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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3307-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Stadtrates am 24.06.2020 wurde die Besetzung der Senate und Ausschüsse beschlossen. Zusätzlich zu den bisherigen Fraktionen ist nun auch die Ausschussgemeinschaft in den Kuratorien und Beiratssitzungen mit einem Stadtratsmitglied vertreten.

 

Von dieser Entscheidung betroffen ist auch der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Bamberg.

§ 4 Abs. 1 soll daher geändert werden. Es werden die Worte "…und jeder Ausschussgemeinschaft" eingefügt.

 

§ 4 Zusammensetzung

 

(1)                           Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

 

10 Vertreter der Arge Bamberger Selbsthilfegruppen chronisch kranker und behinderter Menschen e.V. Davon sind verpflichtend zu benennen jeweils mindestens

 

- 1 mobilitätsbehinderte Person,

- 1 chronisch kranke Person,

- 1 blinde bzw. sehgeschädigte Person,

- 1 hörgeschädigte Person

- sowie der/die Vorsitzende der Arge Bamberger Selbsthilfegruppen chronisch kranker und behin              derter Menschen e.V.


Weitere Mitglieder sind

 

- 1 psychisch behinderte Person,

- 1 Vertreter der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V.,

- 1 Vertreter des VdK,

- 1 Vertreter der Wohlfahrtsverbände,

- je ein Mitglied jeder Fraktion und jeder Ausschussgemeinschaft des Stadtrates Bamberg

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt folgende Änderungssatzung:

 

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung über den Beirat der Stadt Bamberg für
Menschen mit Behinderung

vom

 

Die Stadt Bamberg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) geändert worden in Verbindung mit dem Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) vom 9. Juli 2003 (GVBl. S. 419, BayRS 805-9-A), das zuletzt durch § 1 Abs. 359 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, folgende Satzung:


§ 1

 

Die Satzung der Stadt Bamberg über den Beirat für Menschen mit Behinderung vom 04. August 2004 (Rathaus Journal Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 13.08.2004 Nr. 17) wird wie folgt geändert:

 

§ 4 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:

 

§ 4 Zusammensetzung

 

 

(1)               Dem Beirat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

 

10 Vertreter der Arge Bamberger Selbsthilfegruppen chronisch kranker und behinderter Menschen e.V. Davon sind verpflichtend zu benennen jeweils mindestens

 

-           1 mobilitätsbehinderte Person,

-           1 chronisch kranke Person,

-           1 blinde bzw. sehgeschädigte Person,

-           1 hörgeschädigte Person

-           sowie der/die Vorsitzende der Arge Bamberger Selbsthilfegruppen chronisch kranker und behinderter Menschen e.V.

Weitere Mitglieder sind

 

-           1 psychisch behinderte Person,

1 Vertreter der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e. V.,

1 Vertreter des VdK,

-           1 Vertreter der Wohlfahrtsverbände,

-           je ein Mitglied jeder Fraktion und jeder Ausschussgemeinschaft des Stadtrates Bamberg.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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