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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3306-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2020 wurde die Besetzung der Senate und Ausschüsse beschlossen. Zusätzlich zu den bisherigen Fraktionen ist nun auch die Ausschussgemeinschaft in den Kuratorien und Beiratssitzungen mit einem Stadtratsmitglied vertreten.

 

Von dieser Entscheidung betroffen ist auch der Seniorenbeirat der Stadt Bamberg.

§3 Abs. 1b soll daher geändert werden. Es werden die Worte „…und Ausschussgemeinschaften“ eingefügt.

 

§ 3 Mitglieder

 

(1) Dem Beirat für Senioren und Seniorinnen gehören an:

a) der / die Oberbürgermeister/in der Stadt Bamberg als Vorsitzende/r,

b) je ein Mitglied der Fraktionen und Ausschussgemeinschaften des Stadtrates Bamberg

c) die Leitung des Sozialreferates der Stadt Bamberg

d) die / der Seniorenbeauftragte der Stadt Bamberg,

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt folgende Änderungssatzung:

 


Satzung zur Änderung der Satzung über den Beirat der Stadt Bamberg für
Senioren und Seniorinnen (Seniorenbeiratssatzung – SenBS)

vom

 

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden ist folgende Satzung:

§1

Die Satzung zur Änderung der Satzung über den Beirat der Stadt Bamberg für Senioren und Seniorinnen (Seniorenbeiratssatzung SenBS) vom 01. Mai 2020 (Rathaus Journal Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 12.06.2020 Nr. 12) wird wie folgt geändert:

 

§3 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

§ 3 Mitglieder

 

(1) Dem Beirat für Senioren und Seniorinnen gehören an:

a) der / die Oberbürgermeister/in der Stadt Bamberg als Vorsitzende/r,

b) je ein Mitglied der Fraktionen und Ausschussgemeinschaften des Stadtrates Bamberg

c) die Leitung des Sozialreferates der Stadt Bamberg

d) die / der Seniorenbeauftragte der Stadt Bamberg,

§2

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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