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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3601-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Durch die Corona-Krise wurden und werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bamberger Kliniken, Tageskliniken, Hospizen sowie in den Ambulanzen der Sozialstiftung Bamberg in sehr hohem Maß zusätzlich belastet. Die Sozialstiftung Bamberg teilte mit, dass in diesen Bereichen ca. 4.570 Personen arbeiten. Den dortigen Beschäftigten soll aus Stiftungsmitteln für diesen Stiftungszweck eine außergewöhnliche Anerkennung für ihre Leistungen in dieser Zeit zuteilwerden.

 

Daher beabsichtigen die Krankenhausstiftung Bamberg mit ihrem Stiftungszweck „Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege“ und das Sondervermögen Trauner, dessen Mittel für Zwecke des städtischen Krankenhauses einzusetzen sind, den Beschäftigten der Sozialstiftung eine Anerkennung zukommen zu lassen.

 

Die Kosten für die 4.570 „Bamberger Geschenktaschen“ in Höhe von 228.500 € können durch Entnahmen aus den freien Rücklagen der Krankenhausstiftung in Höhe von 173.000 € und aus dem Sondervermögen Trauner in Höhe von 55.500 € einmalig gedeckt werden. Die Geschenktaschen bestehen jeweils aus zwei Bocksbeuteln des Bamberger Stiftsgarten Silvaners und drei City-Schecks à 10 € für einen innerstädtischen Einkauf nach Wahl. Derzeit wird noch die lohnsteuerrechtliche Unbedenklichkeit geprüft.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Finanzsenat stimmt der geschilderten Vorgehensweise zu.

 

Die Kosten in Höhe von insgesamt 228.500 € werden durch Entnahmen aus den freien Rücklagen der beiden Stiftungen wie folgt gedeckt.

 

 Krankenhausstiftung:  173.000 €

 Sondervermögen Trauner:   55.500 €

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

 

3.

Kosten in Höhe von 228.500 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

siehe Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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