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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2010/1009-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.1              Umfang der Maßnahme

 

Die Maßnahme zum Ausbau der Starkenfeldstraße wird im Rahmen des Konjunkturpaketes II gefördert.

Erneuerung Asphaltoberbau Starkenfeldstraße Bereich Hartmannstraße – Berliner Ring.

Die Maßnahme ist in zwei Bauabschnitten vorgesehen. Im Bauabschnitt 1 (Bauphase I) wird der Bereich der nördlichen Fahrbahn der Starkenfeldstraße ausgebaut. In der 2. Bauphase wird der Bereich südlich der Kreuzung zur Hartmannstraße ausgeführt. Die Information der Anlieger erfolgt durch die Pressestelle der Stadt Bamberg. Die Fahrpläne des ÖPNV sind durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt.

Der Einmündungsbereich zur Hartmannstraße (Kreuzung Starkenfeldstraße / Hartmannstraße) wird aufgrund des schlechten baulichen Zustandes saniert. Hier wird die Fahrbahnoberfläche (Deckschicht) auf einer Länge von ca. 40 m erneuert.

 

 

1.2              Beschreibung der Maßnahme

 

Es wird der vorhandene bituminöse Aufbau (Deckschicht, Binderschicht, Tragschicht) ausgebaut, sowie bei Bedarf die Rinnenführung und Borde erneuert.

 

Im Anschluss wird der bituminöse Aufbau (Bauklasse III) wie folgt ausgeführt:

 

              3,0 cm              Splittmastixasphalt (SMA 8 S LA)  - lärmarm

              5,0 cm              Splittmastixbinder (AC 126 B S)

                14,0 cm              Asphalttragschicht (AC 32 T S)

              22,0 cm              Gesamtaufbau

 

 

 

Die vorhandene ungebundene Tragschicht wird belassen. Eine Untersuchung des Straßenaufbaus bzw. des Untergrundes wurde von der Fa. Höllein im Dezember 2009 durchgeführt.

 

 

1.3              Verkehrsführung

 

Die Starkenfeldstraße ist eine verkehrsreiche Straße der Stadt. Es steht außer Frage, dass die Einrichtung von Baustellen im Besonderen auf diesem Straßenabschnitt zu Behinderungen führt. Dies war auch der Beweggrund die Straßenbauarbeiten in den Sommerferien (Schulferien) in der „Verkehrsarmen Zeit“ auszuführen. Die geplante Maßnahme wird in zwei Bauabschnitten (Bauphasen) ausgeführt.

Im Vorfeld wurde die Maßnahme verwaltungsintern im Hinblick auf die Verkehrsführung abgestimmt und mit Vertretern vom Ordnungsamt, dem Stadtplanungsamt, der Verkehrsbehörde (Polizei), den Stadtwerken, und dem IB Wolf diskutiert.

 

Die beiden Bauphasen mit den verschiedenen Verkehrsführungen gliedern sich wie folgt:

 

Phase 1 – 02.08.2010 bis 02.09.2010 (Dauer ca. 5 Wochen)

 

Starkenfeldstraße:

Die Straßenbauarbeiten beginnen an der nördlichen Fahrbahn der Starkenfeldstraße ca. 35 m nach der Einmündung in den Berliner Ring und enden ca. 50 m nach der Einmündung der Hartmannstraße.

Der Fahrzeugverkehr wird aufgrund der ausreichenden Breite der südlichen Richtungsfahrbahn (Stadtauswärts) auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite geführt und für beide Richtungen freigegeben.

 

Der Wechsel der Richtungsfahrbahnen wird durch Schaffung von Überfahrten im Bereich der begrünten Trennstreifen ermöglicht.

 

Hartmannstraße:

Die Ein- bzw. Ausfahrt zur Hartmannstraße wird aus Richtung der Starkenfeldstraße gesperrt. Somit kann die Hartmannstraße nur von der Pödeldorfer Straße aus angefahren werden.

Die Ampelanlage der Hartmannstraße wird für die Dauer der Baumaßnahe abgeschaltet.

 

Katzheimerstraße:

Die Zufahrt zur Katzheimer Straße ist nur aus Richtung Westen (stadtauswärts) gewährleistet.

Ein „Linksabbiegen“ aus der Starkenfeldstraße in die Katzheimer Straße ist nicht möglich.

Die Ausfahrt aus der Katzheimer Straße ist in östlicher Richtung vorgesehen.

Ein „Linksabbiegen“ in Richtung Innenstadt ist nicht möglich.

Die Ampelanlage der Katzheimer Straße bleibt für die Dauer der Baumaßnahme abgeschaltet.

 

Phase 2: – 06.09.2010 bis 10.09.2010 (Dauer ca. 1 Woche)

 

Starkenfeldstraße:

Die Straßenbauarbeiten werden, im Anschluss an die Bauphase I, im Bereich südlich der Kreuzung zur Hartmannstraße fortgeführt. Hier wird ein ca. 90 m langer Straßenbereich erneuert.

Der Fahrzeugverkehr wird aufgrund der ausreichenden Breite der nördlichen Richtungsfahrbahn (stadteinwärts) auf die gegenüberliegende Fahrbahnseite geführt und für beide Richtungen freigegeben.

 

Hartmannstraße:

Die Ein- bzw. Ausfahrt zur Hartmannstraße wird aus Richtung der Starkenfeldstraße weiterhin gesperrt. Somit kann die Hartmannstraße nur von der Pödeldorfer Straße aus angefahren werden.

Die Ampelanlage der Hartmannstraße wird für die Dauer der Baumaßnahe weiterhin abgeschaltet.

 

 

 

 

 

 

Katzheimerstraße:

Die Zufahrt zur Katzheimerstraße ist weiterhin nur aus der Richtung Westen (stadtauswärts) gewährleistet.

Ein „Linksabbiegen“ aus der Starkenfeldstraße in die Katzheimerstraße ist nicht möglich.

Die Ausfahrt aus der Katzheimerstraße ist in östlicher Richtung (stadtauswärts) vorgesehen.

Ein „Linksabbiegen“ in Richtung Innenstadt ist nicht möglich.

Die Ampelanlage der Katzheimerstraße bleibt weiterhin für die Dauer der Baumaßnahme abgeschaltet.

 

 

Für die Sitzung des Bau- und Werksenat werden die Bauphasen anhand einer PowerPoint-Präsentation erläutert.

 

 

1.4              Ausführende Baufirma

 

Die Bauleistung wurde unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien beschränkt ausgeschrieben. Mindestnehmender Bieter ist die Firma Anton Höllein, Bamberg mit einer Angebotssumme von 278.135,77 € und einem Nachlass von 2 %.

Zweitgünstigster Anbieter ist die Firma Stratebau, Kasendorf.

 

Es ist vorgesehen den Auftrag an die Firma Anton Höllein, Bamberg zu vergeben

 

 

1.5              Baubeginn / Bauende

 

Baubeginn ist der               02.08.2010.

Voraussichtliches Ende der Bauarbeiten ist der               10.09.2010.

Die Baumaßnahme wird somit in der Sommerferien (Schulferien) durchgeführt.

 

Dauer Bauabschnitt 1: ca. 4 - 5 Wochen

Dauer Bauabschnitt 2: ca. 1 - 2 Wochen

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

              Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis

 

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III.Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 272.573,05 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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