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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3319-47

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Vorauszustellen ist, dass aus fachlicher Sicht eine umfangreiche Sanierung des Rasenspielfeldes dann sinnvoll wird, wenn auch zugleich die Wasserabführung des Rasenspielfeldes bei stärkeren Regenereignissen und/oder feuchter Witterung gewährleistet ist. Ebenfalls ist eine automatische Bewässerung geboten. Ohne diese Elemente wäre die Verbesserung der Situation nur minimal und stünde in keinem Verhältnis zum Aufwand.

 

Um hier die möglichst wirtschaftlichste Lösung bereits vor einer Ausschreibung der entsprechenden Arbeiten zu finden, wurde vom Gartenamt in der Vorbereitung ein Bodengutachten veranlasst. Das Bodengutachten kommt im Wesentlichen zu folgenden Ergebnissen:

-          Die Versickerungswerte des Untergrunds sind nicht ausreichend. Eine Wasserabführung ist über eine entsprechende Drainage, bestehend aus Sammler, Sauger und Schlitzdrainagen, sicher zu stellen.

-          Eine automatische Bewässerungsanlage ist einzubauen.

-          Der vorhandene Oberboden kann nach Entfernung der Vegetationsschicht und einer Verbesserung mit Sand als Rasentragschichtsubstrat wieder verwendet werden.

Hinzu kommt, dass nach den erneuerten einschlägigen Vorgaben bei einer Bewässerungsanlage eines Rasenspielfeldes eine Rohrtrennung der Anlage vom Trinkwassernetz erfolgen muss. Dies ist nur in Form einer entsprechenden Zisterne mit freiem Einlauf etc. zu realisieren.

 

Für die Sanierung des Rasenspielfeldes sind 140.000,- € zur Verfügung gestellt. Diese Summe ist bei weitem nicht ausreichend, um die fachlich gebotenen Arbeiten ausführen zu können. Ein im Januar eingegangenes Angebot lautet auf rund 270.000,- €. Eine Aufstockung der Geldmittel ist vor dem Hintergrund der gebotenen Sparmaßnahmen unrealistisch.

 

Würde man nun entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 140.000,- € Leistungen kürzen, käme schlussendlich das Entfernen der Vegetationsschicht, Verbessern des vorhandenen Oberbodens und eine Neueinsaat in Frage.

Auf eine Beregnung und die entsprechenden Drainagen müsste verzichtet werden. Würden diese Bestandteile im Nachgang eingebaut werden, wäre wiederum nach den erfolgten Drainage- und Bewässerungsarbeiten weitestgehend eine Neueinsaat nötig.

 

Die eingesetzten Geldmittel stünden in keiner Relation zu den sportfunktional erzielten Effekten.

 

Deshalb ist aus fachlicher Sicht eine grundlegende Renovation im bestehenden Rasen mit einer entsprechenden Besandung und Nachsaat zu Kosten von ca. 40.000,- € zielführend.

 

Fazit:

Für die wünschenswerte Sanierung/Neubau des Rasenspielfeldes lägen die Kosten bei ca. 270.000,- € und sind vor dem Hintergrund der momentanen finanziellen Situation der Stadt Bamberg nicht realistisch abzubilden.

 

Bei einer Sanierung mit den zur Verfügung stehenden 140.000,- € ist aus fachlicher Sicht das Ergebnis nicht besser und nachhaltiger als bei einer Renovation in einem Kostenrahmen von ca. 40.000,- €.

 

Die beiden letzten Varianten führen im Endeffekt zu einem vergleichbaren Ergebnis, sowohl in Hinsicht auf die Ebenflächig- und Bespielbarkeit, wie auch einer nachhaltigen Sicherung des Rasenspielfeldes. Neben der Kostenersparnis in Höhe von 100.000,- € bei vergleichbarem Ergebnis, wird bei einer Renovation mit Nachsaat der bespielbare Zustand in wesentlich kürzerer Zeit zu erreichen sein.

 

Aus oben angeführten Gründen und der Vorgabe den Haushalt der Stadt Bamberg möglichst sparsam zu führen, ist der dargestellten Renovation mit Besandung und Nachsaat mit einem Geldmitteleinsatz  in Höhe von ca. 40.000,- € der Vorzug zu geben.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, am Rasenspielfeld Waldstadion an der Armeestraße im Kostenrahmen von 40.000,- € einer Renovation mit Besandung und Nachsaat durchzuführen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 40.000,- € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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