"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3400-R3

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

Bamberg erhält in den nächsten sieben Jahren insgesamt 15,75 Millionen Euro Fördergelder des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat, um die Welterbestadt zu einem Leuchtturm der Digitalisierung zu machen. Mit dem Eigenanteil von 10%, der maximal zur Hälfte auch durch städtische Tochterunternehmen aufgebracht werden kann, stehen insgesamt 17,5 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Im Rahmen des Bundesprogramms „Modellprojekte Smart Cities“ wurden in diesem Jahr bundesweit 32 Kommunen für eine Förderung ausgewählt. In Bayern kommt neben Bamberg auch der Gemeinde Kirchheim bei München, dem Landkreis Hof und - im Verbund mit Hamburg und Leipzig - auch der Landeshauptstadt München die Förderung zugute. Bereits seit der ersten Runde des Programms im letzten Jahr, in der 13 Kommunen ausgewählt worden waren, erhalten die Stadt Haßfurt und der Landkreis Wunsiedel entsprechende Fördermittel. Dadurch entsteht in Nordbayern ein Schwerpunkt der kommunalen Digitalisierung, was für Bamberg auch eine Vielzahl von Synergien ermöglicht, wenn z. B. aufwändige Entwicklungen von den Kommunen gemeinsam aus den jeweiligen Budgets gefördert werden können. Auch der notwendige Kompetenzaufbau, der Erfahrungsaustausch und Weitergabe von Wissen und Lösungen an andere Kommunen können gemeinsam effizient und effektiv organisiert werden. Diese Vernetzung der geförderten Kommunen untereinander und mit anderen Städten und Landkreisen wird vom Fördermittelgeber ausdrücklich erwartet. Erste Kontakt mit allen geförderten bayerischen Kommunen wurden durch das Wirtschaftsreferat auch deshalb unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Förderliste aufgenommen und werden in den nächsten Wochen intensiviert und verstetigt.

 

Im Zentrum der ersten zwei Jahre des Programms steht die Entwicklung der Smart City Strategie unter Einbindung des Stadtrates, von Bürgerinnen und Bürgern, verschiedenster Akteure der Stadtgesellschaft, städtischer Töchter wie Stadtwerken, Stadtbau oder Sozialstiftung, der Universität Bamberg, von Handel und Wirtschaft sowie der Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung. Das Konzept für diese Strategieentwicklung wird zeitnah entwickelt und dem Stadtrat vorgestellt.

 

Wie im Sitzungsvortrag vom 21./22. Juli bereits dargestellt, ist es vorgesehen, die im Rahmen der Strategie noch zu definierenden Maßnahmen und Projekte des Programms „Smart City Bamberg“ in folgenden sechs Themenclustern zu organisieren:

 

 

1. Digitales Welterbe / Digitaler Zwilling / virtuelle Präsentation des Welterbes

2. Datengestütztes Mobilitätsmanagement

3. Smart City Research Lab / Wissenschaftliche Validierung digitaler Ideen

4. Umfassende Bürgerbeteiligung und verbesserte Bürgerdienste

5. Quartiersprojekte / Wohnortnahe Maßnahmen auch für Außenbezirke

6. Digital Health Services / digitale Wertschöpfung im Dienst an der Gesundheit

 

Unter Leitung des Oberbürgermeisters wird ein Steuerungskreis mit Expertinnen und Experten für die genannten Bereiche gebildet, der Empfehlungen für die Förderung einzelner Projekte ausspricht.

 

Größere Projekte werden vor der Umsetzung mit wissenschaftlichen Methoden aus unterschiedlichen Fachbereichen der Universität geprüft und validiert, um ein optimales Kosten/Nutzen­verhältnis und große Nachhaltigkeit der Investitionen in den einzelnen Bereichen zu gewährleisten.

 

Bereits zu Beginn des Programms noch in diesem Jahr soll die Möglichkeit genutzt werden, erste Maßnahmen umzusetzen, die schon im Antragsverfahren ausgearbeitet und bewertet worden sind. Die Verwaltung stellt dieses Sofortpaket gerade zusammen und wird in der Oktobersitzung des Stadtrates dazu und über die aufzubauenden Strukturen des Programms Smart City Bamberg ausführlich berichten.

 

Bis spätestens zum 30. Oktober erfolgt dann der Abruf der Mittel bei der Förderbank KfW. Die Umsetzung des Programms kann dann nach Zustimmung des Stadtrates und Antrag an die KfW ab etwa Mitte November beginnen.

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Loading...