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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3355-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Einnahmen (siehe Anlage 1)

1.1 Gewerbesteuer

Für das laufende Haushaltsjahr werden Einnahmen von etwa 17,42 Mio. € und damit 27,67 Mio. € unter dem Haushaltsansatz erwartet. Das sind im Vergleich zum Vorjahresergebnis 32,4 Mio. € weniger.

 

In Folge der Corona-Krise haben viele Gewerbesteuerschuldner ihre Vorauszahlungen reduziert. Vorauszahlungen, die bereits vereinnahmt wurden, müssen zurückgezahlt werden. Aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 31.12.2020 wird sich die Situation im Januar voraussichtlich weiter zuspitzen.

 

Mit dem kommunalen Sozialpakt sollen die Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Land einmalig kompensiert werden. Für den Freistaat Bayern beträgt die pauschale Zuweisung insgesamt 2,398 Mrd. €. Da der Ausgleichsbetrag auf diese Summe begrenzt ist, gibt es keinen Anspruch auf vollständigen Ersatz der Gewerbesteuerausfälle. Die Verteilung durch den Freistaat erfolgt unter Zugrundelegung des Stichtags 20.11.2020. Die Höhe der Zuweisung wird daher frühestens im Dezember bekannt sein. Der Auszahlungszeitpunkt bleibt nach wie vor ungewiss. Zu den haushaltsrechtlichen Folgen für das Haushaltsjahr 2020 bei nicht rechtzeitiger Zahlung liegen der Kämmerei weiterhin noch keine Informationen vor.

 

Nach wie vor wird aufgrund einst hoher Vorauszahlungen einiger Unternehmen mit nicht unerheblichen Minderungen bei der Gewerbesteuer gerechnet, für die zudem Zinsen in Höhe von 6 % p.a. fällig werden.

 

Aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs über die Nichtabziehbarkeit negativer Aktiengewinne ist noch mit Gewerbesteuerminderungen für 2000 bis 2009 zuzüglich Zins­zahlungen in unbekannter Höhe zu rechnen.

 

1.2 Einkommensteuer

Zum 01.09.2020 beträgt das Anordnungssoll 21.040.130 €. Es sind Mindereinnahmen von voraussichtlich 4,97 Mio. € zu verzeichnen. Trotz der vorsichtigen Erholung der Konjunktur ist die Arbeitslosenquote in Bamberg mit 4,9 % weiterhin hoch. Auch die Ausweitung der Kurzarbeit auf 24 Monate wird einen langfristigen Effekt auf die Einkommensteuer haben. Bayern ist im Ländervergleich überproportional am stärksten von Kurzarbeit betroffen. Im Juli waren bayernweit noch 21% der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Kurzarbeit.

 

1.3 Umsatzsteuer

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich das Anordnungssoll zum 01.09.2020 auf 5.479.140 €. Auf Jahressicht ist mit Mindereinnahmen von 2,26 Mio. € zu rechnen, was ebenfalls durch die Konjunkturlage beding ist sowie auf die befristete Mehrwertsteuersenkung zurückzuführen ist.

 

1.4 Sonstige Einnahmepositionen

                 Das Anordnungssoll beim Anteil am Familienleistungsausgleich beträgt aktuell 1.239.798 €. Die Verwaltung geht nach derzeitigen Hochrechnungen davon aus, dass der Haushaltsansatz nicht erreicht werden kann.

                 Bei den Schlüsselzuweisungen betragen die Mehreinnahmen 1,46 Mio. €.

                 Bei der Grunderwerbsteuer kann mit Mehreinnahmen von ca. 0,84 Mio. € gerechnet werden. 

                 Der Belastungsausgleich Hartz-IV vom Freistaat Bayern wurde mit 1,0 Mio. € verbeschieden. Der Belastungsausgleich ist nur bis einschließlich 2020 befristet. Zu einer Folgeregelung ab dem Jahr 2021 wird es wahrscheinlich nicht kommen. Es drohen dadurch künftig Einnahmeverluste von ca. 1,0 Mio. €.

                 Im Übrigen wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

 

  1. Ausgaben (siehe Anlage 1)

2.1 Gewerbesteuerumlage

Der aktuelle Stand zum 01.09.2020 beträgt 1.635.136 €. Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung bei der Gewerbesteuer ist bei der Gewerbesteuerumlage mit Minderausgaben von rd. 4,15 Mio. zu rechnen.

 

2.2 Personalkosten

Bei den Personalkosten wird mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 0,44 Mio. € zu rechnen sein.

 

Bereits bei der Haushaltsplanaufstellung konnte der Verwaltungshaushalt nur durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von insgesamt 9,1 Mio. € ausgeglichen werden. Alleine 4,4 Mio. € davon sind auf die steigenden Personalausgaben zurückzuführen. Die Regierung von Oberfranken hat daher die Stadt Bamberg aufgefordert, ein eigenständiges Personalkonsolidierungskonzept bis Herbst vorzulegen.

 

 


2.3 „Budget“ Sozialhilfe

Nach derzeitigen Prognosen werden die Haushaltsansätze nicht ausreichen. Drohende Kündigungen in der Arbeitswelt und der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitssuchende für Solo-Selbständige, Künstler usw. führen zu steigenden Fallzahlen im Bereich der KdU. Zwar wurde im Konjunkturpaket eine Erhöhung der Erstattung an die Kommunen um 25%-Punkte in Aussicht gestellt, allerdings ist dafür eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Daher ist noch ungewiss, wann diese Änderung eintreten wird.

 

2.4 „Budget“ Jugendhilfe

Das Jugendamt ging in seiner Haushaltsanmeldung davon aus, dass mit Mehrausgaben von etwa 1,8 Mio. € zu rechnen sein wird.

 

2.5 Budgetierte Einrichtungen

Die Schließung der budgetierten Einrichtungen Theater, Musikschule, VHS, Museen und TKS im März 2020 und die spätere sukzessive Wiederaufnahme des Betriebs wird die Einrichtungen insbesondere auf der Einnahmenseite schwer treffen. Bei einer Worst-Case-Betrachtung muss mit höheren Zuschussbedarfen von bis zu 3,1 Mio. € gerechnet werden.

 

2.6 Unmittelbare Corona-Ausgaben

Für die Beschaffungsprozesse der FüGK und der Sicherstellung des Dienst- und Schulbetriebes inkl. Reinigung sowie für den Bamberger Rettungsschirm wurden bisher insgesamt 2,46 Mio. € benötigt.

 

 

  1. Stand der Haushaltskonsolidierung

Für das Haushaltsjahr 2020 wurde die Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung in der Sitzung des Stadtrates am 25.09.2019 beschlossen. Dazu kann aktuell folgendes mitgeteilt werden:

 

  • Hinsichtlich der Entwicklung der Personalkosten wird auf die Ziffer 2.2 verwiesen.
  • Die Begrenzung der beeinflussbaren Sachkosten ist weiterhin notwendig.
  • Freiwillige Leistungen: Gemäß den Auflagen der Regierung zur Genehmigung des Haushalts 2020 ist die Haushaltskonsolidierung mit Nachdruck fortzusetzen und auch tatsächlich umzusetzen. Neue freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden, vielmehr muss unbedingt eine Verringerung angestrebt werden.
  • Die Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wird vorangetrieben.

 

 

4. Kassenbestand und weitere Kennzahlen

 

5. Risikobericht

 Für den Verwaltungshaushalt derzeit maßgebliche Risikofaktoren sind:

- Personalkostenentwicklung

- Kosten der kindbezogenen Förderung

Durch die massive Ausweitung der Betreuungsangebote in den Bereichen Kinderkrippe, Kindergarten und Hort in den letzten Jahren ist es zu einem enormen Anstieg der Kosten bei der kindbezogenen Förderung gekommen. Da die Umsetzung des Kita-Pakets noch andauert, ist hier mit weiteren beträchtlichen Steigerungen zu rechnen.

- Hartz IV-Aufwendungen

Der langjährige Trend von sinkenden Sozialaufwendungen im Bereich von Hartz IV ist zu Ende. Aufgrund der Coronakrise kommt es schon jetzt – trotz großzügiger Kurzarbeitsregelung – zu deutlichen Fallzahlsteigerungen. Dieser Trend wird sich nach Auslaufen der Kurzarbeitsregelung deutlich verstärken.

- Besteuerung der Kommunen

 

6. Fazit

Die Prognose für den Haushaltsvollzug 2020 bleibt weiterhin dramatisch. Im Vergleich zum Juli hat sich die Haushaltssituation noch weiter verschlechtert. Auf der Einnahmenseite sind noch höhere Mindereinnahmen zu verzeichnen. Die großen Unwägbarkeiten liegen bei der Gewerbesteuer sowie der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Höhe der pauschalierten Zuweisung der Gewerbesteuerausfälle wird frühestens im Dezember bekanntgegeben, sodass hier weiterhin Planungsunsicherheit besteht. Die Einhaltung eines strikten Konsolidierungskurses scheint unumgänglich, um den Haushaltsvollzug noch gewährleisten zu können. Das Finanzreferat empfiehlt daher dingend, an dem Beschluss vom 22.07.2020 zum Haushaltsvollzug 2020 (VO/2020/3241-20) festzuhalten.

 

Die einmalige Gewerbesteuererstattung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass selbst bei vollständiger Erstattung nur ein Bruchteil des Haushaltsdefizits abgedeckt ist. Somit bleibt trotz Gewerbesteuererstattung der städtische Haushalt in einer prekären finanziellen Situation!

 

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Belastungsausgleich (Ersatz von Hartz IV-Leistungen) nach dem Auslaufen der Befristung bis 31.12.2020 nicht verlängert. Ohne eine Folgeregelung fehlen dem städtischen Haushalt künftig Einnahmen von etwa 1,0 Mio. € pro Jahr.

 

Auf die Entwicklung der Personalkosten ist ein besonderes Augenmerk zu legen. Für die Beamten mussten Besoldungssteigerungen von 3,2 % zum 01.01.2020 umgesetzt werden und weitere 1,4 % kommen zum 01.01.2021 auf die Stadt Bamberg zu. Für die Beschäftigten ist der Tarifvertrag im August 2020 ausgelaufen. In der laufenden Tarifverhandlung werden 4,8 % Gehaltssteigerung gefordert. Der Regierung von Oberfranken ist bis zum Herbst ein eigenständiges Personalkonsolidierungskonzept vorzulegen.

 


7. Fraktionsantrag

Mit Schreiben vom 13.07.2020 beantragte die CSU-BA-Fraktion einen Sachstandsbericht zu der vom Personalsenat empfohlenen Mitarbeiterbefragung. Aufgrund der Auflagen der Regierung von Oberfranken zur Reduzierung der freiwilligen Leistungen (s. Ziffer 3) und der oben dargestellten Haushaltslage, ist die Realisierung einer Mitarbeiterbefragung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht umsetzbar.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung zur aktuellen Haushaltslage wird Kenntnis genommen.
  2. Der Beschluss vom 22.07.2020 zum Haushaltsvollzug 2020 (VO/2020/3241-20) gilt weiterhin.
  3. Der Antrag der CSU-BA-Fraktion vom 13.07.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht keine Kosten.

 

 

 

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Anlagen

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