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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1021-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Kurzbeschreibung:

Bei dem Anwesen Hauptsmoorstr. 44 handelt es sich um ein 2-geschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit Satteldach. Das vorhandene Satteldach soll abgebrochen werden. Stattdessen wird ein 3.Geschoss mit flach geneigtem Pultdach (Dachneigung 3 Grad) errichtet. Die nordwestliche Außenwand des neuen Geschosses wird um 0,65 m zurückversetzt. Im Südosten wird oberhalb der vorhandenen Balkone des Erd- und 1.Obergeschosses auch im Bereich des 2.Obergeschosses ein Balkon errichtet. Es werden zwei Wohnungen eingebaut.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite:  10,70 m              Länge:  22,30 m                9,05 m              Firsthöhe:  9,45 m

             

                      bereits ausgeführt:   ja    nein

                            Antragseingang:               23.03.2010

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Zulässigkeit nach § 34 BauGB

                            Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:             

              ja:     2 x (Fl.Nrn. 8130/230, 8130/231)

              nein: 5 x (Fl.Nrn. 8130/228, 8130/234, 8130/ 235, 8130/236, 8130/237)

                   Das Grundstück Fl.Nr. 8130/228 gehört einer Eigentümergemeinschaft. Zwei Eigentümer

                   haben der Baumaßnahme nicht zugestimmt, die Unterschriften der übrigen drei Eigentümer

          liegen vor. Öffentlich-rechtlich geschützte Nachbarrechte werden durch die Baumaßnahme

          nicht verletzt. Die Nachbarn, deren Unterschriften nicht vorliegen erhalten daher eine

          Ausfertigung des Baubescheides.

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 2              anrechenbar:              -/-              nachzuweisen:              2

              gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:              -/-

              Nachweis auf Baugrundstück:              2               Nachbargrundstück:              -/-

              Ablösung der Stellplatzpflicht:              -/-

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 

             

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

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