Beschlussvorlage - VO/2020/3442-492
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse im Rahmen der Allgemeinen Sportpflege und -förderung; Aufteilung des Globalbetrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 492 Sachgebiet Sport
- Referent:in:
- Dr. Matthias Pfeufer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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15.10.2020
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I. Sitzungsvortrag:
Seit einigen Jahren wird der Unterabschnitt 55100 – Allgemeine Sportpflege und -förderung – mit einem Globalbetrag für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben ausgestattet.
Im Haushaltsplan 2020 sind hierfür bei Haushaltsstelle 55100.70000
236.170,- Euro
veranschlagt.
Dem Kultursenat ist es als Fachsenat vorbehalten, über die endgültige Aufteilung zu beschließen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Globalbetrag wie folgt zu verteilen:
Haushaltsstelle
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Betrag |
Erläuterungen |
55100.70000
Zuschuss an Sportvereine zur Jugendförderung
55100.70010
Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen
55100.70500
Zuschuss an Stadtverband für Sport für die Durchführung der Stadtmeisterschaften
55100.70510
Zuschuss an die Bamberger Turn- und Sportvereine
a) sog. „Allgemeiner Zuschuss“ - nach Mitgliederzahlen und Jugendanteil
b) Zuschuss an Spiel- und Sportgemeinschaften
55100.70520
Zuschüsse an Sportvereine für Pachtermäßigung (Postsportverein Bamberg)
55100.70530
Zuschüsse für Übungsleiter/innen
a) allgemeine Sportvereine b) DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt
55100.70540
Jubiläumsgaben an Turn- und Sportvereine
55100.70590
Zuschuss für sportliche Jugendarbeit an Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) – Kreis Bamberg
55100.70610
Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Wettkämpfe im Bambados
55100.70630
Zuschuss an SKC Viktoria Bamberg e.V.
55100.70640
Zuschuss an Sportvereine für Fahrtkosten
55100.70650
Zuschuss an Sektion Bamberg des Deutschen Alpenvereins e.V.
55100.70660
Zuschuss an Schachclub Bamberg e.V.
55100.70670
Zuschuss an TTL Basketball Bamberg e.V. zum Sportbetrieb der Rollstuhlbasketballer
55100.70690
Zuschuss an den Ski-Club Bamberg e.V.
55100.70710
Zuschuss für die Nachwuchsarbeit im Basketball
55100.70720
Zuschuss für die Nachwuchsarbeit im DFB-Stützpunkt Bamberg
Summe
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9.000,- Euro
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Zuschuss an Bamberger Sportvereine für Zwecke der Jugendförderung.
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5.139,- Euro
1.562,- Euro
60.619,- Euro
2.220,- Euro
300,- Euro
133.835,-Euro
1.082,- Euro
1.375,- Euro
2.677,- Euro
3.000,- Euro
2.500,- Euro
| Zuschuss an Bamberger Sportvereine für besondere Veranstaltungen wie z.B. Austragung einer Bayer. oder Deutschen Meisterschaft.
Zuschuss zu den Kosten der Stadtmeisterschaften. (gem. Ziff. 3.5 der Sportförderrichtlinien)
(gem. Ziff. 3.1 der Sportförderrichtlinien)
(gem. Ziff. 3.7 der Sportförderrichtlinien)
Zuschuss als Ausgleich für die unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen durch Bamberger Schulen
Seit 01.01.2006 hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung auf eine pauschale Vereinsförderung umgestellt. Aus den Mitgliederzahlen und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen wird eine Mitgliedereinheit errechnet, für die der Freistaat einen Punktwert zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden bzw. kreisfreien Städte, im Falle der DLRG direkt über den DLRG-Landesverband.
Gem. Ziff. 3.2 der Sportförderrichtlinien wird empfohlen, den Betrag in einfacher Höhe zusätzlich durch die Stadt Bamberg zur Verfügung zu stellen
Zuschuss aufgrund folgender Vereinsjubiläen gem. Ziff. 3.6 Sportförderrichtlinien: 100 Jahre Ball-Spiel-Club 100 Jahre Schiedsrichtergruppe 25 Jahre Aikido-Gemeinschaft 50 Jahre 1. Badminton Verein
Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats erhält die Bayer. Sportjugend im BLSV - Kreis Bamberg - seit Jahren diesen Zuschuss für Sportveranstaltungen.
(gem. Ziff. 3.8 der Sportförderrichtlinien)
Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenates und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren – außerhalb der Sportförderrichtlinien – zu den jährlich anfallenden Pacht- und Betriebskosten für die Spielstätte im Volkspark gewährt. | |
9.151,- Euro
2.677,- Euro
671,- Euro
262,- Euro
100,- Euro
0,- Euro
0,- Euro
236.170 Euro |
Die Fahrtkostenzuschüsse fallen teilweise schon zu Beginn bzw. im Laufe des Jahres an. Sie sind ein sog. „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Mit Beschluss des Kultursenats vom 07.03.2013 wurden deshalb bereits Mittel in Höhe von 17.000 Euro vorab aus dem Globalansatz bereitgestellt und zwischenzeitlich in Höhe von 9.151 Euro an berechtigte Vereine ausgezahlt. (gem. Ziff. 3.3 der Sportförderrichtlinien)
Aufgrund einer Empfehlung des Sport- und Freizeitsenats beschloss der Stadtrat dem Verein - außerhalb der Sportförderrichtlinien - diesen Zuschuss zu den jährlichen Mietkosten für den Kletterraum im Anwesen Fabrikbau 1 zu gewähren.
Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zu den jährlich anfallenden Mietkosten für das Spiellokal gewährt.
Zuschuss entsprechend dem Beschluss des Senats für Bildung, Kultur und Sport vom 18.07.2002.
Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss zu den Betriebskosten für das Vereinsgelände in Bug – außerhalb der Sportförderrichtlinien - gezahlt
In diesem Jahr coronabedingt kein Bedarf
In diesem Jahr coronabedingt kein Bedarf
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III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
x | 2. | Kosten in Höhe von 236.170 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: