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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3501-61

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Rahmenplanverfahren Jungkreut

 

Der Entwurf des Rahmenplanes Jungkreut zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Abstimmung mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie weiterer Organisationen und Verbände wurde in der Sitzung des Bau- und Werksenats am 04.07.2018 (VO/2018/1681-61) gebilligt. Die Beteiligung fand im Zeitraum vom 03.09.2018 bis einschließlich 12.10.2018 statt.

 

Die Prüfung und Auswertung dieser eingegangenen Stellungnahmen konnte aufgrund der während der Beteiligung aufgetretenen Wasserschutzthematik und vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Untersuchungen und fachlichen Stellungnahmen (siehe „Trinkwasserversorgung“) nicht vorgenommen werden.

 

Dem Bau- und Werksenat wurde in der Sitzung am 29.05.2019 ein Sachstandsbericht (VO/2019/2400-61) zum weiteren Vorgehen zur Kenntnisnahme gegeben.

 

Trinkwasserversorgung und bestehendes Wasserschutzgebiet / Ergebnisse hydrogeologisches Gutachten

 

Auf Grundlage der Planungen vom 04.07.2018 wurde zu gleichen Teilen durch die Stadt Bamberg sowie die Stadtwerke Bamberg eine hydrogeologische Untersuchung zur Wasserversorgung der Stadt Bamberg, Brunnen II Gaustadt veranlasst. 

 


Die Grenzen der aktuell gültigen Trinkwasserschutzzonen sind im nachfolgenden Plan dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 1: Bestehende Wasserschutzgebietszonen

 

Wie auf Abbildung 1 deutlich erkennbar, verläuft die gültige Wasserschutzzone III entlang der Straße  „Am Steinberg“ und umfasst die südlich bereits bestehende Bebauungsstruktur sowie das Gebiet „Jung- kreut“ nicht. Tatsächlich aber befinden sich nördlich bereits heute rund 85 – 90 Gebäude mit rund 250- 300 Einwohnern innerhalb der Wasserschutzzone III, teilweise sogar innerhalb der Wasserschutzzone II.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abbildung 2: Geplante Wasserschutzgebietszonen

 

Auf Abb. 2 ist die in 2010 entworfene Wasserschutzgrenze dargestellt. Derzeit erfolgt eine Aktualisierung der Grundlagen des Wasserrechtsverfahren durch die Fachbehörden.

Die bereits erwähnte hydrogeologische Untersuchung durch ein Ingenieurbüro für Geotechnik und Umwelt  hatte das Ziel, die Qualität und Quantität der Wassergewinnungsanlage zu beurteilen sowie durch kontinuierliche Wasserspiegelmessungen und Pumpversuche die Grundwasserverhältnisse und deren Ein- zugsgebiete (Grundwasserfließverhältnisse) darzustellen. Ziel war es, eine Gegenüberstellung der im Jahr 2010 geplanten Erweiterung der Wasserschutzzone III und der aktuellen Situation vor Ort zu schaffen.

 

Auf Grundlage der ermittelten Daten konnte von Seiten des Fachingenieurbüros eine Empfehlung hin- sichtlich der Ausweisung einer erweiterten Wasserschutzzone III sowie einer Umstrukturierung der bereits bestehenden Zone II erfolgen. Diese Empfehlung entspricht in weiten Teilen der in Abbildung 2 bereits im Jahr 2010 dargestellten geplanten Erweiterung der Wasserschutzzone III.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Abbildung 3: Empfohlene Wasserschutzgebietszonen inkl. Wasserstromlinien

 

Um für das geplante Baugebiet Jungkreut das wasserschutzrechtliche Thema entsprechend den Empfehlungen der hydrogeologischen Untersuchung (Abbildung 3) und den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes  und der Stadtwerke Bamberg weiterentwickeln zu können, wurden weitere intensive Gespräche geführt.

 

Derzeit verfolgt der Versorgungsträger aus grundlegenden Erwägungen der Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Stadt Bamberg unverändert die Beibehaltung des Brunnens II in Gaustadt. Die Entscheidung, ob eine mögliche Bebauungsfläche ausgewiesen werden soll, ist offen und muss zum gegebenen Zeitpunkt im Stadtrat getroffen werden.


Hydrogeologische Untersuchung der Brunnen III und IV im Michelsberger Wald

 

Von Seiten der Stadtwerke Bamberg hat eine Untersuchung der stillgelegten Brunnen III und IV in Gaustadt stattgefunden, um die Eigenversorgung eventuell erweitern zu können. Ziel war es, die Potentiale der stillgelegten Brunnen im Michelsberger Wald hinsichtlich einer möglichen Wiederinbetriebnahme gutachterlich prüfen zu lassen.

 

In einem mündlichen Sachstandsbericht werden die Stadtwerke Bamberg über die Untersuchungsergebnisse und Alternativenprüfung der Brunnen II und IV in der Sitzung des Bau- und Werksenats berichten. Der Gutachter wird über seine Ergebnisse informieren. Im Anschluss soll auch über die weitere Vorgehensweise beraten werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Stadtwerke Bamberg zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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