Beschlussvorlage - VO/2020/3466-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines temporären Ersatzcontainerkindergartens (St. Urban) Bamberg, Babenbergerring 1
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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14.10.2020
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Während der Generalsanierung des Kindergartens St. Urban (Babenbergerring 67) sollen zur Vermeidung einer Schließung für 2 Jahre befristet (bis 12/ 2022) auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 3986/1 (Klemens-Fink-Zentrum) Ersatzgruppenräume errichtet werden. In modularer Bauweise werden aus Einzelcontainern 3 Gruppenräume, ein Mehrzweckraum, Lager, Küche und Büro geschaffen. Die Anlage wird erdgeschossig errichtet. Die temporäre Errichtung der Container erfolgt teilweise auf den Stellplatzflächen des Klemens-Fink-Zentrums. Ein Ersatz kann in dieser Zeit nicht geschaffen werden. Ersatzweise soll der benachbarte Parkplatz an der Würzburger Straße/Babenbergerring genutzt werden.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 26,55m Länge: 30,17m 2,80m
Antragseingang: 31.08.2020
vollständig: 07.09.2020
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 54 C
rechtsverbindlich seit: 26.08.1977
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Öffentliche Grünfläche
Geplant ist eine Nutzung (Kindergarten), die als Fläche für den Gemeinbedarf nicht der
festgesetzten Nutzung (Sportflächen) entspricht. Das Vorhaben befindet sich außerhalb
der überbaubaren Fläche, es werden Flächen für Stellplätze überbaut.
vorgesehene Abweichung:
Überbauung der Fläche für den Gemeinbedarf (Sportflächen)
Begründung:
Grundsätzlich werden durch die geplante Nutzung die Grundzüge der Planung berührt.
Planungsrechtliche Bedenken können zurückgestellt werden, da es sich um eine zeitlich befristete Nutzung handelt.
Teilplan Art der Nutzung:
Festgesetzt ist eine private Grünfläche. Weiterhin sind die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen nach dem Bundesfernstraßengesetz übernommen. Gekennzeichnet sind zusätzlich Flächen, deren Böden Altlasten aufweisen.
Teilplan Landschaftsplan:
Dargestellt ist eine Grünfläche und eine Hauptwegebeziehung (Radweg). Nachrichtlich übernommen ist das Biotop Nr. 181 nach Stadtbiotopkartierung
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 4 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 4
gemäß Stellplatzsatzung sind abzulösen: 0
Nachweis auf Baugrundstück: 4 Nachbargrundstück: 0
Ablösung der Stellplatzpflicht: 0
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 15 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 15
Nachweis auf Baugrundstück: 15
Ablösung der Stellplatzpflicht: 0
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Besonderheiten:
Da das Vorhaben innerhalb der Baubeschränkungszone des Münchner Rings liegt, wurde das Straßenbauamt beteiligt. Eine Antwort steht noch aus.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: