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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3486-R4

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Leerstandsmanagement/Zwischenmanagement – Neue Räume für Kunstschaffende

 

Nicht nur zu Zeiten der Corona-Pandemie fordern Kunstschaffende Räume zur Nutzung und/oder Zwischennutzung. So war unter anderem seit vielen Jahren das Konversionsamt ein Partner für das Kontaktfestival, das mehrmals auf der Lagarde stattfinden konnte.

 

Die Stadt Bamberg hat in diesem Jahr zudem eine Vielzahl an Räumen und Flächen im öffentlichen Raum außer der Reihe und teils kostengünstiger zur Verfügung gestellt. Gefördert wurde diese Praxis auch durch den „Sommer der Straßenkunst“. Erstmals konnte Dank der Spendensammlung „Köpfe für Kultur“ auch der „Nachsommer an der Erbaspitze“ stattfinden. Dort fanden letztmals 2012 Veranstaltungen statt.

 

Stets im Gespräch sind wir auch mit zum Beispiel dem Theater im Gärtnerviertel, Chapeau Claque oder Wildwuchs sowie dem Verein Bamberger Festivals e.V., die regelmäßig aktiv nach speziellen Gebäuden oder Orten nachfragen. Kulturamt, Amt für Wirtschaft und Konversionsmanagement fungieren dann als Dienstleister, stellen Kontakte her und unterstützen gegebenenfalls bei den Vertragsverhandlungen. Auf diese Art und Weise konnten bereits etliche Zwischennutzungen realisiert werden.

 

Da bei Leerständen in Bamberg eine hohe Dynamik zu beobachten ist, ist es leider nicht mögliche eine externe oder interne Liste von leerstehenden Gebäuden zu veröffentlichen. Gerne steht das Immobilienmanagement aber für alle individuellen Fragen und gegebenenfalls Einzelfallentscheidungen zur Verfügung.

 

Leitfaden für Zwischennutzungen

 

Das Bauordnungsamt hat zudem einen „Leitfaden“ für Zwischennutzungen entwickelt, der auf der Internetseite der Stadt Bamberg veröffentlicht werden soll.

 

Wenn ein Ort, Raum oder Gebäude gefunden wird, ist immer eine möglichst frühzeitige Einreichung geeigneter Planunterlagen erforderlich.

-              Zunächst muss ein formloser Antrag mit Betriebskonzept gestellt werden.

-              Es schließt sich eine Prüfung der Örtlichkeit an.

-              Eine Genehmigung erfolgt nach § 12 GastG durch das Ordnungsamt, wenn es sich um einmali
               ge Events von kürzerer Dauer handelt (z.B. Kontaktfestival) – das  

               Bauordnungsamt liefert die baurechtliche Prüfung zu.

-              In den anderen Fällen ist eine Baugenehmigung durch das Bauordnungsamt selbst nötig, in der
               auch die Versammlungsstättenverordnung (VstättV) eine Rolle spielen kann (z.B. House of
               Music, Kesselhaus usw.).

 

Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Sicherheitslage für die Benutzer genauso wie für die Nachbarschaft. Geprüft wird deshalb regelmäßig vor allem:

 

-              Brandschutz/Rettungswege, Wasserversorgung

-              Toilettensituation

-              Ausgehende Immissionen (vor allem Lärm)

-             Stellplatzsituation für Pkw und Fahrräder

 

 

Stellungnahme des Ordnungsamtes

 

Wenn für bestimmte Örtlichkeiten Zustimmung für die grundsätzliche Nutzbarkeit von der Bauordnung erteilt wird, werden vom Ordnungsamt nur noch veranstaltungsspezifische Vorgaben geprüft, z.B. ob Art und Zeitraum der Veranstaltung mit dem Immissionsschutz etc. kollidieren. Natürlich kann es auch schon bei der bauordnungsrechtlichen Einschätzung zum Ausscheiden von bestimmten Veranstaltungsformen kommen, beispielsweise für Konzerte.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Kultursenat beschließt den Leitfaden Im Internet zu veröffentlichen.

 

  1. Der Antrag von Grünes Bamberg, ÖDP und Volt vom 9. Juli.2020 ist damit in Sachen Leerstandsmanagement geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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