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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3466-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Kurzbeschreibung: 

Während der Generalsanierung des Kindergartens St. Urban (Babenbergerring 67) sollen zur Vermeidung einer Schließung für 2 Jahre befristet (bis 12/ 2022) auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 3986/1 (Klemens-Fink-Zentrum) Ersatzgruppenräume errichtet werden. In modularer Bauweise werden aus Einzelcontainern 3 Gruppenräume, ein Mehrzweckraum, Lager, Küche und Büro geschaffen. Die Anlage wird erdgeschossig errichtet. Die temporäre Errichtung der Container erfolgt teilweise auf den Stellplatzflächen des Klemens-Fink-Zentrums. Ein Ersatz kann in dieser Zeit nicht geschaffen werden. Ersatzweise soll der benachbarte Parkplatz an der Würzburger Straße/Babenbergerring genutzt werden.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 26,55m Länge: 30,17m  2,80m      

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  31.08.2020

          vollständig:  07.09.2020

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 54 C

  rechtsverbindlich seit: 26.08.1977

 Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Öffentliche Grünfläche

 Geplant ist eine Nutzung (Kindergarten), die als Fläche für den Gemeinbedarf nicht der

 festgesetzten Nutzung (Sportflächen) entspricht. Das Vorhaben befindet sich außerhalb

 der überbaubaren Fläche, es werden Flächen für Stellplätze überbaut.

 

 vorgesehene Abweichung:

Überbauung der Fläche für den Gemeinbedarf (Sportflächen)

 Begründung:

Grundsätzlich werden durch die geplante Nutzung die Grundzüge der Planung berührt.

Planungsrechtliche Bedenken können zurückgestellt werden, da es sich um eine zeitlich befristete Nutzung handelt.

 

  Außenbereich (§ 35 BauGB)

  Teilplan Art der Nutzung:

Festgesetzt ist eine private Grünfläche. Weiterhin sind die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen nach dem Bundesfernstraßengesetz übernommen. Gekennzeichnet sind zusätzlich Flächen, deren Böden Altlasten aufweisen.

Teilplan Landschaftsplan:

Dargestellt ist eine Grünfläche und eine Hauptwegebeziehung (Radweg). Nachrichtlich übernommen ist das Biotop Nr. 181 nach Stadtbiotopkartierung

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:                        nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich:  4 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 4

 gemäß Stellplatzsatzung sind abzulösen:  0      

 Nachweis auf Baugrundstück: 4  Nachbargrundstück:              0     

 Ablösung der Stellplatzpflicht: 0

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 15 anrechenbar: 0         nachzuweisen: 15

 Nachweis auf Baugrundstück: 15

 Ablösung der Stellplatzpflicht: 0     

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen

 

 Besonderheiten:

Da das Vorhaben innerhalb der Baubeschränkungszone des Münchner Rings liegt, wurde das Straßenbauamt beteiligt. Eine Antwort steht noch aus.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes und der baurechtlichen Genehmigung zu.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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