"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3386-38

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.

 

Die dem Sitzungsvortrag angehängte Temperaturkurve, die die Entwicklung der Jahresdurchschnittstemperatur in Bamberg von 1879 bis 2019 aufzeigt, ist unter der wissenschaftlichen Zusammenfügung mehrerer Messreihen vom Bamberger Mikrometeorologen Prof. Dr. Thomas Foken, ehem. Leiter des Instituts für Mikrometeorologie an der Universität Bayreuth (1997-2014) erstellt worden.

Sie zeigt eindrücklich die Entwicklung der klimatischen Entwicklung in der Stadt Bamberg.

Die Farbstreifen verdeutlichen die Abweichungen zum langjährigen Mittelwert.

 

Als Konsequenz aus den mit dieser Entwicklung verbundenen Folgen unterstützt die Stadtverwaltung die Bestrebungen aus der Zivilgesellschaft und vielen eingegangenen Stadtratsanträgen zum Klimaneustart 2020.

 

Die Stadt Bamberg ist seit 1993 Mitglied im Klimabündnis der Europäischen Städte. Die Mitgliedschaft erfolgte in diesem Jahr als 19. Stadt, heute sind es 538 (Stand 28.08.2020) Städte, die sich im Klimabündnis für eine wirkungsvolle kommunale Klimapolitik engagieren.

Der Beitritt kann als Grundstein für das Bewusstsein für die Berücksichtigung von Klimabelangen in der Stadtentwicklung in Bamberg gewertet werden.

Basis für die Gründung des Bündnisses war die Konferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung, auf der 1992 in Rio de Janeiro die Agenda 21 verabschiedet wurde.

Der Beitritt führte 1996 in logischer Konsequenz zur Einrichtung des Agenda 21-Büros (seit 2018 Agenda 2030-Büro) in der Stadt Bamberg.

 

In den folgenden Jahren wurden verschiedene Ziel- und Maßnahmenprogramme zum Klimaschutz erarbeitet, so z.B. 1995 zur Energiewirtschaft Teil 1 und Teil 2.

1996 erfolgten die ersten Versuche zur Teil-Bilanzierung der CO-Emissionen in der Stadt Bamberg im Kontext verschiedener geplanter Projekte (z.B. Schüler*innen-Projekt „fifty/fifty“).

 

2003 erfolgte der Beitritt der Stadt Bamberg zur Energieagentur Oberfranken. Der von der Energieagentur veröffentlichte Förderatlas bot eine erste umfassende Übersicht für die Bürgerinnen und Bürger sich über Energieeinsparmaßnahmen und die energetische Gebäudesanierung zu informieren. Im selben Jahr


wurde innerhalb der Stadtverwaltung Bamberg mit den Stadtwerken auch der „Runde Tisch Energie“ ins Leben gerufen, der zentrale Themen aus diesem Handlungsfeld aus verschiedenen Fachperspektiven behandelte.

 

2006/2007 fand das  Agenda 21-Fachforum „Energie & Klimaschutz“ statt. Von  insgesamt 13 Projekten wurden 5 Maßnahmen durch den Umweltsenat beschlossen ( z.B. Energiesparometer am Dientzenhofer-Gymnasium, Energiepreis der Stadt Bamberg, kostenlose Bürgerberatung für eine energetische Gebäudesanierung). Ein Sachstandsbericht zur Umsetzung der Projekte fand im Februar 2009 statt.

 

Der GAL-Antrag „Bamberg 2035“ – Masterplan Energie und Klimaschutz (April 2007) zu den Themen Erneuerbare Energien, kommunale Eigenmaßnahmen, Energieeffizienz bei städtischen Gebäuden, Energieberatung, Klimaschutzkampagne, Verkehrsentwicklungsplananpassung, Stärkung der Region, Klimaschutz und städtische Beteiligungen führte zu einer Intensivierung der Bemühungen zum lokalen Klimaschutz. Die institutionelle Verankerung in Stadt und Landkreis Bamberg fand Ausdruck in der Gründung

der Klimaallianz am 23. September 2008 mit der Definition von konkreten Klimaschutzzielen (z.B. Energieautarkie von Stadt und Landkreis Bamberg bis 2035) und 2011 in der Gründung der Klima- und Energieagentur Stadt und Landkreis Bamberg (KEA). Die Geschäftsführung der KEA wechselt zwischen Stadt- und Landkreis Bamberg. Die derzeitige Geschäftsführung liegt bei Herrn Zweiten Bürgermeister Glüsenkamp.

 

Die im Zuge der Einrichtung der Klimaallianz und der Klima- und Energieagentur gefassten Ziele und Maßnahmen sind auf der Webseite von Stadt und Landkreis Bamberg einsehbar, ebenso die bis dato durchgeführten Projekte.

 

Seit Juli 2020 liegt uns das von der Klima- und Energieagentur Stadt und Landkreis Bamberg in Auftrag gegebene Klimaanpassungskonzept vor, welches am 10.11.2020 im Klimarat Stadt und Landkreis Bamberg vorgestellt wird. Darin enthalten sind Maßnahmen mit besonderer zeitlicher Dringlichkeit und sachlicher Wichtigkeit. Die Verwaltung hat die vom Projektträger als zeitlich dringlichst und sachlich wichtigst dargelegte Anpassungsmaßnahmen unter A. aufgeführt.

 

  1. Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept:

 

 

1.1   Einstellung eines Klimaanpassungsmanagers in Teilzeit. Hiervon wird vorerst abgesehen, da beabsichtigt ist, baldmöglichst die Stelle eines Klimaschutzmanagers auszuschreiben und dessen Förderung zu beantragen. Der Klimaschutzmanager soll sich sowohl um die Entwicklung einer integrierten Klimaschutzstrategie, als auch um das Monitoring der Klimaanpassungsmaßnahmen im Stadtbereich kümmern.

 

1.2   Stärkung von Rad- und Fußverkehr. Förderung des Umweltverbundes, Schutz dieser Verkehrsteilnehmer vor Extremwetter, Vorbereitung einer zunehmenden Verschiebung der Verkehrsmittelwahl (Modal Split), da durch günstigere Witterungsbedingungen künftig mit mehr Verkehrsteilnehmern im Radverkehr zu rechnen ist.

 

1.3   Integriertes ÖPNV-Konzept für Stadt und Landkreis Bamberg. Notwendigkeit eines zuverlässigen, flächendeckenden und witterungsunabhängigen – im Vergleich zum Individualverkehr flächensparenden – ÖPNV für Stadt und Landkreis übergreifend. Ziel ist die Verlagerung von PKW-Fahrten auf öffentliche Verkehrsmittel.

 

1.4   Extremwetter- und Hitzeschutz von Klein- und Schulkindern. Besondere Verantwortung von Kitas/Kindergärten und Schulen. Vorsorge durch bauliche, gestalterische und verhaltensbezogene Maßnahmen. Optimierung des sommerlichen Wärmeschutzes, sowie Bereitstellung verschiedener Verschattungselemente und Verdunstungskühlung (z.B. durch Wasser-Elemente). Vorhalten eines hitzeangepassten Speisen- und Getränkeangebotes. Hitzeangepasste Betreuung und Unterrichtsplanung.


 

1.5   Sommerlicher Wärmeschutz für Gäste. Verbesserung der Aufenthaltsqualität z.B. durch mehr Bänke in Schattenbereichen, mehr Stadtgrün in besonders exponierten touristischen „Hot-Spots“, schattenspendende Elemente über exponierten Straßen und Plätzen, mehr Wasser in der Stadt durch Ausbau von Trinkbrunnen. Beispiel Maxplatz: geringe thermische Aufenthaltsqualität. Möglich: Wasserinstallationen oder Arkaden/städtebaulicher Wettbewerb nach Festlegung thermischer, gestalterischer und funktionaler Anforderungen. Diese Maßnahmen wären nicht nur für Gäste, sondern auch für die Bürger*innen der Stadt Bamberg gewinnbringend.

 

1.6   Initialisierung Außenverschattung. Insbesondere an öffentlichen Plätzen und Orten der Daseinsvorsorge an bekannten oder ermittelten Hitze-Hot-Spots durch natürliche (z.B. Dach-/Fassadengrün, Straßenbäume, Pergola) oder künstliche Maßnahmen, wobei natürliche vorzuziehen sind. Berücksichtigung von Kalt- und Frischluftbahnen, Erhalt derselben im Stadtgebiet.

 

1.7   Prüfung von Ausstattung, Abläufen sowie baulichen Gegebenheiten in Einrichtungen und ambulanten Diensten in Bezug auf Hitzewellen durch stationäre und ambulante Kranken- und Pflegeeinrichtungen. Pflegebedürftige und ältere Menschen gehören zu den besonders vulnerablen Gruppen, wenn es um extreme Hitze geht.

 

1.8   Biodiversitätsstrategie – Fortschreibung unter Berücksichtigung der Klimawandelfolgen. Bisher nicht erreichte Ziele weiter vorantreiben und mögliche Hemmnisse analysieren.

 

1.9   Erhalt des Lebensraums für den großen Eichenbock im Hain. Der Hain ist das älteste Naturschutzgebiet in Deutschland (1803). Er weist einen hohen Altbaumanteil, vor allem aus Eichen, auf. Der Große Eichenbock ist eine „Urwaldreliktart“, die vom Aussterben bedroht ist. Daher benötigt sie besonderen Schutz. Die Altbäume sind daher trotz der schwierigen Bedingungen der letzten Sommer so lange wie möglich zu erhalten. Die Stadt hat in Kooperation mit dem Landschaftspflegeverband Bamberg und der Höheren Naturschutzbehörde bereits einige Maßnahmen begonnen. Diese gilt es fortzuführen und zu erweitern.

 

1.10 Waldumbau: Wechsel der Baumart(en) und der Waldstruktur, damit langfristig klimastabile Waldbestände entstehen.

 

 

1.11 Starkregenrisikomanagement. Identifizierung überschwemmungsgefährdeter Objekte bei Starkregen mit daran anknüpfender Schadensprävention. Hierfür erforderlich ist die Beauftragung eines Planungsbüros mit der Erstellung von Risikokarten sowie Ausarbeitung und Implementierung eines Managementplanes. Es erfolgte bereits im September 2020 die Beauftragung einer ersten Projektstudie. Diese beinhaltet die Auswertung der bisher vorliegenden Datengrundlagen sowie die Erstellung einer ersten Starkregengefahrenkarte und Abschätzung des gesamten finanziellen Aufwandes.

 

1.12 Kommunales Starkregenmanagement. Erarbeitung von Starkregenmanagementplänen. Information und Sensibilisierung der Bevölkerung. Erfahrungsaustausch betroffener Bürger*innen, Austausch mit Feuerwehr und Katastrophenschutz bzgl. der Ursachen für Schäden. Was können Kommune und Bürger*innen tun, um künftig Schäden zu vermeiden?

 

 

1.13 Förderung einer bodenschutzorientierten Landwirtschaft und Gartenbau. Starkniederschläge bedrohen die Bodenfruchtbarkeit durch Erosion. Dürrefolgen werden verstärkt durch zu intensive Drainage. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucher-, Boden- und Gewässerschutzes (Rückstände von z.B. Schwermetallen, Medikamenten) soll auf eine landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen kommunaler Kläranlagen zur Humusanreicherung verzichtet und seine Verbrennung die bevorzugte Form der Entsorgung sein. Dies ist im Stadtgebiet bereits durch die Klärschlamm-VO entsprechend geregelt. Die Wasserrückhaltung in der

 

1.14 Landwirtschaft  und im Gartenbau (u.a. für zunehmenden Bewässerungsbedarf) erfordert ein gezieltes, systematisches Programm.

 

1.15 Chancen für Unternehmen identifizieren und nutzen. Die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen bietet im Gebäude- und Gewerbebereich dem regionalen Handwerk neue potenzielle Aufträge. Neue Produkt- und Geschäftsmodellideen könnten sich aus dem Zusammenspiel von Klimawandel und demographischem Wandel ergeben. Es gilt vorhandene Geschäftsinteressen auf den globalen Klimawandel und seine regionale Ausprägung zu lenken. Kleinere und mittlere Unternehmen sind bzgl. des kommenden Klimawandels Best-Practice Beispiele zu vermitteln und unternehmensspezifische Marktnischen aufzuzeigen. Ergebnis soll die Entwicklung eigener Geschäftsideen sein.

 

1.16 Energienotversorgung kritischer Infrastrukturen. Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen und sozialer Einrichtungen (z.B. Altenheime) gegenüber einem Ausfall der Strom- und Wärmeversorgung. Hoher personeller Aufwand!

 

 

B. Klimanotstand/Klimanotlage/Klimakrise:

 

 

Mit Schreiben vom 18.06.2019 beantragt die Bamberger Linke Liste (Bali) die Feststellung des Klimanotstands (Siehe Anlage).

 

Mit Schreiben vom 14.07.2020 beantragten Grünes Bamberg, ödp, Volt, Bali und Die Partei  u.a. die Ausrufung einer Klimanotlage für Bamberg.

 

Die Verwaltung schlägt die Feststellung der „Klimakrise“ für die Stadt Bamberg vor, wie im Beschlussvorschlag vorgesehen. Wie bereits in der Sitzung vom 26.11.2019 erläutert, versuchen zahlreiche Städte den Notstandsbegriff zu umgehen, weil in der Vergangenheit und im Grundgesetz (Bsp. Art. 81 GG Gesetzgebungsnotstand) der Begriff „Notstand“ oft mit Einschränkungen von Bürgerrechten einherging.

 

Andere Städte haben deshalb beispielsweise wie folgt entschieden:

Die Stadt Freiburg hat ein „Klima- und Artenschutzmanifest“ verabschiedet, Mannheim hat den „Klimanotfall“ beschlossen, Osnabrück hat die „Klimakrise“ festgestellt.

Koblenz hat die Formulierung alles dafür zu tun, dass die Pariser Klimaschutzziele eingehalten werden“ gewählt, die Stadt Kiel hat einen „Climate emergency“ festgestellt.

Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, wo tatsächlich Grundrechte in den vergangenen Monaten, insbesondere während des Katastrophenfalles in der Zeit vom 16.03. bis einschließlich 16.06.2020 bedingt eingeschränkt werden mussten, schlägt die Verwaltung den Begriff „Notstand“ nicht vor.

 

Dabei beschreibt die „Klimakrise“ die ökologische, politische und gesellschaftliche Krise im Zusammenhang mit der menschengemachten globalen Erwärmung. Der Begriff wird zunehmend anstelle des harmloser klingenden Begriffs „Klimawandel“ gebraucht, um die Tragweite der globalen Erwärmung zu verdeutlichen.

 

Ein entsprechender Antrag Bambergs unabhängiger Bürger (BuB) vom 20.08.2019, den Klimanotstand für Bamberg nicht auszurufen liegt vor (Siehe Anlage). Begründet wird dieser Antrag damit, dass die Ausrufung/Anerkennung eines Klimanotstandes für Bamberg „nix bringt“. In dem Antrag werden „sinnvolles Handeln“ und „neue Ideen“ gefordert. Diese „neuen Ideen“ sind aus dem Maßnahmenpaket des Klimaanpassungskonzeptes und den weiter vorliegenden Beschlüssen zum Klimaschutz in dieser Sitzung ersichtlich.

 

In dem Antrag der BuB vom 20.08.2019 wird zudem ein ausführlicher Bericht über die tatsächlichen Wetterwerte der letzten 10 Jahre beantragt.


Zwischen den Begriffen Wetter, Witterung und Klima gibt es Unterschiede, deren Missachtung immer wieder zu Missverständnissen führt.


Wetter ist der physikalische Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem Gebiet zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem kurzen Zeitraum von Stunden bis hin zu wenigen Tagen. Dieser Zustand wird durch meteorologische Größen beschrieben, die an den meteorologischen Beobachtungsstationen regelmäßig gemessen und aufgezeichnet werden. Dazu zählen unter anderem Lufttemperatur, Luftdruck, Windgeschwindigkeit und Windrichtung, Luftfeuchte, Bewölkung und Niederschlag.

Als Witterung bezeichnen die Meteorologen den durchschnittlichen Charakter des Wetterablaufs an einem Ort oder in einem Gebiet über mehrere Tage bis zu mehreren Wochen. Dieser Zeitraum ist wesentlich kürzer als jener, der der Definition des Klimas zugrunde liegt.

Klima ist der mittlere Zustand der Atmosphäre an einem bestimmten Ort oder in einem bestimmten Gebiet über einen längeren Zeitraum. Als Zeitspanne empfiehlt die Weltorganisation für Meteorologie (WMO – World Meteorological Organization) mindestens 30 Jahre, aber auch Betrachtungen über längere Zeiträume wie Jahrhunderte und Jahrtausende sind bei der Erforschung des Klimas gebräuchlich. Das Klima wird durch statistische Eigenschaften der Atmosphäre charakterisiert, wie Mittelwerte, Häufigkeiten, Andauerverhalten und Extremwerte meteorologischer Größen.

Klimadaten können deshalb nicht als Wetter und Witterung interpretiert werden und vice versa. Nach geltenden wissenschaftlichen Standards haben Wetter- und Witterungwerte von 10 Jahren keine Aussagekraft zu klimatischen Entwicklungen.

Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) empfiehlt die Verwendung von Referenzperioden (auch Normalperioden oder CLINA-Perioden), in denen die Monatsmittelwerte als Zeitreihe über 30 Jahre in einem Datensatz zusammengefasst werden. Gegenwärtig ist die Referenzperiode der Jahre 1961 – 1990 der gültige und allgemein gebräuchliche Vergleichsmaßsstab. Dieser liegt auch dem Diagramm von Prof. Dr. Foken für die Temperaturdaten aus Bamberg zu Grunde.

 

C. Klimaneustart

 

Mit Schreiben vom 28.09.2020 weisen Grünes Bamberg, Ökologisch-Demokratische Partei (ödp), Volt und SPD darauf hin, dass der „Handlungsbedarf dringender denn je ist“ und es in allen relevanten Handlungsfeldern möglichst konkrete Maßnahmen brauche, um dem Klimawandel wirksam zu begegnen. Die Vielzahl der Anträge sollen die klare gemeinsame Botschaft als Kooperation Grünes Bamberg, Ökologisch-Demokratische Partei (ödp), Volt und SPD sein, dass man sich zu internationalen, nationalen und lokalen Klimazielen bekenne und mit konkreten Maßnahmen gemeinsam mit der Stadtverwaltung den Kampf gegen den Klimawandel noch kraftvoller als bisher aufnehmen wolle.

 

Die Stadt Bamberg ist sich ihrer Verantwortung bewusst, sich noch stärker für den Klimaschutz einzusetzen, deshalb schlug die Verwaltung dem Stadtrat bereits am 23.07.2019 die Verabschiedung eines Klima- und Artenschutzmanifestes vor. Am 26.11.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, nachfolgende Punkte des Aktionsplanes umzusetzen. Die Umsetzung des von der BuB geforderten „sinnvollen Handelns“ wird unter Ziffer 1 bis 11 dargelegt. Ebenso werden die Ziffern 2 bis 4 des Antrages von Grünes Bamberg, ödp, Volt, Bali und Die Partei  vom 14.07.2020 unter Ziffer 2 (Klimaschutzmanager*in), Ziffer 8 (Klimabeirat) und Ziffer 9 (Transparenz) sowie abschließend der Punkt „Klimavorbehalt“  aufgegriffen.

 

  1. Erstellung eines Klimaanpassungskonzeptes:

 

Das Klimaanpassungskonzept liegt inzwischen vor und wird in der Klimaratssitzung am 10.11.2020 den Stadt- und Kreisräten sowie allen Landkreisgemeindebürgermeister*innen vorgestellt werden. Gleichzeitig ist der baldige Beschluss bestimmter Maßnahmen zur Umsetzung von Teilen aus dem Klimaanpassungskonzept erforderlich, damit möglichst bald der Antrag zur Förderung eines

 

  1. Klimaschutzmanagers gestellt werden kann. Ohne Maßnahmenbeschluss erfolgt keine Entscheidung über eine mögliche Förderung und vor Erhalt eines Förderbescheides kann zwar die Stelle eines/einer Klimaschutzmanager*in ausgeschrieben, jedoch kein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Da die Stadt Bamberg als finanzschwach gilt, wird mit einer 100%igen Förderung für die Zeit von zwei Jahren gerechnet. Derzeit werden die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung in Stadt und Landkreis Bamberg über die Klima- und Energieagentur (KEA) begleitet. Einige Ziele sind jedoch so bedeutend, dass die Stadtverwaltung sie lokal angehen will. Verbunden damit ist die Stelle eines Klimaschutzmanagers. In der Personalratssitzung vom 22.09.2020 wurde ein entsprechender Beschluss unter der Voraussetzung einer 100%igen Förderung bereits gefasst.

 

  1. Stadtplanung:

 

Am 25.06.2020 fand unter Beteiligung zahlreicher städtischer Stellen die dritte Verwaltungswerkstatt zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans statt. Im aktuellen Prozess werden klimarelevante Themen mit besonderem Augenmerk bedacht. Bei der Evaluierung von potentiellen neuen Flächenausweisungen wird auf eine ressourcenschonende Herangehensweise mit einem niedrigen Neuversiegelungsgrad geachtet und eine behutsame Nachverdichtung von bereits erschlossenen Gebieten in Erwägung gezogen. Dadurch können unbebaute Freiräume in ihren klimarelevanten Funktionen weiterhin geschützt werden. Im Landschaftsplan, der als Teil des Flächennutzungsplans ebenfalls fortgeschrieben wird, werden Grünachsen, Frischluftschneisen, sowie wohnortnahe Grünräume als Mittel gegen städtische Hitzeinseln und Starkregenereignisse eingesetzt. So kann langfristig eine klimagerechte Stadtplanung ermöglicht werden. Die nächsten Termine im Fortschreibungsprozess sind ein Lenkungskreis am 21.10.2020 sowie ein öffentlicher Planungsdialog am 24.11.2020 in den Räumlichkeiten der VHS.

 

  1. Stadtgrün und Biodiversität:

 

Die im Stadtplanungsamt verortete Stelle der Landschaftsplanerin verfolgt das Thema Biodiversität und Stadtgrün im Rahmen der Stadtplanung. Die Biodiversitätsstrategie der Stadt und Projekte, wie z.B. das seit 1990 verfolgte Projekt „Straßenränder auf Terrassensand“ sind weit über die Grenzen Oberfrankens hinaus bekannt.  Im Hinblick auf die 16 strategischen Ziele der „Bamberger Strategie für Biologische Vielfalt“ sind teilweise beträchtliche Fortschritte erzielt worden: Wildnis im Wald, Extensivierung der Pflege auf öffentlichen Grünflächen, Aktualisierung der Biotopkartierung, Neugestaltung des Stadtökologischen Lehrpfades, Anlegen von Blühwiesen u.a. auch das vom Bund mit 1,1 Millionen Euro geförderte Modellprojekt „Bamberger Stadtgrün – Welterbe und Biologische Vielfalt“ (2021-2024) verdient dahingehend Erwähnung an dieser Stelle.             

 

  1. Verkehrsentwicklung

 

Seit 01.07.2020 gibt es das neue Amt für Verkehrsplanung im Referat für Klima, Mobilität & Soziales. Dadurch ist gewährleistet, dass – wie gefordert – ökologische Gesichtspunkte in den VEP einfließen, der Umweltverbund gestärkt und im Rahmen der Ersatzbeschaffungen auch die Elektromobilität im Stadtkonzern weiter ausgebaut wird. Im Referat 5 werden die Themen „Klima“ und „Verkehrsplanung“ integriert entwickelt. Eine Zwischenbilanz über Bambergs Weg in die Elektromobilität wurde am 27.11.2019 von den STWB präsentiert und ist für die Stadtratssitzung am 24.11.2020 erneut vorgesehen.

 

  1. Nachhaltiges Bamberg

 

Im Februar 2018 schloss sich der Stadtrat der Musterresolution des Deutschen Städtetages zur Unterstützung der Agenda 2030 an. Damit bekannte sich die Stadt Bamberg zur Umsetzung der 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable development goals – SDG’s) auch auf lokaler Ebene. Diese Ziele mit 169 Unterzielen wurden auf der Konferenz der Vereinten Nationen 2015 in New York beschlossen.

Im Oktober 2019 wurde auf Initiative von Oberbürgermeister Andreas Starke und Prof. Dr. em. Johann Engelhard eine gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen der Universität und der Stadt Bamberg ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung zu stärken und auszubauen.


Die AG befindet sich derzeit im Prozess zur Erstellung eines Leitbildes zur Nachhaltigen Stadtentwicklung in Bamberg. Im Mittelpunkt stehen die Fragen:

  • Was ist die lokale Besonderheit der Stadt Bamberg?
  • Welche Werte sind für Bamberg zentral?

Dabei wird an die Arbeit zum Welterbemanagementplan angeknüpft.

 

Wichtig in diesem Zusammenhang ist ein gemeinsamer Konsens, was unter nachhaltiger Stadtentwicklung zu verstehen ist. Hier sind auch die bereits existierenden Leitbilder in den verschiedenen Fachbereichen zusammenzuführen. Eine Bürgerbeteiligung ist in diesem Prozess eine unabdingbare Notwendigkeit und soll auf verschiedenen Ebenen durchgeführt werden (Werkstätten, Workshops, digital in Form einer App, Internet, direkte Kommunikation,…)

Im Februar 2020 hat sich das Umweltamt im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung der Servicestelle Kommunen für eine Welt für das Pilotprojekt „Global Nachhaltige Kommune in Bayern“ beworben. Schwerpunkt des Projekts „Global Nachhaltige Kommune in Bayern“ ist die Erarbeitung kommunaler Nachhaltigkeitsstrategien im Kontext der Agenda 2030 gemeinsam mit Verwaltung, Kommunalpolitik und anderen relevanten Stakeholdern. Dadurch soll kommunales Nachhaltigkeitsmanagement mit einer globalen Perspektive als Querschnittsthema in den Kommunen verankert werden und so ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Bayern und weltweit geleistet werden.

Unter mehreren hochwertigen Bewerbungen wurde die Stadt Bamberg als eine von neun Projektkommunen für die Teilnahme an dem Projekt ausgewählt. Eine erste (digitale) Auftaktveranstaltung fand am 15. September 2020 statt.

 

Regionalkampagne:

Die Regionalkampagne von Stadt und Landkreis Bamberg ist seit 2004 ein wichtiger Baustein im Zuge einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Das Agenda 2030-Büro der Stadt Bamberg und der Fachbereich „Nachhaltige Entwicklung“ des Landratsamtes leisten hier auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaftskreisläufe, Sicherung der Arbeits- und Ausbildungsplätze und zur Erhaltung der Natur- und Kulturlandschaft in unserer Region. Die Förderung regionaler Produkte ist somit auch ein wesentlicher Bestandteil des lokalen Klimaschutzes, da die Erzeugnisse keine weiten Transportwege zum/zur Verbraucher*in zurücklegen müssen.

 

Die Stadt Bamberg als Wirtschaftszentrum verfügt noch über eine relevante Zahl an Betrieben, die Lebensmittel in Manufaktur bzw. in handwerklicher Art und Weise produzieren. Diese Vielfalt bei Bäckereien, Metzgereien, Gärtnereien etc. gilt es zu erhalten und zu stärken. Nicht zuletzt hat die Stadt Bamberg ihren Status als Welterbe-Stadt auch den im Stadtzentrum ansässigen Gärtnerbetrieben zu verdanken.

Zur Fokussierung und zum Ausbau der Regionalinitiative von Stadt und Landkreis Bamberg wurden 2020 Mittel aus dem Förderprogramm „Regionale Identität“ des Bayerischen Staatsministerium für Finanzen und Heimat beantragt (Beschluss des Umweltausschusses des Kreistages vom 25.06.2020, Zustimmung durch OB der Stadt Bamberg mit einem „letter of intent“).

 

Fairtrade-Stadt Bamberg:

Die Stadt Bamberg ist seit 2014 eine von insgesamt 692 Städten und Gemeinden in Deutschland, die sich Fairtrade-Stadt nennen dürfen und kann diesen Titel seit Juli 2020 für weitere zwei Jahre führen. Im Abstand von zwei Jahren werden die teilnehmenden Kommunen von TransFair Deutschland regelmäßig überprüft, ob sie die erforderlichen Kriterien nach wie vor erfüllen. Im Bildungsbereich nimmt Bamberg mit derzeit neun zertifizierten Fairtrade-Schulen und einer Fairtrade-Universität in Bayern unter den Fairtrade-Kommunen einen Spitzenplatz ein. Zukünftig will die Stadtverwaltung Bamberg als Mitglied des Paktes für nachhaltige Beschaffung der Metropolregion Nürnberg (seit Oktober 2019) noch mehr dazu beitragen, die Beschaffung noch konsequenter nach nachhaltigen Kriterien auszurichten.

 

Plastikfreies Bamberg:

Mit „Bamberg plastikfrei“ startete ein breit angelegtes Projekt, das am 25.09.2019 durch den Stadtrat beschlossen wurde. Die Themen und Inhalte dieser Aktion können auf der Webseite

https://www.stadt.bamberg.de/B%C3%BCrgerservice/Bamberg-plastikfrei_/Bamberg-plastikfrei

mitverfolgt werden. Tipps zur Plastikmüllvermeidung finden die Bürgerinnen und Bürger 14-tägig im Rathaus-Journal der Stadt Bamberg.


Agenda 2030 – Aktionen 2020:

      Bürgerkonferenz „Bamberg plastikfrei“ am 14.01.2020

      Stadtradeln:

2020 haben sich gegenüber 2019 in der Stadt Bamberg 20 % mehr Radler*innen und im Landkreis mehr als doppelt so viel am STADTRADELN 2020 beteiligt

 

Neue Bestmarken wurden sowohl in der Stadt Bamberg als auch im Landkreis verzeichnet. 289.269 Fahrrad-Kilometer in der Stadt und 477.708 km im Landkreis. Gemeinsam wurde so die Atmosphäre um 113 Tonnen CO entlastet.

      Europäische Mobilitätswoche vom 16.09 – 22.09.

Das Klima- und Umweltamt organisiert zusammen mit den Quartiersbüros der Stadt Bamberg Fahrten mit der Rikscha des Seniorenzentrums  Memmelsdorf. Die kostenlosen etwa 30-minütigen Fahrten werden von Ehrenamtlichen an verschiedenen Standorten durchgeführt und führen auf ruhigen Wegen durch das Stadtgebiet. Das Angebot richtet sich gezielt an Seniorinnen und Senioren sowie Personen, die nicht mehr selbst Radfahren können.

      Fairtrade-Stadt:

2020 beschäftigte sich die Faire Woche vom 11. bis 25. September mit der Frage, wie möglichst allen Menschen ein „gutes Leben“ ermöglicht werden kann und welchen Beitrag der Faire Handel dazu leistet.

In Bamberg wurden folgende Aktionen durchgeführt:

  • Mitmachaktion im Weltladen während der gesamte Fairen Woche zum Thema: Was ist ein gutes Leben für alle?
  • Konsumkritische Stadtführung mit dem Verein Welt-bewusst, Veranstalter Weltladen Bamberg, Thema: Fleisch und Bananen.
  • Stand des Weltladens auf dem Bauernmarkt mit Verkauf von Fairen Produkten und Verteilung von Informationsmaterialien
  • Durchführung der Aktion Fair Challenges mit Gruppen aus vier Bamberger Fairtrade-Schulen
  • Fairer Gottesdienst in der Erlöserkirche

 

  1.    Minderung gesundheitlicher Belastungen und Förderung des Wohlbefindens der Bewohner*innen unter veränderten klimatischen Rahmenbedingungen durch Schaffen von Grüninseln als Rast-/Erholungsorte u.U. ausgestattet mit Trinkbrunnen-Errichtung von Trinkbrunnen an öffentlichen Plätzen. Einen ersten Platz dieser Art gibt es seit Sommer 2020 am Troppauplatz, wo auf einem quadratisch angelegten bisherigen Pflanzbeet mit einfassender Sitzbank zusammen mit den Stadtwerken, der Grund- und Mittelschule Am Heidelsteig, maßgeblich unterstützt von der Denk-Mal-Stiftung sowie den städtischen Ämtern ein Trinkwasserbrunnen als nachhaltige und an den Klimawandel angepasste Brunnenvariante installiert wurde. Weitere Projekte dieser Art sollen folgen.

 

  1. Einrichtung eines Klimabeirates

 

Mit Schreiben vom 14.07.2020 beantragten Grünes Bamberg, ödp, Volt, Bali und Die Partei  u.a. die Einrichtung eines Klimabeirats. Ein ergänzender Antrag wurde am 22.09.2020 von der Bamberger Linken Liste und Die Partei gestellt, worin eine Satzung beigefügte wurde und Haushaltsmittel von jährlich 1.500 Euro beantragt wurden.

 

Derzeit gibt es bereits den Klimarat von Stadt und Landkreis Bamberg – zusammengesetzt aus Mitgliedern des Mobilitätssenats des Stadtrates und dem Umweltausschuss des Kreistages. Seit Mitte 2019 gibt es zudem die Arbeitsgruppe Nachhaltigkeit, der Mitglieder der Universität Bamberg sowie der Zweite Bürgermeister und Mitarbeiter*innen der Stadt Bamberg angehören. Unterstützt wird diese demnächst durch die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW). Die Stadt Bamberg erhielt diesbezüglich erst kürzlich als eine von insgesamt neun Kommunen in Bayern die Zusage und ist nun „Projektkommune“. Bezuschusst wird dieses Projekt durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

 

Seit 04.03.2020 gibt es den Zukunftsrat, der den Stadtrat in wichtigen Entwicklungsfragen beraten soll.

Es wird darauf verwiesen, dass die Einrichtung aller (Bei-)Räte in der Stadt Personal bindet, welches zeitgleich für andere Aufgaben nicht eingesetzt werden kann.

 

Es wird, wie im Beschlussvorschlag vorgesehen, vorgeschlagen zur Andockung eines Klimabeirats an den Klimarat von Stadt und Landkreis Bamberg, wie auch in den Forderungen des Bamberger Klimaschutzbündnisses vorgesehen, Gespräche mit dem Landrat zu führen.

Ziel sollte es dabei sein, einen ehrenamtlichen, zivilgesellschaftlichen Klimabeirat für Stadt und Landkreis Bamberg einzurichten.

 

Das Referat für Klima, Mobilität und Soziales unterstützt die Arbeit des Beirats im Rahmen ihrer Möglichkeiten, unter der Voraussetzung, dass Umsetzungsmaßnahmen zum Klimaschutz dadurch personell weiter geleistet werden können.

 

 

  1. Schaffung einer Informations- und Austauschplattform

 

Zur geforderten Transparenz sollen regelmäßige Veröffentlichungen im Rathaus-Journal und auf Social-Media-Plattformen beitragen. Hierzu ist das Referat für Klima, Mobilität und Soziales im stetigen Austausch mit dem Amt für Bürgerbeteiligung. Zudem ist beabsichtigt, verstärkt Klimawerte im Statistischen Jahrbuch der Stadt Bamberg darzustellen. Die aktuelle lufthygienische Situation ist durch die Verlinkung der LÜB-Station bereits heute stundenaktuell abrufbar.

 

 

  1. Weiterführung und Intensivierung der energetischen Sanierung von städtischen Liegenschaften

 

Zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen wäre – wie schon im Umweltsenat am 26.11.2019 vorgeschlagen - die Schaffung einer Stelle „Energiemanager*in“. Diese Stelle sollte dort angesiedelt werden, wo die städtischen Immobilien „betreut“ werden, im Immobilienmanagement der Stadt Bamberg. Andernorts wurden bereits Klimaschutzteilkonzepte, gefördert aus Bund- und Landesmitteln erstellt, die den Ist-Zustand älterer Immobilien erfassten, wobei sowohl die äußere Hülle als auch die komplette Haustechnik der Liegenschaften auf den Prüfstand kamen. Ein solches Konzept würde eine zielgenaue Vorgehensweise zur Einsparung von Energie und Kohlendioxid vorgeben.

 

 

  1. Evaluierung der Klimaschutzmaßnahmen in periodischen Abständen, insbesondere Erstellung einer CO-Bilanz alle 5 Jahre.

 

Entsprechende Haushaltsmittel waren im Haushalt 2020 angesetzt. Corona bedingt konnte die CO-Bilanz jedoch nicht in Auftrag gegeben werden, da es dem Stadtratsbeschluss vom 22.07.2020 widersprochen hätte, wonach analog Art 69 GO keine neuen Maßnahmen beauftragt werden dürfen. Für 2021 wird ein Haushaltsausgaberest beantragt, damit die CO Bilanz 2021 beauftragt werden kann. Hierzu liegt ein Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt „Klimaschutz messbar machen“ zur heutigen Sitzung vor.

 

Im Antrag von Grünes Bamberg, ödp und Volt vom 14.07.2020 wurde unter Ziffer 3 die Einführung eines Klimavorbehaltes beantragt.

 

Eine künftige Prüfung sämtlicher politischer Beschlussvorlagen auf Auswirkungen auf den Klimaschutz hin bzw. Klima-, Umwelt-, und Artenschutz (Klimacheck) ist ein gutes Werkzeug, um Verbesserungen im Bereich Klimaschutz herbeizuführen und wird ausdrücklich befürwortet. Um diese Aufgabe bewältigen zu können ist jedoch Fachpersonal erforderlich, was bedeutet, dass sie nur mit Einstellung eines/einer Klimaschutzmanager*in personell umsetzbar ist.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt dazu das beigefügte Merkblatt zur Beurteilung von Klimaauswirkungen.

 

Mittelfristig muss kommunaler Klimaschutz verstärkt als Querschnittsaufgabe verstanden werden, so dass die Meldung von den jeweiligen Fachämtern für ihre Sitzungsvorträge vorgenommen werden kann. Bei Anzeige einer negativen Wirkung auf das Klima ist das Referat für Klima, Mobilität und Soziales im


Verfahren zu beteiligen. Dieses beurteilt dann die Intensität der Wirkungen und stellt in Zusammenarbeit mit dem/der Vorlagenersteller*in ggf. klimaverträglichere Alternativen dar.

 

Im Ergänzungsantrag von Grünes Bamberg, ödp und Volt vom 21.07.2020 wurde  unter 1. ein Maßnahmenpaket gefordert. Dies erfolgt nach Vorstellung des Klimaanpassungskonzeptes im Klimarat am 10.11.2020 in der darauffolgenden Stadtratssitzung vom 25.11.2020. Es ist eine schrittweise Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaanpassungskonzept vorgesehen. Die Vorlage eines Finanzierungs- und Zeitplanes ist in der Kürze der Zeit jedoch nicht vorlegbar gewesen. Dies wird eine der Aufgaben des/der zukünftigen Klimaschutzmanager*in  - in Zusammenarbeit mit den jeweilig betroffenen Ämtern sein.

 

Die Einbeziehung von Vertreter*innen des Bamberger Klimaschutzbündnisses, wie unter Ziffer 2 gefordert, ist in der heutigen Sitzung gegeben und soll auf die gesamte Bürgerschaft ausgeweitet werden. Hier ist dem Stadtrat die Durchführung einer Klimawerkstatt im kommenden Jahr geplant.

Ein Kontakt und die entsprechende Abstimmung mit dem Landkreis wie unter Ziffer 3 beantragt, sind durch die Klima- und Energieagentur sowie den Klimarat gegeben und mussten nicht neu aufgenommen werden. Ziffer 3 ist daher bereits seit geraumer Zeit umgesetzt.

 

Ziffer 4 ist durch die im Intranet verfügbare Ideenbörse bereits erfüllt (Siehe Anlage „Ideenbörse“). In den vergangenen fünf Jahren gingen beim Personal- und Organisationsamt auch 14 Verbesserungsvorschläge zum Klimaschutz ein. Zwei davon wurden angenommen und umgesetzt. Der Wunsch nach einem extra Aufruf wurde jedoch trotzdem aufgegriffen und im September 2020 – nach den Sommerferien – per

Rundmail an alle städtischen Mitarbeiter*innen verschickt (Siehe Anlage „Aufruf an alle Mitarbeiter*innen“). Innerhalb kürzester Zeit gingen 15 Vorschläge städtischer Mitarbeiter*innen ein (Siehe Anlage).

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat erkennt die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Die Stadt Bamberg stellt die Relevanz der Klimakrise für die Stadt Bamberg fest.

 

  1. Mit der Einstellung eines Klimaschutzmanagers (100% Förderung) wird ein Klimavorbehalt, wie unter IV dargelegt, eingeführt. Die Verwaltung führt bei relevanten politischen Beschlussvorlagen einen Klimacheck durch, um die Auswirkungen auf das Klima besser zu berücksichtigen und Lösungen zu bevorzugen, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirken.

 

  1. Der Stadtrat unterstützt die Gründung eines ehrenamtlichen, zivilgesellschaftlichen Klimabeirats für Stadt und Landkreis Bamberg. Die Stadtspitze wird beauftragt in Gesprächen mit dem Landrat eine Einsetzung voranzutreiben.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, sofern es die aktuellen Bedingungen unter der Corona-Pandemie wieder zulassen, in 2021 einen Bamberger Klimagipfel in der Konzert- und Kongresshalle zu initiieren.

 

  1. Die aus den Beschlüssen resultierenden Finanzmittel sind in die Haushaltsberatungen 2021 einzubringen.

 

6.1. Der Antrag der Bamberger Linke Liste (Bali) vom 18.06.2019 und 22.09.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

6.2. Der Antrag Bambergs unabhängiger Bürger (BuB) vom 20.08.2019 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

6.3. Der Antrag Grünes Bamberg vom 09.12.2019 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.


6.4 Der Antrag Grünes Bamberg, Ökologisch-Demokratische Partei (ödp), Volt, Bamberger Linke (Bali) und Die Partei vom 14.07.2020, ergänzt durch Antrag vom 21.07.2020, ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

6.5 Der Antrag Grünes Bamberg, Ökologisch-Demokratische Partei (ödp), Volt und SPD vom 28.09.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

NEU:

IV. Auswirkungen auf das Klima (CO2-Ausstoß/Energieverbrauch):

 

 

1.

positiv

 

2.

Negativ

X

3.

Keine

 

Falls Alternative 2. vorliegt:

 

In das Referat 5 zur Stellungnahme:

 

Stellungnahme des Referates 5:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...