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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3623-68

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.08.2020 wurde die Prüfung und – soweit rechtlich möglich – die Umsetzung von Sommerstraßen in Bamberg umzusetzen.

 

Hintergrund:

In der Landeshauptstadt München wurden im Sommer 2020 sogenannte Sommerstraßen realisiert. Diese sollten über mehrere Wochen und Monate der Bürgerschaft in Zeiten der Pandemie die Möglichkeit bieten, den Sommer draußen vor der Haustür zu genießen.

In dem Zusammenhang wurden Straßen in verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerzonen oder zu Spielstraßen umgewandelt.

 

Um die Aufenthaltsqualität zu steigern, wurden Spielstraßen für den Autoverkehr gesperrt.

Verkehrsberuhigte Bereiche bleiben für den Autoverkehr befahrbar.

 

Rechtliche Voraussetzungen:

 

§ 45 StVO

Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder

Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie…

 

6. zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur               Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen.

 

Die Stadt München hat bereits vor dem Jahr 2020 und der aktuellen Pandemie das Projekt Sommerstraßen als Ansatz saisonaler Stadträume im Jahr 2019 als Verkehrsversuch über mehrere Wochen eingerichtet. Erprobungsgegenstand waren die Varianten Fußgängerzone, verkehrsberuhigter Bereich oder Spielstraße.

 

Der Verkehrsversuch diente als Erprobungsmaßnahme für geplante verkehrssichernde oder verkehrsregelnde Maßnahmen.


Abbildung: Beispiele für erprobte Varianten einer Sommerstraße

 

Gestaltung:

Soll die Sommerstraße als Fußgängerzone, verkehrsberuhigter Bereich oder als Spielstraße ausgewiesen werden, so ist auf die bauliche Ausgestaltung der Straßenfläche sowie deren Größe zu achten. Ziel sollte sein, einerseits Akzeptanz in der Bevölkerung zu erzeugen und die Aufenthaltsqualität auf der Straßenfläche zu steigern.

 

Das bedeutet, dass sich hauptsächlich Straßen eignen, in denen ein niveaugleicher Ausbau vorzufinden ist. Straßen mit Trennungsprinzip, wie z. B. Fahrbahn und Gehsteig sind für solche Aktionen nicht zu empfehlen.

 

Straßen und Wegerecht:

Möglicherweise ist eine straßenrechtliche Teileinziehung erforderlich. Dies ist im Regelfall notwendig, wenn bestimmte Verkehrsarten auf Dauer vollständig oder weitestgehend von dem durch die Widmung der Verkehrsfläche festgelegten verkehrsüblichen Gemeingebrauch ausgeschlossen werden sollen. Durch Verkehrszeichen darf kein Verkehr zugelassen werden, der über den Widmungsinhalt hinausgeht.

 

Resümee Sommerstraßen in München

Die Erkenntnisse über die Sommerstraßen in München sind vielfältig:

 

Zum einen ist es für viele Menschen ungewohnt, auf einer Straßenfläche zu spielen. Auch muss die Aktion im Vorfeld stark beworben werden, um deren Bekanntheitsgrad zu steigern. Zudem ist auf die attraktive Gestaltung des Straßenraums und dessen Stadtmobiliar zu achten. Die Sommerstraße muss als angenehm empfunden werden, da die Aufenthaltsqualität im Fokus steht.

 

Zum anderen werden Sommerstraßen gerne angenommen, da sie als Ruheoasen inmitten des turbulenten Stadtlebens dienen können. Je vielfältiger das Konzept/Programm in den jeweiligen Sommerstraßen gestaltet ist, desto mehr werden diese von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen. In diesem Zusammenhang können auch neue Mobilitätskonzepte wie Sharingsysteme von Elektrofahrzeugen, in Form eines Mobilitätshubs getestet werden. Weitere Installationen, die der Ruhe und des Zusammenkommens der Menschen dienen, wie attraktives Sitzmobiliar mit Grünelementen, sorgen für eine entspannte Atmosphäre im Straßenraum.

Positive Beispiele von Sommerstraßen in München sind hier zu finden: https://www.raumzeug.de/

 

Fazit

„Sommerstraßen“ könnten als attraktive Maßnahme für Stadtviertel und deren Bewohnerinnen und Bewohnern dienen. Besonderes Augenmerk ist auf die Verhältnismäßigkeit der Aktion zu legen.

Jeder Einzelfall ist anhand der konkreten verkehrlichen Situation zu werten.

 

Durch die Realisierung der „Sommerstraße“ als Verkehrsversuch müssen verkehrsregelnde oder verkehrssichernde Maßnahmen zeitlich und örtlich begrenzt erprobt werden. Der Verkehrsversuch dient dabei zur Evaluation einer neuen verkehrlichen Maßnahme, die nach der Durchführungsphase ausgewertet wird. Ziel des Verkehrsversuches ist es, die Maßnahme auch dauerhaft umsetzen zu können und nicht


nur für eine Periode von mehreren Wochen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist es schwierig oder nicht möglich, den Verkehrsversuch zu realisieren.

Darüber hinaus ist es notwendig, die Stadtbevölkerung miteinzubeziehen.

 

Für die Umsetzung im Jahr 2020 ging der Antrag zu spät ein, da die Verwirklichung einer „Sommerstraße“ sehr zeit- und ressourcenintensiv ist. Die Möglichkeit, Sommerstraßen in den kommenden Jahren zu verwirklichen, unabhängig von der Pandemie, bleibt bestehen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung die örtlichen Bürgervereine und Interessensverbände aus dem Mobilitätsbereich beteiligen, die anhand einer Kriterienliste gemeinsam mögliche Plätze und Straßenabschnitte vorschlagen wird.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Dem weiteren Vorgehen der Verwaltung im Sinne des Sitzungsvortrags wird zugestimmt.

 

3. Der Antrag der CSU-BA-Stadtratsfraktion vom 04.08.2020 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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