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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1020-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Kurzbeschreibung:

Bei dem Anwesen Hauptsmoorstr. 42a handelt es sich um eine 2-geschossige Doppelhaushälfte mit Satteldach. Das vorhandene Satteldach soll abgebrochen werden. Stattdessen wird ein 3.Geschoss mit flach geneigtem Pultdach (Dachneigung 3 Grad) errichtet. Die nordwestliche Außenwand des neuen Geschosses wird um ca. 0,40 m zurückversetzt, die südöstliche Außenwand um 1,85 m. In diesem Bereich entsteht eine Dachterrasse. Genutzt wird das 3. Geschoss als zusätzliche Wohnung.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:  9,76 m              Länge:  11,00 m                8,77 m              Firsthöhe:  9,06 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               23.03.2010

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

                           

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:             

              ja:    4 x (Fl.Nrn. 8130/229, 8130/257, 8130/231, 8130/232)             

              nein: 1 x (Fl.Nr. 8130/228)

                   Das Grundstück Fl.Nr. 8130/228 gehört einer Eigentümergemeinschaft. Zwei Eigentümer

                   haben der Baumaßnahme nicht zugestimmt, die Unterschriften der übrigen drei Eigentümer

          liegen vor. Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch die Baumaßnahme

          nicht verletzt. Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen erhalten daher eine

          Ausfertigung des Baubescheides.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 1              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              1

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              1               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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