"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3463-38

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Schreiben vom 16.09.2020 beantragte die Fraktionsgemeinschaft Grünes Bamberg/ÖDP/Volt verschiedene grundlegende Entscheidungen und Maßnahmen zu beschließen, die dem Klima und der Umwelt schnell und unmittelbar helfen sollen. Diese Maßnahmen werden nachfolgend behandelt:

 

 

A)                 Ressourcenschutz

 

Trinkwasserversorgung:

Es ist beantragt, die Trinkwasserbrunnenreservoirs mit Stand Oktober 2020 aufzulisten:

Die Stadtwerke Bamberg haben für die öffentliche Trinkwasserversorgung zwei Wasserschutzgebiete.

 

1. Wasserschutzgebiet Bamberg Süd, mit den Gewinnungsanlagen

- Untere Fassung Stadtwald

- Obere Fassung Stadtwald

-  Hirschaider Büsche

- Buger Wiesen

- Gereuth Wiesen

- Tiefbrunnen Luisenhain I und II

Schutzgebietskatalog und Karte (Seite 11) liegen bei.


2. Wasserschutzgebiete in Gaustadt für Tiefbrunnen II und III bis V

- Tiefbrunnen II (aktiv)

- Tiefbrunnen III bis V (Wassergewinnung stillgelegt)

Schutzgebietskataloge und Karten liegen bei.

 

Es wird beantragt, die Schutzgebiete rechtsfest zu schützen.

Der geforderte Schutz ergibt sich aus den beigefügten Schutzgebietsverordnungen. Ergänzend wird erwähnt, dass innerhalb der Verwaltung vor dem Verkauf von Flächen durch das Immobilienmanagement, beim Klima- und Umweltamt eine Stellungnahme eingeholt wird. Innerhalb dieses Verfahrens wird auch der für die Trinkwasserbrunnen zuständige Bereich Wasserrecht mit eingebunden.

 

 

Grünflächen:

Der Grünflächenschutz ist zentraler Bestandteil der Flächennutzungsplanung (FNP) bzw. insbesondere des Landschaftsplanes (LP). Nachdem der Themenbereich in den letzten zwei Jahrzehnten fachlich unbesetzt war, ist es gelungen, durch die Einstellung einer Landschaftsarchitektin/Grünplanerin eine Expertise im Stadtplanungsamt zu gewinnen. Inhalte werden im Rahmen der Gesamtfortschreibung des FNP derzeit erarbeitet. Der neue Flächennutzungsplan wird dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt.

 

Zur Beantwortung der Frage nach „allen Grünflächen“ bräuchte es eine umfassende Grünkartierung der Stadt Bamberg mit einer davor erarbeiteten Definition für eine zielführende Auftragsvergabe, ähnlich der Biotopkartierung. Diese liegt derzeit nicht vor.

 

Eine Grünflächenkartierung ist mit personellen und finanziellen Ressourcen verbunden, die derzeit nicht verfügbar sind. Die Thematik wird jedoch im FNP-Verfahren behandelt.

 

In Ermangelung einer angemessenen Kartierung, Kategorisierung und Definition der Grünflächen, ist die  Aufstellung von möglichen Potentialflächen derzeit nicht möglich. Aus Sicht des Umweltreferats ist die Aufwertung und Nutzbarmachung bereits bestehender Grünräume, wie der im Norden an den Giechburgblick-Park anschließende Wassermannpark zu priorisieren, bevor neue Potentialflächen erschlossen würden. Ein weiteres Beispiel sind die Spiegelfelder.

 

Allerdings kann durch die personelle Stärkung der Landschafts-/Grünplanung die konzeptionelle Entwicklung von Grünachsen und Alleen vorangetrieben werden. Hier ist zu unterscheiden zwischen Neuplanungen und Bestandsverbesserungen. In neuen Bebauungsplänen kann die Anzahl der Bäume pro Quartier und ein Mindestgrünflächenanteil (im besten Fall 30%) verbindlich festgesetzt werden.

Im Bestand sind die Spielräume geringer. Hier schränken andere Nutzungen (z.B. Kanäle, Leitungen etc.) die Bepflanzbarkeit oft ein. Die Bebauungspläne werden durch den Stadtrat beschlossen.

 

Die Pflege der öffentlichen Grünflächen geschieht durch das Gartenamt. Gemäß der Bamberger Strategie für Biologische Vielfalt erfolgt eine sukzessive Zurücknahme der Pflege, sofern es andere Belange, insbesondere die Verkehrssicherheit, zulassen. Damit wurde in Bamberg bereits 1990 begonnen (Straßenränder auf Terrassensand/ Berliner Ring) und seit dem Volksentscheid „Rettet die Bienen“ forciert fortgesetzt. Öffentliche Grünflächen können nur überbaut werden, wenn ihr planungsrechtlicher Schutz außer Kraft gesetzt wird (durch Änderung des Flächennutzungsplanes/ Landschaftsplanes mit Stadtratsbeschluss und öffentlicher Beteiligung).

 

Für die Wälder sind Bundes-, Staats- und Stadtforst zuständig. Dort erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäße Forstwirtschaft. Der Bundesforst bewirtschaftet große Teile seiner Fläche nur sehr extensiv, der Stadtforst betreibt eine naturnahe Forstwirtschaft. Eingriffe in Wälder unterliegen in jedem Fall Genehmigungsverfahren, an denen der Stadtrat und die Öffentlichkeit beteiligt werden.

 

16,3% der Stadtfläche stehen unter hoheitlichem Naturschutz (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Geschütztes Landschaftsbestandteil). Hier garantieren Verordnungen einen naturnahen Zustand und Erhalt. Sie werden vom Klima- und Umweltamt als Untere Naturschutzbehörde und der Regierung von Oberfranken als Höhere Naturschutzbehörde überwacht und vollzogen.

11,1% der Stadtfläche sind Natura2000-Gebiete und unterstehen damit dem Schutz der europäischen FFH-Richtlinie. Überprüft und vollzogen wird dies durch die Naturschutzbehörden.


13,1% der Stadtfläche sind gesetzlich geschützte Biotope. Erhebliche Eingriffe in diese Biotope sind genehmigungspflichtig.

Da sich die Gebietskategorien teilweise überschneiden, ergibt sich für das Stadtgebiet von Bamberg eine rechtlich abgesicherte Gesamtnaturschutzfläche von 32,5 % (Europäische Schutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope).

 

 

B)                 Fördermittel

 

Die Erstellung eines Kataloges der Fördermittel durch das Finanzreferat ist derzeit aufgrund der fehlenden personellen Ressourcen nicht – wie beantragt - möglich.

 

 

C)                 1000 + X Bäume in die Stadt Bamberg

 

Der stadtökologische Wert von Bäumen ist unzweifelhaft.

 

Pflanzkonzepte auf öffentlichen Flächen werden vom städtischen Gartenamt erstellt. Derzeit werden ca. 120 bis 150 Bäume pro Jahr gepflanzt. Hierbei handelt es sich sowohl um Ersatzpflanzungen für abgestorbene oder aufgrund der Verkehrssicherheitspflicht entfernte Bestandsbäume, als auch um Neupflanzungen. Darüber hinaus müsste die avisierte Stückzahl von 200 Bäumen bei Hinzuzählen der neu gepflanzten Bäume durch private Erschließungsträger (z.B. auf dem Megalithgelände) sowie Land (z.B. WWA, Forst, staatl. Bauamt) und Bund (z.B. WSA, Forst, BIMA) bereits jetzt erfüllt sein. Aufgrund der notwendigen, fortlaufenden Unterhaltspflege von Bäumen, die im Vergleich zur Pflanzung ein Vielfaches an Ressourcen bedarf sowie der aktuellen Haushaltssituation, sieht die Verwaltung eine jährliche Steigerung auf 200 städtische Baumpflanzungen kritisch, jedenfalls mit dem aktuellen Personal und Haushaltsmitteln nicht umsetzbar.

 

Weiterhin merkt die Verwaltung an, dass der Beginn der Ausweisung neuer Baumstandorte in der Innenstadt zu priorisieren wäre. Hierbei wären ordentliche Baumgruben/ Baumscheiben zu etablieren, welche jedoch viel aufwendiger und kostspieliger wären, als die bisherigen. Ohne Verbesserung der Personal- und Haushaltssituation müsste bei Umstellung auf Baumgruben/Baumscheiben eine Reduktion auf 100 Bäume erfolgen. Dennoch wäre dies für die Bevölkerung, das Stadtklima sowie den städtischen Naturschutz, nach Ansicht der Verwaltung ein größerer Zugewinn. Derzeit ist das Gartenamt allerdings personell und finanziell damit ausgelastet, den vorhandenen Baumbestand - belastet durch klimawandelbedingte Ausfälle - durch Nachpflanzungen zu erhalten.

 

 

D)                 Bestandsbäume

 

Das Klima- und Umweltamt ist über den Vollzug der städtischen Baumschutzverordnung für den Erhalt von Bäumen ab einer bestimmten Größe zuständig. Notwendige Fällungen werden i.d.R. durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen. Auf diese Weise werden standortfremde Nadelhölzer nach und nach durch standortgerechte Laubbäume ersetzt.

 

 

E)                 Bürgerbeteiligung – Ideenwettbewerb 

 

Der gewünschte Ideenwettbewerb ist auf Stadt- und Landkreisebene durch den 2020 erstmals ausgerufenen Klimaschutzpreis bereits umgesetzt. Die zehn in den vergangenen Monaten eingebrachten Ideen und Vorschläge wurden von einer Jury (Landrat Kalb, Oberbürgermeister Starke, Zweiter Bürgermeister Glüsenkamp und je ein Vertreter aus dem Mobilitätssenat von Stadt und Landkreis) geprüft und ein Vorschlag für eine Endauswahl getroffen. Die Entscheidung erfolgt durch den Klimarat von Stadt und Landkreis Bamberg. Die eingegangenen Bewerbungen befassten sich u.a. mit den Themen „Emissionsfreies Wohnen im Reiheneckhaus mit positiver Energiebilanz“, „Laufbus oder ein Schulbus auf Füßen“, „Handel Mal Anders“,: „Artenvielfalt schützen durch direkten Handel von Kaffee und Gewürzen“, „600 Bäume für den Klimaschutz“, „Solidarische Landwirtschaft Bamberg“ und „Leben ohne eigenes Auto“. So es Corona bedingt möglich ist, wird es auch eine Prämierung/finale Veranstaltung geben.


Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermittellandschaft für Umweltprojekte weiter intensiv zu begleiten.

 

  1. Der Antrag der Grünes Bamberg-Stadtratsfraktion vom 17.09.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...