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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3626-31

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 30.01.2013 die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung zum 01.10.2013 eingeführt und zwar für eine Probephase von drei Jahren (s. Anlage 1). Die Stadt Bamberg nutzt für die technische Durchführung einen privaten Dienstleister, die Firma gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH). Die Mitarbeiter sind für diese Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags Angestellte der Stadt Bamberg. Dabei ist sichergestellt, dass die Stadt Bamberg "Herrin des Verfahrens" bleibt, da sie allein die Entscheidung darüber trifft, welche Messstellen zu welchem Zeitpunkt bemessen werden und welche Verfahren nach Auswertung der Messunterlagen weiterverfolgt werden.

 

Mit Beschluss des Umweltsenates vom 11.03.2015 (s. Anlage 2) wurde entschieden, die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ab 01.10.2016 für weitere fünf Jahre fortzuführen, da sich diese zu einem wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Bamberg entwickelt hat. Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung hat die Firma gGKVS erneut das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, weshalb die Stadt bis heute mit dieser Firma zusammenarbeitet.

 

Die Auswahl der Messstellen erfolgte von Anfang an unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit. Deshalb liegen die Kontrollstellen nahezu ausnahmslos in sensiblen Bereichen wie Bushaltestellen, Altenheimen, Schulen und Kindergärten bzw. - tagesstätten, Tempo-30-Straßen und Wohngebieten.

 

Ursprünglich beinhaltete das Messstellenverzeichnis 67 Messstellen. Im Laufe der Jahre wurden weitere 14 Messstellen in das Messstellenverzeichnis (s. Anlage 3) aufgenommen, so dass zum jetzigen Stand 81 Messstellen je nach Verstoßquote (durchschnittlich 10 - 11 %) mit unterschiedlicher Häufigkeit bemessen werden. Die Zahl der monatlichen Messstunden hat sich von 45 (bis 30.09.2016) auf 57 (seit 01.10.2016) erhöht.

 

Bezüglich des Einnahmen-Ausgaben-Verhältnisses (Einnahmen aus Verwarnungen und Bußgeldern zu Ausgaben an Fa. gGKVS + Personalaufwand) wird festgestellt, dass die Geschwindigkeitsüberwachung nahezu kostendeckend durchgeführt werden kann. Dies beweist, dass die Kontrollen in den vorgegebenen besonders sensiblen Überwachungsgebieten nicht zur Gewinnerzielung durchgeführt werden, sondern der


Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen. Die Vorgabe dieser Grundsätze hat sich seit 2013 bewährt. Die Akzeptanz aus der Bevölkerung ist groß.

 

Die bisherigen Erfahrungen haben somit gezeigt, dass die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung einen großen Beitrag zur Verbesserung und zum Erhalt der Verkehrssicherheit leistet. Die Unterstützung und Ergänzung der polizeilichen Kontrollen durch die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung an besonders sensiblen Stellen im Stadtgebiet Bamberg stellt zweifellos eine Bereicherung für beide Seiten dar.

 

Will man die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ab 01.10.2021 fortführen, so ist erneut die Durchführung einer EU-weiten Ausschreibung erforderlich. Gem. § 3 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) ist „bei der Schätzung des Auftragswertes vom voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen. Zudem sind etwaige Optionen oder Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen.“ Gem. § 3 Abs. 11 VgV sind nur Verträge mit einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten inklusive Vertragsverlängerung zulässig. Der Schwellenwert für die EU-weite Ausschreibung beträgt seit 01.01.2020 214.000 € netto und bezieht sich auf die Gesamtlaufzeit des Vertrags.

 

Um die einzelnen Messstellen besser bedienen zu können, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ab 01.10.2021 mit monatlich 71 Messstunden fortzuführen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu gegebener Zeit eine europaweite Ausschreibung durchzuführen mit dem Ziel, dass ab 01.10.2021 die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung mit 71 Messstunden im Monat nahtlos für weitere zwei Jahre, mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre, fortgeführt werden kann.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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