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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3462-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Der Klimawandel zeigt auf verschiedenen Ebenen seine Auswirkungen. Betrachtet man die Veränderung der aktuellen mittleren Lufttemperatur Deutschlands im Vergleich zum letzten Jahrhundert, so zeigt sich ein Temperaturanstieg von 0,9° Celsius. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf unser Klima, sondern auch weitreichende Folgen für den Menschen. Extremwetterereignisse, wie zum Beispiel Hitzewellen/ Hitzeperioden (mehrtägiges/ andauerndes Hitzeereignis) belasten die Gesundheitszustände der Betroffenen. Nach dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sind aufgrund der Auswirkungen extremer Hitzeereignisse in Europa ca. 40.000 Menschen in den Jahren 2003 und 2010 gestorben. Dazu im Vergleich: Im Jahr 2003 kamen ca. 7.000 Menschen in Folge der Hitzeperioden zu Tode. Zahlreiche weitere erlitten Folgekrankheiten, die durch Dehydrierung, Herz-Kreislauferkrankungen oder Hitzschläge ausgelöst wurden.

 

Da auch in Zukunft bis zum Jahr 2100 mit einem weiteren mittleren Jahrestemperaturanstieg von 2° Celsius bis zu 4,5° Celsius gerechnet wird, stellt dies sowohl unsere Gesundheitssysteme, wie auch die Bevölkerung vor weitere Probleme. Insbesondere städtische Gebiete, wie Bamberg werden hiervon besonders betroffen sein, da sich die stadtklimatischen Effekte durch eine Temperaturzunahme weiter verstärken. Somit kommt es durch die starke Versiegelung in urbanen Gebieten zu einer höheren Maximaltemperatur sowie einer intensiveren Wärmespeicherkapazität. Des Weiteren können infolge einer hohen Stadtbebauung Frischluftschneisen unterbrochen werden.

 

Um die Auswirkungen des Klimawandels und des damit einhergehenden Temperaturanstiegs auf die Menschen und die Stadt möglichst gering zu halten, ist ein kommunaler Hitzeaktionsplan, wie von der SPD-Stadtratsfraktion beantragt, erforderlich. Dieser Plan sollte die Bevölkerung sowohl kurzfristig vor Hitzeereignissen warnen, als auch langfristige Vorsorgemaßnahmen treffen. Eine mikroklimatische Betrachtung der Stadtlandschaft sowie besonders betroffener Gebiete ist hierbei unerlässlich. Darüber hinaus sollte der Hitzeaktionsplan zielgruppenspezifisch informieren um alle Risikogruppen erreichen zu können.


Mit Schreiben vom 17.09.2020 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die Erarbeitung eines Hitzeaktionsplanes. Dabei sollen mögliche Maßnahmen zur Verhinderung gesundheitsschädlicher Auswirkungen langanhaltender Hitzeperioden geprüft werden. Die genannten Maßnahmenbeispiele der SPD-Stadtratsfraktion werden untenstehend berücksichtigt.

 

 

  1. Erstellung eines Hitzeaktionsplans nach den Vorgaben der „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“

 

Bei der Erstellung des Hitzeaktionsplans sollten folgende Kernelemente betrachtet und berücksichtigt werden:

 

  1. Zentrale Koordinierung und interdisziplinäre Zusammenarbeit
  2. Nutzung eines Hitzewarnsystems
  3. Information und Kommunikation
  4. Reduzierung von Hitze in Innenräumen
  5. Besondere Beachtung von Risikogruppen
  6. Vorbereitung der Gesundheits- und Sozialsysteme
  7. Langfristige Stadtplanung und Bauwesen
  8. Monitoring und Evaluation der Maßnahmen

 

Die Umsetzung des Planes sowie der Maßnahmen sollten in fünf Zeithorizonten erfolgen:

 

  1. Langfristige Entwicklung und Planung
  2. Rechtzeitige Vorbereitungen vor dem Sommer
  3. Schutz während des Sommers
  4. Spezielle Maßnahmen während akuter Hitzeperioden/ Hitzewellen
  5. Monitoring und Evaluation

 

  1. Maßnahmen zur Prävention von gesundheitsschädlichen Auswirkungen langanhaltender Hitzeperioden (besondere Betrachtung von Handlungen in Pflege- und Seniorenheimen, Schulen, Kindertagesstätten, Kliniken)

 

 

Kostenfreie – aber z.T. personell aufwendige - Maßnahmen

 

  1. Festlegung einer kommunalen Koordinierungsstelle und deren Zuständigkeiten:
    1.) Miteingebunden werden sollten: Gesundheitsbehörde
    2.) Weiteres Netzwerk aus Landesgesundheitsbehörde, kommunale Landesverbände, kassenärztliche Verbände, Landesärztekammern, Träger öffentlicher Einrichtungen (dazu zählen auch: Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kindergärten)

 

  1. Sicherstellung der flächendeckenden Nutzung des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in allen beteiligten Einrichtungen durch kostenfreies Abonieren des Newsletters oder Sichten der Homepage

 

  1. Erarbeitung einer „Hitzeseite“ auf der Homepage der Stadt Bamberg mit allgemeinen Informationen, Informationen in Akutfällen, Ansprechpartner sowie weiterführenden Links

 

  1. Bereitstellung von Informationsmaterial für Krankenhäuser, Pflege- und Seniorenheimen, Schulen und Kindertagesstätten( in Form von Flyern und Broschüren- - Kosten!)
    1.) Unterstützung bei Erstellung eigener Maßnahmenpläne
    2.) Erstellung durch Verwaltung im Rahmen der personellen Möglichkeiten

 

  1. Festlegung einer Informationskaskade im Falle einer Hitzeperiode/ Hitzewelle
    1.) Was soll kommuniziert werden?
    2.) Wie soll kommuniziert werden?
    3.) Wann soll kommuniziert werden?


  1. Mittels Bürgerbefragungen über die Homepage oder das Rathaus Journal hilfreiche Maßnahmen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen

 

  1. Betreffenden Einrichtungen Informationsmaterial zur Reduzierung von Hitze in Innenräumen bereitstellen

 

  1. Gesundheits- und Sozialsysteme durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf die Situation der Hitzeperiode/ Hitzewelle vorbereiten

 

  1. Erhalt vorhandener schattenspendender Grünanlagen im Stadtgebiet

 

  1. Erhalt von vorhandenen Verdunstungsflächen (Wasseranlagen, Brunnen)

 

  1. Weitere Reduzierung des Versiegelungsgrades im Stadtgebiet

 

  1. Einrichtung eines „Hitzetelefons“ für Anregungen, Fragen und aktive Information an Bürgerinnen und Bürger

 

  1. Ausweisung und Beschilderung von sog. „Cooling Centers“ innerhalb der Stadt (Bspw. kühle Gebäude, schattige Plätze)

 

  1. Erhebung und Auswertung relevanter Daten: Maßnahmenprüfung und gegebenenfalls Maßnahmenanpassung durch die Koordinierungsstelle

 

 

Kostenpflichtige Maßnahmen

 

  1. Erstellung des Hitzeaktionsplanes auf Basis des DWD (zwei Hitzewarnstufen) durch Fremdvergabe

 

  1. Ausbau von Verschattungen im öffentlichen Raum
    1.) Haltestellen des ÖPNV
    2.) öffentliche Plätze, öffentliche Sitzmöglichkeiten

 

  1. Einrichtung kostenloser Trinkwasserspender

 

  1. Bauliche Maßnahmen wie z.B.:
    1.) Hitzeschutz von Gebäuden: Thermoglas, Lamellenjalousien, Beschattung durch Dachüberhänge
    2.) Technisch bauliche Maßnahmen: Belüftungstechniken, Wärme-/ Kältetauscher, Raumventilatoren
    3.) Verwendung hitzereduzierender sowie Vermeidung hitzespeichernder Baumaterialien
    4.) Einrichtung großzügiger Schattenanlagen (Pavillons, Markiesen, feststehende Sonnenschirme)
    5.) Förderung von Baum- und Buschpflanzungen

 

O.g. Maßnahmen finden sich in großen Teilen im Klimaanpassungskonzept wieder, welches am 10.11.2020 dem Klimarat von Stadt und Landkreis Bamberg bekanntgegeben und dem Sitzungsvortrag „Maßnahmen zum Klimaanpassungskonzept“ am 18.11.2020 in der Stadtratsvollsitzung beigefügt wurde. Auch in der Sondersitzung am 13.10.2020 wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Klimaneustart“ Buchstabe A. Ziffern 1.4 bis 1.7 darauf hingewiesen, dass dies vier von 16 wichtigen und dringlichen Maßnahmen sind, die schrittweise im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten durch den/die einzustellende/n Klimaschutzmanager/in umzusetzen sein wird. Ein entsprechender Beschluss wurde gefasst.


Für die unter Ziffer 3 beantragte Einrichtung öffentlicher, kostenloser Trinkwasserspender wurde kein Deckungsvorschlag gemacht. Die STWB haben diesbezüglich Angebote eingeholt. Für einen Trinkwasserspender entstehen mindestens 5.000 Euro (je nach Ausgestaltung) zuzüglich Montage und Fracht. Im Übrigen wird auf o.g. verwiesen. Das Klimaanpassungskonzept sieht auch den Ausbau von Trinkbrunnen vor.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 17.09.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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