Beschlussvorlage - VO/2020/3467-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Grillbude mit Überdachung Schuhwaschplatz Bamberg, Am Sportplatz 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Thomas Beese
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
14.10.2020
|
I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Das beantragte Vorhaben sieht die Errichtung einer Grillbude einschließlich einer Überdachung des Schuhwaschplatzes auf einem Sportgelände vor. Gemäß der Baubeschreibung soll der Anbau in Holzständerbauweise mit einer Verkleidung aus Holzwerkstoffplatten erfolgen. Tragende Wände und Stützen sowie das Dachtragwerk sollen ebenfalls aus Holz sein. Als Fußbodenbelag soll Pflasterbelag verwendet werden. Die Dachhaut wird aus Wellblech hergestellt.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 2,98 m Länge: 8,15 m ca. 2,85 m bis 3,25 m
bereits ausgeführt: ja nein
Antragseingang: 03.09.2020
vollständig: 09.09.2020
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Darstellung im Flächennutzungsplan:
Teilplan Art der Nutzung:
Dargestellt ist eine Grünfläche mit dem Nutzungsschwerpunkt Sportplatz. Das Vorhaben befindet sich innerhalb eines geplanten Landschaftsschutzgebiets. Als nachrichtliche Übernahme wurde die Grenze des Überschwemmungsbereiches (Hochwassergrenze) übernommen.
Teilplan Landschaftsplan:
Dargestellt ist eine eingeschränkt zugängliche Grünfläche. Das Vorhaben befindet sich innerhalb einer Fläche mit besonderer Bedeutung für den Naturhaushalt. Ferner liegt die geplante bauliche Anlage zum Teil innerhalb einer schutzwürdigen Fläche in Form des sonstigen Biotops Nr. 112 nach Stadtbiotopkartierung. Als nachrichtliche Übernahme wurden die Grenze des Überschwemmungsbereiches (Hochwassergrenze) übernommen.
Das Vorhaben ist ein „sonstiges“ Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.
Öffentliche Belange bezüglich des Planungsrechts werden gem.§ 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt.
Grundsätzlich kann das Vorhaben befürwortet werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
Für die Errichtung der Grillbude sind keine Kfz-Stellplätze erforderlich.
Fahrradabstellplätze:
Es sind keine Fahrradabstellplätze erforderlich.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Seitens des Naturschutzes bestehen keine Einwendungen gegen das Vorhaben.
Neben der Baugenehmigung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: