Beschlussvorlage - VO/2010/1021-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Faber Matthias Wohnhausaufstockung, Hauptsmoorstraße 44
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Lang Harald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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09.06.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Bei dem Anwesen Hauptsmoorstr. 44 handelt es sich um ein 2-geschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit Satteldach. Das vorhandene Satteldach soll abgebrochen werden. Stattdessen wird ein 3.Geschoss mit flach geneigtem Pultdach (Dachneigung 3 Grad) errichtet. Die nordwestliche Außenwand des neuen Geschosses wird um 0,65 m zurückversetzt. Im Südosten wird oberhalb der vorhandenen Balkone des Erd- und 1.Obergeschosses auch im Bereich des 2.Obergeschosses ein Balkon errichtet. Es werden zwei Wohnungen eingebaut.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 10,70 m Länge: 22,30 m 9,05 m Firsthöhe: 9,45 m
Antragseingang: 23.03.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
ja: 2 x (Fl.Nrn. 8130/230, 8130/231)
nein: 5 x (Fl.Nrn. 8130/228, 8130/234, 8130/ 235, 8130/236, 8130/237)
Das Grundstück Fl.Nr. 8130/228 gehört einer Eigentümergemeinschaft. Zwei Eigentümer
haben der Baumaßnahme nicht zugestimmt, die Unterschriften der übrigen drei Eigentümer
liegen vor. Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch die Baumaßnahme
nicht verletzt. Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen erhalten daher eine
Ausfertigung des Baubescheides.
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 2 anrechenbar: -/- nachzuweisen: 2
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: -/-
Nachweis auf Baugrundstück: 2 Nachbargrundstück: -/-
Ablösung der Stellplatzpflicht: -/-
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich