Aufgrund der Offenheit und der guten Erreichbarkeit im Stadtteil Bamberg-Ost  entstehen im MGH verschiedensten bedarfsgerechte Angebote, die die Wünsche und Interessen der Besucher und Besucherinnen systematisch einbezieht. Neben offenen Treffzeiten werden beispielhaft folgende Aktionen angeboten: Seniorentanz, Yoga- und Sportkurse, Englischkurs für Senioren, Nachhilfe, Hausaufgaben- und Ferienbetreuung, PC und Smartphone-Kurse für Senioren, Mediensprechstunde, Deutschkurse, interkulturelle Ländernachmittage, Alleinerziehenden-Treffs, etc.

 

Die Integrationsförderung v.a. von Frauen mit Flucht- und Migrationshintergrund sowie die Gewinnung und Förderung von bürgerschaftlichen Engagement sind dabei besondere Schwerpunkte der Arbeit des Vereins. Weiterführende Informationen zu der Arbeit des Mehrgenerationenhaus Känguruh e.V. ist dem Konzept in der Anlage zu entnehmen.

 

 

Das Mehrgenerationenhaus ist darüber hinaus konzeptionell im Quartierskonzept "Fördernetzwerk Stadtteilbüros" verankert, welches auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 25.09.2019 durch die Stadtverwaltung umzusetzen ist. Das Quartierskonzept sieht eine Ausweitung der generationsübergreifenden Stadtviertelarbeit von bisher drei Stadtvierteln - Gereuth/Hochgericht (Soziale Stadt), Bamberg-Ost/Starkenfeldstraße (Soziale Stadt) sowie Bamberg-Ost/Mehrgenerationenhaus Känguruh (Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser) - auf sieben Stadtviertel in den kommenden Jahren vor. Über das Quartierskonzept ist das Mehrgenerationenhaus in die gesamtstädtische Strategie und Aktivitäten

 

  1. zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie

b. zum Umgang mit den Herausforderungen des demographischen Wandels in den Stadtteilen eingebunden

(vgl. auch das Quartierskonzept unter www.stadt.bamberg.de/sozialplanung ).

 

Finanzierung des Mehrgenerationenhauses Känguruh

Im Rahmen des Aktionsprogrammes Mehrgenerationenhäuser des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend werden die Mehrgenerationenhäuser in Bayern gefördert. Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser läuft in Bamberg, wie in vielen anderen Bayerischen Städten, Ende 2020 aus. Derzeit wird das MGH Känguruh mit 30.000 Euro von Seiten des Bundes gefördert. Voraussetzung ist hierbei, dass die Kommune 10.000 Euro Kofinanzierung beisteuert. Dies erfolgt derzeit durch den Globalansatz des Jugendamtes. Eine weitere Unterstützung erfolgt über das Land Bayern im Rahmen der Mütterzentren.

 

Für eine erfolgreiche Bewerbung des Mehrgenerationenhaus Känguruh e.V. beim Bundesprogramm sowie der Sicherstellung der Fortsetzung der Arbeit im Stadtteil Bamberg-Ost muss die Stadt Bamberg den erforderlichen kommunalen Kofinanzierungsanteil jährlich in Höhe von 10.000 € einbringen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Stadtrat nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat stimmt der konzeptionellen Einbindung des Mehrgenerationenhauses Känguruh in das Quartierskonzept "Fördernetzwerk Stadtteilbüros" und somit

 

-          der Einbindung des MGH in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger

 

sowie

 

-          der Einbindung weiterhin in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demographischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses

 

zu.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die als Kofinanzierung erforderlichen 10.000 Euro für den Haushalt 2021 anzumelden.

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 10.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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