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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1031-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die o.g. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr in der Stadt Bamberg wurde zuletzt 2000 geändert. Zwischenzeitlich sind sowohl die Geräte- als auch die Materialkosten  (z.B. Kraftstoffe) angestiegen. Die Personalkosten werden jährlich angepasst. Im Interesse einer kostenbewussten Haushaltsführung sind die 10 Jahre alten Kostensätze im Anhang der Satzung daher dringend zu aktualisieren.

 

Hinzuweisen bleibt auf Zif. 4 („Sonstige Kosten“) der Anlage. Hier ist künftig ein differenzierter Pauschalbetrag für Fehlalarme vorgesehen.

Löst eine private Brandmeldeanlage einen Alarm aus, so rücken stets Einheiten der Ständigen Wache aus. Die einfache Pauschale wäre in diesen Fällen angemessen und kostendeckend.

In einigen wenigen Fällen (i.d.R. Brandmeldealarm Klinikum am Bruderwald) wird aber zusätzlich noch eine Löschgruppe der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert, da hier der Erstzugriff wegen der Besonderheiten des Objektes (Größe, hohe Anzahl liegender Patienten) sonst nicht zu bewältigen wäre. In diesem Fall wäre der einfache Pauschalbetrag nicht ausreichend.

Diese Regelung wird aller Voraussicht nach selten zur Anwendung kommen. Zum einen hat die Sozialstiftung die Brandmeldeanlage im Klinikum am Bruderwald vor zwei Jahren erneuert, so dass insgesamt weniger oft Fehlalarm ausgelöst wird. Eine höhere Kostenpauschale wird zum anderen dazu führen, dass auf Belange des vorbeugenden Brandschutzes künftig noch mehr Augenmerk gelegt wird.

 

Da in der Praxis Schäden durch Starkwetterereignisse wie Sturm oder starke Niederschläge eine immer größere Rolle spielen, wird von der bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeit, hier Kostenersatz zu erheben, künftig Gebrauch gemacht.

 

Dem Kämmereiamt wurde der Entwurf der Änderungssatzung vorgelegt. Die Umstellung von Pauschalsätzen auf tatsächliche Erfahrungswerte wird vom Amt 20 begrüßt. Hinweis: Die „tatsächlichen Erfahrungswerte“ setzen sich zusammen aus Streckenkosten je km und den Ausrückestundenkosten. In den Streckenkosten sind 50 % der Abschreibungskosten, Treibstoffkosten, Versicherungskosten und Reparatur-, Wartungs- und sonstige Betriebskosten enthalten. Die Ausrückestundenkosten enthalten ebenfalls 50 % der Abschreibungskosten, anteilige Reparatur-, Wartungs- und sonstige Betriebskosten – umgerechnet auf die jährlichen Ausrückestunden. Es besteht seitens des Amtes 20 Einverständnis mit dem Sitzungsvortrag „Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr in der Stadt Bamberg“.

 

Eine Gegenüberstellung der Sätze 2000 im Vergleich zur neuen Satzung liegt dem Sitzungsvortrag in Anlage 1 bei. Die jeweiligen Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben.

 

 

 

 

 

Bamberg, 10.06.2010

STADT BAMBERG

Referat 5

 

 

 

Haupt Ralf                                                                                                  Amt 38:                Herbert Schütz

berufsm. Stadtrat                                                                                   

 

 

 

 

                                                                                                                Abtlg. 382:               Andreas Sehrig

                                                                                                                             

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.       Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

 

 

„Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr in der Stadt Bamberg“

 

Vom …………

 

Die  Stadt  Bamberg  erlässt  aufgrund  von  Art.  28  Abs.  1  bis  4  des  Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (BayRS 215-3-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.02.2008 (GVBl. S. 40), sowie aufgrund von Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes  (KAG)  in  der  Fassung  der Bekanntmachung  vom 04.04.1993 (GVBl  S.  264,  BayRS  2024-1-I),  zuletzt  geändert  durch  Gesetz  vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 460, ber. S. 580), folgende Satzung:

 

§ 1

 

§ 1 Abs. 1 Zif. 1 der „Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr in der Stadt Bamberg“ erhält folgende neue Fassung:

„für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, veranlasst war, mit Ausnahme der Einsätze oder Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung oder Bergung von Menschen und Tieren dienen.“

 

§ 2

 

Die Anlage zu § 1 Abs. 3 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr in der Stadt Bamberg erhält folgende neue Fassung:

 

 

Anlage

zu § 1 Abs. 3 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr in der Stadt Bamberg

 

Aufwendungs-  und  Kostenersatz  setzen  sich  aus  den  jeweiligen  Sachkosten (Nummer 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.

Die  sonstigen  Kosten  (Nummer  4)  sind  Pauschalsätze,  die  sowohl  den  Sach-  als auch den Personalaufwand berücksichtigen.

Darüber  hinaus  können  Instandsetzungs-,  Reparatur-  und  Wiederbeschaffungskosten  anfallen,  soweit  Geräte  nach  Gebrauch  für  den  Neueinsatz  untauglich geworden sind.

 

 

1. Ausrückestundenkosten:

 

Mit  den  Ausrückestundenkosten  ist  der  Einsatz  von  Fahrzeugen,  Geräten  und Ausrüstung abzugelten. Für angefangene Stunden werden bis zu einer Einsatzdauer von 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.

Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt der Meldung "Frei an der Einsatzstelle“ (fertig zur Rückfahrt) - je eine Stunde für:

 

 

Lösch- oder Tanklöschfahrzeug                            172,30 €

Hubrettungsfahrzeug (Drehleiter)                            206,30 €

Rüst- und Gerätewagen                                          148,85 €

LKW                                                                        49,28 €

Wechselladerfahrzeug mit Ladekran              143,36 €

KLAF (Kleinalarmfahrzeug)                              89,98 €

Sonst. Einsatzfahrzeug                                            40,47 €

Motorboot                                                                        93,42 €

 

Die Aufwendungs- und Kostensätze sind anhand der tatsächlichen Aufwendungen errechnet, zzgl. einer Streckenpauschale für 8 km. Die angemessene Eigenbeteiligung der Stadt Bamberg ist mit 10% berücksichtigt.

 

 

2. Gerätekosten bei Überlassung an Dritte:

 

Für den Einsatz  von Geräten, welche  nicht  zur  feuerwehrtechnischen Beladung des  eingesetzten  Fahrzeuges  gehören,  oder  die  Überlassung  von  Geräten werden nachstehende besonders aufgeführte Gebühren erhoben:

a)  je angefangene Stunde des Betriebes, der Bereitstellung oder des Arbeitseinsatzes die
     Arbeitsstundenkosten,

b)  je angefangenen Tag der Überlassung die Überlassungsgebühren.

 

                                                                      Arbeitsstunden                                          Überlassungs-

                                                                      -kosten                                                        gebühr pro Tag

                                                                            €                                                            €

Beleuchtungsanhänger                                 52,00                                                        250,00

Geräteanhänger                                              42,00                                                          --

Tragkraftspritze                                                80,00                                                        220,00

Tauchpumpe                                                70,00                                                        110,00

Wassersauger                                                70,00                                                        110,00

Druckschlauch                                            10,00                                                          15,00

Saugschlauch                                               10,00                                                          15,00

Kettensäge                                                             42,00                                                           --

Mehrzweckzug                                            40,00                                                           --

Bohrhammer                                            42,00                                                           --

Schlauchboot                                               40,00                                                           --

Lukasheber                                                              40,00                                                           --

Hebekissen (je Kissen)                                 25,00                                                           --

Be- und Entlüftungsgerät                                50,00                                                           --

Pressluftatmer                                               90,00                                                           --

Notstromaggregat                                               70,00                                                        200,00

Sonst. Lösch- und
Hilfeleistungsgerät                                             20,00                                                           --

Chemikalienschutzanzug
Je nach Einsatz fallen zusätzliche
Kosten für Entsorgung und Ersatz
-beschaffung an                                            300,00                                             --

 

 

 

 

Die  Kosten  für  Reinigung,  Instandsetzung  und  Ersatzfüllung  der  überlassenen Geräte  und  Ausrüstungsgegenstände  sind  in  obigen  Kostensätzen  enthalten. Darüber hinausgehende  Arbeiten  wegen  starker  Verschmutzung/Verschleiß werden  je  nach  Zeitaufwand  und  Materialverbrauch  berechnet.  Bei  Unbrauchbarkeit  ist Ersatz zu  leisten, soweit der Schaden nicht auf pflichtwidriges Verhalten der Feuerwehr zurückzuführen ist.

     

3. Personalkosten

 

Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom  Ausrücken  aus  dem  Feuerwehrgerätehaus/der  Feuerwache  bis  zum  Zeitpunkt der Meldung  "Frei an der Einsatzstelle“  (fertig  zur Rückfahrt) anzusetzen.

Für angefangene Stunden werden bis zu einer Einsatzdauer von 30 Minuten die halben, im übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.

3.1              Hauptamtliches Personal:

              Für den Einsatz hauptamtlicher Bediensteter werden für

              3.1.1               Beamte des mittleren  feuerwehrtechnischen Dienstes, Brandmeister

                            und Oberbrandmeister

              3.1.2.               Beamte  des mittleren  feuerwehrtechnischen  Dienstes,  Hauptbrand-

                            meister

              3.1.3.               Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes

                            separat die durch die Stadtverwaltung ermittelten Stundensätze erhoben.

3.2               Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende

Aufwendungsersatz  für  den  Einsatz  ehrenamtlicher  Feuerwehrdienstleistender wird  erhoben, wenn  die Stadt Bamberg Verdienstausfall  (Art. 9 Abs.  3  BayFwG)  oder  fortgezahltes  Arbeitsentgelt  (Art.  10  BayFwG) erstatten muss. Die Stadt Bamberg  kann  je Stunde  den Betrag  ansetzen, der  dem  für  das  Stadtgebiet  geltenden  tariflichen  Stundenlohn  eines Gesellen im Bauhauptgewerbe entspricht.

3.3 Sicherheitswachen

Für die Abstellung gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden  je Stunde Wachdienst  die  dem  Feuerwehrdienstleistenden  zu  zahlende  Entschädigung  entsprechend  der  jährlichen  Bekanntmachung  des  StMI  (nach  §  11 Abs.  5  Satz  3  AVBayFwG)  zuzüglich  einem  Gemeinkostenzuschlag  von 100 % erhoben.

Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt je Feuerwehrdienstleistendem eine weitere Stunde verrechnet.

Bei  nicht  rechtzeitiger  Absage  einer  Sicherheitswache  wird  für  jeden eingeteilten  Feuerwehrdienstleistenden  der  in  Ziffer  3.3  Satz  1  genannte Entschädigungssatz für 1 Stunde erhoben.

3.4 Beratungstätigkeiten:

Bei Beratungen und Tätigkeiten im vorbeugenden Brandschutz werden die tatsächlich geleisteten Beratungsstunden berechnet.

 

4.               Sonstige Kosten

 

Für einen Einsatz bei Falschalarmen durch Brandmeldeanlagen wird pro Falschalarm ein Pauschalbetrag von 400,00 Euro, bei  Objekten mit zusätzlichem Kräftebedarf  670,00 Euro erhoben.

Bei mit Prüfbuch nachgewiesener, fachkundig entsprechend dem Stand der Vorschriften gewarteter Anlage wird der 1. Fehlalarm pro Kalenderjahr nicht verrechnet.

 

Für eine Hilfeleistung bei versperrtem Raum oder versperrter Wohnung, welche nicht der Rettung oder Bergung von Menschen oder Tieren bzw. der Gefahrenabwehr dient, wird für das einfache Öffnen des Raumes/der Wohnung ein Kostenersatz in Höhe von 141 Euro erhoben. Kosten, die durch zusätzlichen Aufwand wegen wirkungsvoller Einbruchschutzmaßnahmen bedingt sind, werden je nach Zeitaufwand und Materialverbrauch berechnet.

 

              Für Unterhalt und Instandsetzung von Geräten wird folgender Kostenersatz erhoben:

                           

              Prüfen, Waschen, Trocknen                                                        je Schlauch                            12,00 €

              Schlauchreparatur / Kupplung einbinden                            je Schadstelle /
                                                                                                                je Kupplung                            23,00 €

              Prüfen und Warten eines Atemschutzgerätes
              (Grundgerät, Lungenautomat)                                                        je Gerät                                          32,00 €
                                                                                                                                            zzgl. Material

              Reinigen, Warten und Prüfen eines
              Atemanschlusses                                                                      je Maske                            11,50 €
                                                                                                                                            zzgl. Material

      Füllen einer Pressluftflasche              je Liter
Flaschen-
volumen                              3,00 €

              Reinigen und Prüfen einer Tauchpumpe /
              eines Wassersaugers                                                                      je Gerät                                          40,00 €

 

Im Rahmen von kostenfreien  Übungen und Einsätzen im Stadtgebiet  der Wasserrettungsorganisationen (Wasserwacht und DLRG) benutzte Tauchflaschen werden ohne Verrechnung befüllt.

 

Der Kostenersatz für Reinigung, Instandsetzung und Ersatzbefüllung anderer Geräte und Ausrüstungsgegenstände wird nach Zeitaufwand und Materialverbrauch berechnet.

Der Kostenersatz für Sicherheitsabnahmen beträgt je Stunde 50,00 €.

 

Für betriebliche Brandschutzunterweisungen wird pro Unterweisung, bis max. 2h, mit max. 15 Teilnehmer ein Kostenersatz in Höhe von 140,00 € erhoben. Gasverbrauch  und die Wiederbefüllung  der Übungslöscher / feuerwehreigenen  Ausbildungslöscher wird nach Aufwand verrechnet. Bei Beratungen und Tätigkeiten im vorbeugenden Brandschutz werden die tatsächlich geleisteten Beratungsstunden berechnet.

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt zum 01.08.2010 in Kraft.

 

 

Bamberg,

STADT BAMBERG

Oberbürgermeister

Andreas Starke

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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