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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3503-R3

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Zukunftsrat der Stadt Bamberg hat auf einen Impuls des designierten neuen Mitglieds Markus Hipp hin intensiv über das Thema Social Entrepreneurship (SE) diskutiert. Der erst einmal sperrig wirkende englischsprachige Begriff bezeichnet ein Verständnis von Unternehmertum, bei dem neben der für Wirtschafsunternehmen konstitutiven Gewinnabsicht als zentrales Ziel die Erzeugung einer nachhaltig positiven sozialen Wirkung des unternehmerischen Handelns definiert wird.

 

In der Diskussion des Zukunftsrates zeigte sich, dass es zahlreiche erfolgreiche Beispiele für die positive Wirkung dieses Ansatzes sowohl auf den Standort und das Umfeld der Unternehmen als auch auf deren wirtschaftlichen Erfolg und ihr Wachstum gibt. In der gesellschaftlichen Diskussion und im Bewusstsein der nachwachsenden Gründergeneration spielt diese Grundüberzeugung eine große Rolle – unabhängig davon, ob sie von den Handelnden als SE bezeichnet wird oder nicht. Bisher hat noch keine Stadt die Idee des SE zu einem Wiedererkennungsmerkmal und zum Programm der wirtschaftlichen Entwicklung gemacht. Hierin liegt für Bamberg eine große Chance sich klar zu positionieren.

 

Der Zukunftsrat sieht SE dabei nicht als Gegenkonzept zur Sozialen Marktwirtschaft. Vielmehr ist SE in seiner konsequenten Anwendung eine zukunftsweisende Weiterentwicklung und Fortsetzung von vielen Tendenzen und Haltungen, die gerade bei mittelständischen Unternehmen schon traditionell große Bedeutung haben. Insofern soll SE auch nicht im amerikanischen Verständnis als neuer „heilsbringender“ Trend präsentiert und verstanden werden.

 

Auf Bitte des Zukunftsrates hat das Team des Digitalen Gründerzentrums Lagarde1 gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung und dem Wirtschaftsreferat der Stadt und in Abstimmung mit dem Landkreis Bamberg ein Konzeptpapier zum Thema SE erstellt und eine nicht repräsentative Blitzumfrage unter Startups und Sponsoren von Lagarde1 durchgeführt, die die Relevanz des Themas und das Interesse der Gründergeneration trotz der recht kleinen Stichprobe eindrücklich belegt (vgl. Anlage).

 

Im Sinne dieses Konzepts und der Rückmeldungen aus der Startupszene schlägt der Zukunftsrat dem Stadtrat vor, das Thema gemeinsam intensiver zu beleuchten und insbesondere im Rahmen der Wirtschaftsförderung und beim Aufbau des Digitalen Gründerzentrums zu einem Leitthema zu machen.

Mithilfe der großen Netzwerke des Teams von Lagarde1, der Wirtschaftsförderung und von Markus Hipp aus seiner Fördertätigkeit für die BMW Stiftung Herbert Quandt sollen herausragende und praxisnahe Beispiele für erfolgreiches SE präsentiert und bereits vorhandene Ansätze und Leistungen von Bamberger Unternehmen und Startups besonders gewürdigt und gefördert werden.

 

So sollen nicht nur Startups, sondern auch seit längerem erfolgreiche Unternehmen der Region mit ihren sozialen und nachhaltigen Wirkungen herausgestellt und in den Dialog mit der Stadtgesellschaft gebracht werden.

 

In der Sitzung werden Prof. Dr. Claus-Christian Carbon und Markus Hipp den Vorschlag des Zukunftsrates persönlich erläutern.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt vom Sitzungsvortrag und vom Vorschlag des Zukunftsrates Kenntnis.
  2. Der Stadtrat begrüßt die Initiative des Zukunftsrates, Social Entrepreneurship zu einem wichtigen Thema der Wirtschaftsförderung und der Förderung von Unternehmensgründern in der Stadt Bamberg zu machen.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der IGZ GmbH ein Konzept für die konkrete Umsetzung der im beigefügten Papier beschriebenen Ansätze auszuarbeiten und dieses dem Stadtrat zur erneuten Beratung vorzulegen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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Anlagen

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