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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3492-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Rechtsabteilung liegen aktuell 222 Rechnungen einer Anwaltskanzlei mit einem Gesamtbetrag von rund 90.000 € vor.

 

Die Kanzlei hat sich auf die Beratung von Asylbewerbern spezialisiert und vertritt zahlreiche Personen, die in der ANKER-Einrichtung einen Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt hatten. Bei der Berechnung der Höhe der zu leistenden Auszahlung wurde seitens des Amtes für soziale Angelegenheiten berücksichtigt, dass ein Teil des notwendigen persönlichen Bedarfs aufgrund der Sachleistung in Form eines bestehenden Shuttle-Busses zwischen der ANKER-Einrichtung und der Bamberger Innenstadt sowie dem Klinikum Bamberg nicht zur Auszahlung gelangen konnte. Gegen diese Entscheidung erhob die Kanzlei für ihren Mandanten Widerspruch und begehrte damit die Gewährung von höheren Leistungen des persönlichen Bedarfes. Begründet wurde der Widerspruch damit, dass mit dem zur Verfügung gestellten Shuttle-Bus nicht alle zeitlichen und räumlichen Mobilitätsbedarfe des Widerspruchsführers abgedeckt werden. Diese Auffassung wurde in den sich an das Widerspruchsverfahren anschließenden Verhandlungen vor dem Sozialgericht Bayreuth und dem Bayerischen Landessozialgericht jeweils gerichtlich bestätigt.

 

Aufgrund der Entscheidungen in diesem „Musterverfahren“ musste den Widersprüchen zahlreicher anderer Personen, bei denen zuvor ebenfalls ein gekürzter Leistungsbetrag ausgezahlt wurde, abgeholfen werden. Für die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren wurden von der Kanzlei die o.g. Kostenrechnungen übersandt. Bei weiteren Fällen steht die Entscheidung noch aus. Es wird mit weiteren Kosten von voraussichtlich 10.000 € gerechnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Es werden folgende Mittel überplanmäßig bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

02300.65500

Prozesskosten und Rechtsberatung

100.000 €

190.000 €

 

  1. Die Deckung erfolgt zu Lasten der Deckungsreserve:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Minderung

neuer Ansatz

91800.85000

Deckungsreserve für Sachaufwand

100.000 €

89.143 €

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

x

3.

Kosten in Höhe von 100.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: s. Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die Stadt Bamberg ist zur Zahlung rechtlich verpflichtet. Daher bestehen keine Einwände von Seiten des Finanzreferates.

 

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