Beschlussvorlage - VO/2020/3310-R3
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungscontrolling Anpassung der Gesellschaftsverträge der Stadtbau GmbH Bamberg, Bamberg Congress + Event GmbH und Bamberg Congress + Event Service GmbH: Bestellung des 2. Bürgermeisters als geborenes Mitglied im Aufsichtsrat
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3 Referat für Wirtschaft und Digitalisierung
- Referent:in:
- Dr. Stefan Goller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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29.09.2020
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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30.09.2020
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I. Sitzungsvortrag:
In den Gesellschaftsverträgen der Stadtbau GmbH Bamberg, der Bamberg Congress + Event GmbH (BCE) sowie der Bamberg Congress + Event Service GmbH (BSG) ist aktuell festgelegt, dass der Kulturreferent (bzw. Kultur- und Schulreferent) der Stadt Bamberg geborenes Mitglied des Aufsichtsrates ist. Der Gesellschaftsvertrag der BGS Bamberger Gesellschaft für Stadtentwicklung und Immobilienbetreuung GmbH verweist auf die entsprechende Regelung der Stadtbau GmbH, der Gesellschaftsvertrag der BAB Bamberg Arena Betriebsgesellschaft mbH auf die Regelung der BSG, so dass die entsprechenden Aufsichtsräte personenidentisch sind.
Auf Grundlage dieser Regelungen war bisher der 2. Bürgermeister der Stadt Bamberg, Herr Altbürgermeister Dr. Lange, als Kulturreferent jeweils Mitglied des Aufsichtsrates der genannten Gesellschaften. Im Rahmen der Neuorganisation der Stadtverwaltung nach der Kommunalwahl 2020 wurde nun Herrn Bürgermeister Glüsenkamp die Leitung des Referats für Klima, Mobilität und Soziales übertragen. Damit künftig weiterhin der 2. Bürgermeister der Stadt Bamberg reguläres Aufsichtsratsmitglied der betreffenden Gesellschaften ist, wird eine entsprechende Anpassung der Gesellschaftsverträge von Stadtbau, BCE und BSG vorgeschlagen. Somit wäre auch bei künftigen Neuorganisationen gewährleistet, dass stets der 2. Bürgermeister in den Aufsichtsgremien dieser Gesellschaften vertreten ist, unabhängig vom Aufgabenbereich der Referate der Stadtverwaltung. Im Gegenzug würde künftig der Kulturreferent (bzw. Kultur- und Schulreferent) satzungsgemäß nicht mehr in die Aufsichtsräte der genannten Gesellschaften berufen, so dass die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder unverändert bleibt.
In der Anlage sind die geplanten Anpassungen (alte Fassung vs. neue Fassung) der jeweiligen Gesellschaftsverträge im Einzelnen dargestellt.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:
1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
2. a) Der Gesellschaftsvertrag der Stadtbau GmbH Bamberg wird in § 7 Abs. 2 Satz 1 wie folgt neu gefasst:
„Er [Der Aufsichtsrat] setzt sich zusammen aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, mindestens fünf Mitgliedern des Stadtrates, dem zweiten Bürgermeister sowie dem jeweiligen Bau-, Finanz- und Wirtschaftsreferenten der Stadt Bamberg.“
b) Der Gesellschaftsvertrag der Bamberg Congress + Event GmbH wird in § 9 Abs. 1 Satz 2 wie
folgt neu gefasst:
„Er [Der Aufsichtsrat] setzt sich zusammen aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem, fünf Mitgliedern des Stadtrates, dem zweiten Bürgermeister, dem jeweiligen Finanz- und Wirtschaftsreferenten der Stadt Bamberg sowie dem jeweiligen Intendanten der Bamberger Symphoniker.“
c) Der Gesellschaftsvertrag der Bamberg Congress + Event Service GmbH wird in § 8 Abs. 1 wie folgt neu gefasst:
„Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Bamberg Congress + Event GmbH. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind der Vorsitzende und der Stellvertreter des Aufsichtsrates der Bamberg Congress + Event GmbH jeweils in der entsprechenden Funktion.“
d) Der Gesellschaftsvertrag der Bamberg Congress + Event Service GmbH wird in § 8 Abs. 2 wie folgt neu gefasst:
„Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder richtet sich nach der Dauer ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Bamberg Congress + Event GmbH.“
e) § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Bamberg Congress + Event Service GmbH wird ersatzlos gestrichen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22 kB
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