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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3442-492

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Seit einigen Jahren wird der Unterabschnitt 55100 – Allgemeine Sportpflege und -förderung – mit einem Globalbetrag für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben ausgestattet.

 

 Im Haushaltsplan 2020 sind hierfür bei Haushaltsstelle 55100.70000

 

 

236.170,- Euro

 

 

veranschlagt.

 

 

Dem Kultursenat ist es als Fachsenat vorbehalten, über die endgültige Aufteilung zu beschließen.

 

 Die Verwaltung schlägt daher vor, den Globalbetrag wie folgt zu verteilen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsstelle

 

 

Betrag

 

Erläuterungen

 

 

55100.70000

 

Zuschuss an Sportvereine zur Jugendförderung

 

 

55100.70010

 

Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen

 

 

55100.70500

 

Zuschuss an Stadtverband für Sport

für die Durchführung der Stadtmeisterschaften

 

 

55100.70510

 

Zuschuss an die Bamberger Turn- und Sportvereine

 

a) sog. „Allgemeiner Zuschuss“ - nach Mitgliederzahlen und Jugendanteil

 

b) Zuschuss an Spiel- und Sportgemeinschaften

 

 

55100.70520

 

Zuschüsse an Sportvereine für Pachtermäßigung (Postsportverein Bamberg)

 

 

55100.70530

 

Zuschüsse für Übungsleiter/innen

 

a)

allgemeine Sportvereine

b)

DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70540

 

Jubiläumsgaben an Turn- und Sportvereine

 

 

 

 

 

 

55100.70590

 

Zuschuss für sportliche Jugendarbeit an Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) – Kreis Bamberg

 

 

 

55100.70610

 

Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Wettkämpfe im Bambados

 

 

55100.70630

 

Zuschuss an SKC Viktoria Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70640

 

Zuschuss an Sportvereine für Fahrtkosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70650

 

Zuschuss an Sektion Bamberg des Deutschen Alpenvereins e.V.

 

 

 

 

 

 

55100.70660

 

Zuschuss an Schachclub Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

55100.70670

 

Zuschuss an TTL Basketball Bamberg e.V. zum Sportbetrieb der Rollstuhlbasketballer

 

 

 

55100.70690

 

Zuschuss an den Ski-Club Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

55100.70710

 

Zuschuss für die Nachwuchsarbeit im Basketball

 

 

 

55100.70720

 

Zuschuss für die Nachwuchsarbeit im DFB-Stützpunkt Bamberg

 

 

 

Summe

 

 

 

 

 

9.000,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für Zwecke der Jugendförderung.

 

 

 

 

5.139,- Euro

 

 

 

 

 

1.562,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

60.619,- Euro

 

 

2.220,- Euro

 

 

 

 

 

300,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

133.835,-Euro

 

1.082,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.375,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

3.000,- Euro

 

 

 

 

 

2.500,- Euro

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für besondere Veranstaltungen wie z.B. Austragung einer Bayer. oder Deutschen Meisterschaft.

 

 

Zuschuss zu den Kosten der Stadtmeisterschaften.

(gem. Ziff. 3.5 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

 

 

(gem. Ziff. 3.1 der Sportförderrichtlinien)

 

(gem. Ziff. 3.7 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

Zuschuss als Ausgleich für die unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen durch Bamberger Schulen

 

 

 

Seit 01.01.2006 hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung auf eine pauschale Vereinsförderung umgestellt. Aus den Mitgliederzahlen und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen wird eine Mitgliedereinheit errechnet, für die der Freistaat einen Punktwert zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden bzw. kreisfreien Städte, im Falle der DLRG direkt über den DLRG-Landesverband.

 

Gem. Ziff. 3.2 der Sportförderrichtlinien wird empfohlen, den Betrag in einfacher Höhe zusätzlich durch die Stadt Bamberg zur Verfügung zu stellen

 

Zuschuss aufgrund folgender Vereinsjubiläen gem. Ziff. 3.6 Sportförderrichtlinien:

100 Jahre Ball-Spiel-Club

100 Jahre Schiedsrichtergruppe

25 Jahre Aikido-Gemeinschaft

50 Jahre 1. Badminton Verein

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats erhält die Bayer. Sportjugend im BLSV - Kreis Bamberg - seit Jahren diesen Zuschuss für Sportveranstaltungen.

 

 

(gem. Ziff. 3.8 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenates und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren – außerhalb der Sportförderrichtlinien – zu den jährlich anfallenden Pacht- und Betriebskosten für die Spielstätte im Volkspark gewährt.

 

 

 

 

9.151,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

671,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

262,- Euro

 

 

 

 

 

 

100,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

0,- Euro

 

 

 

 

 

 

0,- Euro

 

 

 

 

236.170 Euro

 

 

 

 

Die Fahrtkostenzuschüsse fallen teilweise schon zu Beginn bzw. im Laufe des Jahres an. Sie sind ein sog. „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Mit Beschluss des Kultursenats vom 07.03.2013 wurden deshalb bereits Mittel in Höhe von 17.000 Euro vorab aus dem Globalansatz bereitgestellt und zwischenzeitlich in Höhe von 9.151 Euro an berechtigte Vereine ausgezahlt.

(gem. Ziff. 3.3 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

 

 

Aufgrund einer Empfehlung des Sport- und Freizeitsenats beschloss der Stadtrat dem Verein - außerhalb der Sportförderrichtlinien - diesen Zuschuss zu den jährlichen Mietkosten für den Kletterraum im Anwesen Fabrikbau 1 zu gewähren.

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zu den jährlich anfallenden Mietkosten für das Spiellokal gewährt.

 

 

 

Zuschuss entsprechend dem Beschluss des Senats für Bildung, Kultur und Sport vom 18.07.2002.

 

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss zu den Betriebskosten für das Vereinsgelände in Bug – außerhalb der Sportförderrichtlinien - gezahlt

 

 

 

In diesem Jahr coronabedingt kein Bedarf

 

 

 

 

 

In diesem Jahr coronabedingt kein Bedarf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Senat für Bildung, Kultur und Sport stimmt der vorgeschlagenen  Verteilung des              

Globalbetrags zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 236.170 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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