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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3380-R7

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Im Anschluss an den Bericht „Zukunft des Bildungsbüros“ (VO/2020/3258-4BB) in der Juli-Sitzung des Senats sollen in diesem Vortrag die seitdem unternommenen konkreten Schritte beschrieben werden, wie die erfolgreiche Arbeit des Bildungsbüros nach dem Auslaufen der bisherigen Förderung weitergeführt werden kann.

 

Für den Bereich „Integration durch Bildung“ – bis zum 30. Juni 2020 unter dem Titel „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) – wurde beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Interessensbekundung für das Projekt „Eltern – Verstehen – digitale Schule“ eingereicht. Eine Bewilligung vorausgesetzt, könnte für ein Kalenderjahr eine Projektmitarbeiterstelle zur Koordination im Bildungsbüro angesiedelt werden. Zusätzlich wurde für das Projekt noch ein Förderantrag bei der Adalbert Raps Stiftung gestellt, mit diesem könnte der nicht zwingend erforderliche kommunale Eigenanteil abgedeckt werden.

 

Das Bildungsbüro steht für alle Fragen der Weiterführung in engem Austausch mit der Transferagentur Bayern (Nord), die bei der Geschäftsstelle der Europäischen Metropolregion Nürnberg als Bindeglied zwischen dem Projektträger, der für das BMBF das noch laufende Förderprogramm „Bildung integriert“ steuert, und den geförderten Kommunen angesiedelt ist. Dort nahm das Bildungsbüro im Juni und September 2020 an zwei Expertenrunden zum Thema „Zukunftslabor 2020“ teil. Im Fokus standen Themenkomplexe, die in den kommenden Jahren im Bildungsbereich für die Kommunen von zentraler Bedeutung sein werden. U.a. wurde das Thema „Ganztagesbildung“ mit Schwerpunkt auf die Grundschule (Rechtanspruch ab 2025) identifiziert.

 

In den Expertenrunden wurde auch deutlich, dass von Seiten des BMBF im Jahr 2021 neue Förderrichtlinien zu erwarten sind, mit denen die Arbeit in den Bildungsbüros fortgesetzt werden sollen. Fest steht, dass es dabei nicht mehr um Strukturförderprogramme gehen wird, sondern verstärkt um operative Bereiche. Die Teilnahme an den im Raum stehenden Förderprogrammen setzt zwingend die Existenz einer dafür eingerichteten Dienststelle – konkret: eines Bildungsbüros – voraus.

 

Intern laufen weiter Gespräche, welche kommunalen Pflichtaufgaben künftig vom Bildungsbüro übernommen werden könnten. Ziel bleibt es, die große Expertise der Mitarbeiterinnen auch künftig gewinnbringend für die Verwaltung der Stadt Bamberg aber auch für die Stadtgesellschaft zu erhalten.

 

Konkret werden derzeit folgende Aufgaben geprüft:

  • Erstellung eines datenbasierten Konzepts zur ganztägigen Bildung und Betreuung – mit Schwerpunkt auf den Grundschulbereich
  • Mitarbeit an der Erstellung der Statistischen Jahrbücher
  • Zusammenführung der Projekte aus der erfolgreichen Bewerbung zur „Digitalen Bildungsregion“ – die Übergabe des Siegels erfolgt am 23. Oktober 2020 in Bayreuth – mit dem Programm „Smart City Bamberg“
  • Qualitätssicherung im Rahmen der Auszeichnung "Digitale Bildungsregion in Bayern" durch beide beteiligte Kommunen (Stadt und Landkreis Bamberg)
  • Unterstützung der Stadtverwaltung durch spezifische Expertise (LimeSurvey) und gemeinsame Planungsprozesse

 

Um künftige Förderkulissen nutzen zu können, wäre eine zumindest befristete Weiterführung der Stellen für „Bildungsmanagement“ und „Bildungsmonitorung“ im Bildungsbüro über den 31. März 2021 hinaus zielführend.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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