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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3311-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Allgemeines zum Begleitausschuss

 

Zur Teilnahmen am Bundesförderprogramm „Demokratie leben“ ist es aufgrund der Förderbestimmungen erforderlich, einen Begleitausschuss für die Umsetzung des Programms einzurichten. Dies ist mit Zustimmung des Stadtrates vom 30.01.2019 erfolgt.

Der Begleitausschuss soll sich, neben Vertreterinnen und Vertretern aus der Stadtverwaltung und anderer staatlicher Institutionen, mehrheitlich aus lokalen bzw. regionalen Handlungsträgern aus der Zivilgesellschaft zusammensetzen. Die Tätigkeit erfolgt rein ehrenamtlich.

 Der Begleitausschuss unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in der „Partnerschaft für Demokratie“; er

  •                   legt die Eckpunkte der Gesamtstrategie nach Beratung in der Demokratiekonferenz fest;
  • analysiert lokale bzw. regionale Unterstützungsmöglichkeiten und organisiert deren Einbindung;
  • berät die Koordinierungs-und Fachstelle und das Federführende Amt in der praktischen Arbeit der „Partnerschaft für Demokratie“, insbesondere bei der Umsetzung und Fortschreibung sowie der nachhaltigen Verankerung und
  • entscheidet, welche Einzelmaßnahmen aus dem Aktions-und Initiativfonds der Zielerreichung der „Partnerschaft für Demokratie“ dienen und spricht eine Förderempfehlung aus.

 

Der Begleitausschuss nimmt diese Aufgaben als strategisch handelndes und regelmäßig tagendes Gremium zur Entwicklung, Implementierung und Umsetzung sowie nachhaltigen Verankerung der „Partnerschaft für Demokratie“ wahr.

 

Die Amtszeit des Begleitausschusses und seiner Mitglieder entspricht der Förderperiode des Bundesprogramms. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, so beschließt der Begleitausschuss mit einfacher Mehrheit über eine Nachbesetzung. Ebenso entscheidet der Ausschuss mit einfacher Mehrheit über seine Erweiterung oder Reduzierung. Die Entscheidung muss jeweils durch den Stadtrat Bamberg bestätigt werden.

 

 

Aktuelle Besetzung

 

Im aktuellen Begleitausschuss haben die nachfolgend genannten Institutionen jeweils einen Sitz:

  • Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Bamberg Stadt und Land e.V.
  • ARGE Bamberger Bürgervereine
  • AStA Bamberg e.V.
  • Bamberger Bündnis gegen Rechtsextremismus und Rassismus
  • DGB Oberfranken
  • Diakonisches Werk Bamberg – Forchheim e.V.
  • Katholisches Dekanat Bamberg
  • Evangelisches Dekanat Bamberg
  • Freund statt fremd e.V.
  • Innovative Sozialarbeit e.V.
  • Jugendmigrationsdienste SkF Bamberg e.V.
  • Migranten- und Integrationsbeirat der Stadt Bamberg
  • Sozialverband VdK – Kreisverband Bamberg
  • Stadt Bamberg – Amt für Inklusion
  • Stadtjugendring Bamberg

Beabsichtigte Erweiterung

 

Das Bildungsbüro der Stadt Bamberg hat den Wunsch geäußert, ebenfalls einen Sitz im Begleitausschuss zu erhalten, um seine fachliche Expertise in die Arbeit der Partnerschaft für Demokratie einbringen zu können. Der Begleitausschuss wurde gemäß seiner Geschäftsordnung hierzu informiert und hat der Erweiterung mit einem Sitz für das Bildungsbüro der Stadt Bamberg zugestimmt.

Es wird daher gebeten, dem Antrag des Bildungsbüros zu entsprechen und die Entscheidung des Begleitausschusses zu bestätigen.

Darüber hinaus sollen künftig auch zwei Mitglieder des Jugendforums der Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Bamberg dem Begleitausschuss angehören. Diese werden jeweils aus der Mitte des Jugendforums heraus gewählt. Der Begleitausschuss hat die Mitgliedschaft der Vertreter des Jugendforums in seiner Geschäftsordung festgelegt und bittet den Stadtrat um Zustimmung.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Entscheidungen des Begleitausschusses für die Partnerschaft für Demokratie in der Stadt Bamberg bezüglich dessen Erweiterung um einen Sitz für das Bildungsbüro der Stadt Bamberg und zwei Sitze für Vertreter des Jugendforums werden bestätigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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