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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3477-R5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Gemäß dem Beschluss des Familien- und Integrationssenates vom 25.02.2016 wird das überarbeitete Bewertungsschema über die Vergabe der freiwilligen Mittel für die Förderung der freien Wohlfahrtspflege ab 2016 in der Stadt Bamberg angewandt.

 

Die Wohlfahrtsverbände/Institutionen wurden mit Schreiben vom 06.12.2019 informiert, dass die Förderanträge einschließlich Finanzplan und Tätigkeitsbericht mit statistischen Angaben bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres beim Amt für soziale Angelegenheiten zu stellen sind.

 

Wie aus der beigefügten Übersicht (Fachliche und finanzielle Bewertung der Zuschussanträge „Freiwillige Förderung der Wohlfahrtsträger“ für 2020) zu entnehmen ist, haben 9 Wohlfahrtsverbände/Institutionen ihren Antrag bis zum 31.03.2020 gestellt.

 

Die Anträge wurden im Juni 2020 zur fachlichen Bewertung in die Fachämter bzw. Fachstellen gegeben.

Anschließende wurde die finanztechnische Bewertung in Zusammenarbeit mit dem Sozialreferat, Bereich für Soziales, Frau Kepic, dem Amt für Inklusion, Herrn Eitel, sowie mit dem Amt 50 vorgenommen.

 

Die fachliche Bewertung durch die Fachämter/Fachstellen ergab, dass die vorliegenden Anträge bei der Bewertung zwischen 6 – 8 Punkte erhielten und somit eine Bezuschussung des Angebotes aus fachlicher Sicht zu empfehlen ist (vgl. Spalte „Fachliche Bewertung“ der Übersicht).

 

Die anschließende finanztechnische Bewertung ergab, dass bei 6 Anträgen (Caritas -Menschen in Not, Caritas- Beratungsstelle Schwangerschaftsfragen, Pro Familia Ehe- Familienberatung, Senioren- /Begegnungsstätte Diakonie, Bamberger Tafel e. V., SkF Notruf sexualisierter Gewalt) der beantragte Zuschuss auch der empfohlenen Zuschusshöhe entspricht (vgl. Spalten „Beantragter Zuschuss für 2020 und „Empfohlener Zuschuss für 2020 der Übersicht), da alle Kriterien und Vorgaben erfüllt werden.

 

Beim Antrag des AWO Selbsthilfebüro muss auf Grund der finanztechnischen Bewertung der beantragte Zuschuss gekürzt werden (vgl. Spalten „Beantragter Zuschuss für 2020 und „Empfohlener Zuschuss für2020 der Übersicht). Der Kürzungsgrund liegt im wesentlich darin, dass das Verhältnis der beantragten Zuschusshöhe bei der Stadt Bamberg nicht mit der Zuschusshöhe bei anderen Zuschussgebern übereinstimmt.

 

Die Bezirksgruppe Oberfranken des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB) mit der Geschäfts- und Beratungsstelle in Bamberg wird wie in den Vorjahren mit 2.000 € gefördert. Eine Zuschussberechnung im Verhältnis der Teilnehmer bzw. Ratsuchenden ist hier nicht möglich, da die Bezirksgruppe Oberfranken des BBSB für ganz Oberfranken zuständig ist. Der Zuschuss in Höhe von 2.000 € entspricht ca. 6 % der gesamten Zuschüsse der Bezirksgruppe Oberfranken.

 

Der Antrag des Diakonischen Werks Bamberg-Forchheim e.V. vom 23.03.2020 auf Unterstützung der KulturTafel Bamberg in Höhe von 10.000 € kann nicht entsprochen werden, da der im Haushalt 2020 bereitgestellte Zuschuss für die KulturTafel Bamberg in Höhe von 3.000 € (HHSt. 47010.70310) auf der vom Bamberger Stadtrat am 22.07.2020 beschlossen Sperrliste - Verwaltungshaushalt steht und daher vorläufig nicht ausgezahlt werden kann.

 

Mit Schreiben vom 10.08.2020 teilte die Bamberger Tafel e.V. mit, das wegen den Auswirkungen durch die Corona-Krise auf den städtischen Haushalt, in diesem Jahr auf die finanzielle Unterstützung für die Miete von der Stadt Bamberg verzichtet wird.

 

In diesem Jahr kann das Amt für sozialen Angelegenheiten aus der Mittelübertragung aus dem Haushaltsjahr 2019  9.200 € an Stiftungsmittel für die freiwillige Förderung der Wohlfahrtspflege bereitstellen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 

1. Der Familiensenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

2. Dem Familien- und Integrationssenat wird empfohlen, die in der Spalte „Empfohlener Zuschuss für 2020 genannten Zuschüsse an die jeweiligen Wohlfahrtträger/Institution für das Jahr 2020 auszuzahlen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

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Anlagen

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