Beschlussvorlage - VO/2010/1020-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Faber Matthias Wohnhausaufstockung, Hauptsmoorstraße 42a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Lang Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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09.06.2010
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Kurzbeschreibung:
Bei dem Anwesen Hauptsmoorstr. 42a handelt es sich um eine 2-geschossige Doppelhaushälfte mit Satteldach. Das vorhandene Satteldach soll abgebrochen werden. Stattdessen wird ein 3.Geschoss mit flach geneigtem Pultdach (Dachneigung 3 Grad) errichtet. Die nordwestliche Außenwand des neuen Geschosses wird um ca. 0,40 m zurückversetzt, die südöstliche Außenwand um 1,85 m. In diesem Bereich entsteht eine Dachterrasse. Genutzt wird das 3. Geschoss als zusätzliche Wohnung.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 9,76 m Länge: 11,00 m 8,77 m Firsthöhe: 9,06 m
Antragseingang: 23.03.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung:
ja: 4 x (Fl.Nrn. 8130/229, 8130/257, 8130/231, 8130/232)
Das Grundstück Fl.Nr. 8130/228 gehört einer Eigentümergemeinschaft. Zwei Eigentümer
haben der Baumaßnahme nicht zugestimmt, die Unterschriften der übrigen drei Eigentümer
liegen vor. Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch die Baumaßnahme
nicht verletzt. Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen erhalten daher eine
Ausfertigung des Baubescheides.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 1
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 1 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich