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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3296-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

Das Bestandsgebäude in der Geisfelder Straße 96 auf dem Muna-Gelände ist durch die Stadtbau GmbH Bamberg seit 01.03.2020 von der BIMA angemietet.

Das Erdgeschoss des Gebäudes soll für den Deutsch-Arabischen Kulturverein Bamberg e. V. zu einem Gebetsraum für Frauen (ca. 57 m²) sowie Schulungs- und Verwaltungsräumen umgenutzt werden. Dort befinden sich auch die Sanitärräume, ein Büro und drei Aufenthaltsräume. Im Dachgeschoss sind drei Studierzimmer und zwei Schulungsräume vorgesehen. Zusätzlich wird in Leichtbauweise ein erdgeschossiger Anbau als Gebetsraum für Männer (ca. 112 m²) mit Flachdach errichtet.

 

Der Hauptgebetsraum für Männer wird nach Aussage des Kulturvereins und nach Vereinbarung im Mietvertrag mit nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig genutzt. Der Gebetsraum für Frauen wird von max. 30 Personen zeitgleich genutzt.

 

Nach Aussage des Deutsch-Arabischen Kulturvereins findet eine Nutzung der Räumlichkeiten vor allem an Freitagen und islamischen Feiertagen statt. Eine Nutzung an den anderen Wochentagen ist nur sporadisch vorgesehen.

 

 

 

 Größe des Bauvorhabens:

                                           Breite: Länge:   

           Vorhandenes Gebäude:   9,56 m                  30,62 m                       7,00 m

            Neuer Gebetsraum:         8,07 m                  15,29 m                       3,86 m

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  07.07.2020

          vollständig:  

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Außenbereich (§ 35 BauGB)

Dargestellt ist eine Sonderbaufläche Bund für militärische Zwecke (Kaserne).

 

Teilplan Landschaftsplan:

Dargestellt ist ein Sondergebiet mit dem Nutzungsschwerpunkt Bund. Ferner ist die Fläche auch als Waldfläche dargestellt.

 

Das Vorhaben ist ein „sonstiges Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB.

 

Das Vorhaben stellt eine Gemeinbedarfsnutzung dar. Es widerspricht damit den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Allerdings ist der Flächennutzungsplan in diesem Bereich als obsolet anzusehen, weil von der Stadt Bamberg hier nicht ernsthaft die Ansiedlung einer militärischen Nutzung angestrebt wird. Daher kann dem Vorhaben zugestimmt werden, wobei bei nächster Gelegenheit der Flächennutzungsplan anzupassen ist.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein: wird noch nachgeholt  nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 19 anrechenbar: 0    nachzuweisen: 19

 Nachweis auf Baugrundstück: 19

 

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 30 anrechenbar: 0         nachzuweisen: 30

 Nachweis auf Baugrundstück: 30

 

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

 

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

Weitere Belange:

 

Ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan ist noch vorzulegen.

 

Soweit immissionsschutzrechtlich oder naturschutzrechtlich Auflagen erforderlich sein sollten, werden diese in den Bescheid aufgenommen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Konversions- und Sicherheitssenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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