Beschlussvorlage - VO/2020/3492-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung überplanmäßiger Ausgabemittel für das Haushaltsjahr 2020 - Prozesskosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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27.10.2020
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I. Sitzungsvortrag:
Der Rechtsabteilung liegen aktuell 222 Rechnungen einer Anwaltskanzlei mit einem Gesamtbetrag von rund 90.000 € vor.
Die Kanzlei hat sich auf die Beratung von Asylbewerbern spezialisiert und vertritt zahlreiche Personen, die in der ANKER-Einrichtung einen Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt hatten. Bei der Berechnung der Höhe der zu leistenden Auszahlung wurde seitens des Amtes für soziale Angelegenheiten berücksichtigt, dass ein Teil des notwendigen persönlichen Bedarfs aufgrund der Sachleistung in Form eines bestehenden Shuttle-Busses zwischen der ANKER-Einrichtung und der Bamberger Innenstadt sowie dem Klinikum Bamberg nicht zur Auszahlung gelangen konnte. Gegen diese Entscheidung erhob die Kanzlei für ihren Mandanten Widerspruch und begehrte damit die Gewährung von höheren Leistungen des persönlichen Bedarfes. Begründet wurde der Widerspruch damit, dass mit dem zur Verfügung gestellten Shuttle-Bus nicht alle zeitlichen und räumlichen Mobilitätsbedarfe des Widerspruchsführers abgedeckt werden. Diese Auffassung wurde in den sich an das Widerspruchsverfahren anschließenden Verhandlungen vor dem Sozialgericht Bayreuth und dem Bayerischen Landessozialgericht jeweils gerichtlich bestätigt.
Aufgrund der Entscheidungen in diesem „Musterverfahren“ musste den Widersprüchen zahlreicher anderer Personen, bei denen zuvor ebenfalls ein gekürzter Leistungsbetrag ausgezahlt wurde, abgeholfen werden. Für die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren wurden von der Kanzlei die o.g. Kostenrechnungen übersandt. Bei weiteren Fällen steht die Entscheidung noch aus. Es wird mit weiteren Kosten von voraussichtlich 10.000 € gerechnet.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
02300.65500 | Prozesskosten und Rechtsberatung | 100.000 € | 190.000 € |
- Die Deckung erfolgt zu Lasten der Deckungsreserve:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Minderung | neuer Ansatz |
91800.85000 | Deckungsreserve für Sachaufwand | 100.000 € | 89.143 € |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
x | 3. | Kosten in Höhe von 100.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: s. Beschlussvorschlag |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Die Stadt Bamberg ist zur Zahlung rechtlich verpflichtet. Daher bestehen keine Einwände von Seiten des Finanzreferates.