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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3662-5

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Zuletzt wurde in der Sitzung des Mobilitätssenates am 07.07.2020 ein Sachstandsbericht zur Fahrradstadt Bamberg gegeben (VO/2020/3180-61). Seitdem hat sich der aktuelle Stand zu folgenden Punkten verändert:

  1. Image-Kampagne

Die Imagekampagne „Fahrradstadt Bamberg“ ruht derzeit aufgrund der besonderen Haushaltslage.

  1. StVO-Novelle

Die neue Straßenverkehrsordnung beinhaltet zahlreiche Änderungen bzw. Ergänzungen für Radfahrende, insbesondere auch die Einführung von neuen Verkehrszeichen, die den Radverkehr betreffen.  Im Stadtgebiet wurden bereits erste Schilder zu folgenden Inhalten realisiert:

-  Lastenrad-Stellplätze Am Kranen und in der Kapuzinerstraße

-  Überholverbot von einspurigen Fahrzeuge in der Moos-Unterführung

  1. Herstellung von zusätzlichen Fahrradbügeln / Fahrradparkplätzen

Bis Ende 2020 werden insgesamt 52 Radbügel (104 Radabstellplätze) auf 11 neuen Standorten im gesamten Stadtgebiet im öffentlichen Straßenraum realisiert worden sein. Zusätzlich wurde die Radabstellanlage in der Kapuzinerstraße erweitert, da die Kapazität für den stark gestiegenen SchülerInnen-Radverkehr angepasst werden musste.

Derzeit liegen weitere 20 Standorte mit ca. 90 Radbügeln (ca. 180 Radabstellplätze), final verwaltungsintern und mit den jeweiligen Bürgervereinen abgestimmt, zur Umsetzung vor. Zur Realisierung dieser Standorte ist der Zukauf neuer Radbügel notwendig. Der Zukauf neuer Radbügel ist aufgrund der Haushaltslage gestoppt.

  1. Thematik Schrottfahrräder

Nach Ablauf der Testphase zur Abholung von „Schrottfahrrädern light“ kann folgendes bilanziert werden:


Im Verlauf des letzten Jahres wurden ca. 200 Schrottfahrräder in der Innenstadt mit Aufklebern zur Abholung gekennzeichnet (Ergebnis von insgesamt drei Rundgängen zzgl. Ludwigstraße/ Bahnhof). Dabei wurden die einzelnen Schrottfahrräder fotografiert und eine Fotodatenbank nach Standorten erstellt. Nach Ablauf der Frist von vier Wochen wurden die Schrottfahrräder vom EBB in eine vom Immobilienmanagement zur Verfügung gestellte Immobilie gebracht und dort mit der Mindestaufbewahrungszeit von sechs Monaten gelagert. In dieser Zeit gab es zwei Anfragen von BürgerInnen, die ihr vermisstes Rad beschreiben und dort auch wieder abholen konnten. Weil das Gebäude nur befristet zur Verfügung stand, wurde im September die Räumung organisiert. Grundsätzlich war angedacht, die besseren der Schrottfahrräder der Versteigerung zuzuführen. Dies war leider nicht möglich, bedingt durch Corona fand bisher keine Versteigerung statt, auch herrscht hier aktuell ein Überangebot an Fahrrädern. Über die Hälfte der Fahrräder konnte trotzdem noch weitergegeben werden. Mit Unterstützung des Vereins „Bicycle Liberation Front“, die sich u.a. in Reparaturwerkstätten für Flüchtlinge engagieren, wurden die Fahrräder begutachtet und sortiert. Insgesamt konnten so ca. 110 Fahrräder an die Lebenshilfe und an Kolping zur Aufbereitung und weiteren Nutzung vermittelt werden. Der Rest von ca. 90 Fahrrädern wurde als nicht mehr lohnenswert reparierbar ausgemustert und muss zur Entsorgung gebracht werden.

Dieses Konzept und der Umgang mit Schrottfahrrädern light verursacht einen erhöhten Personalaufwand und Kosten durch einen erhöhten Transportaufwand durch den EBB. Auf der anderen Seite werden die Radabstellanlagen im öffentlichen Raum durch das regelmäßigere Entfernen von Schrottfahrrädern nicht blockiert und bleiben funktionstüchtig. Denn der steigende Bedarf an Radabstellanlagen kann über den Neubau alleine nicht gedeckt werden. Zusätzlich gewinnt der öffentliche Raum vor allem an den bekannten HotSpots (z.B. Pfahlplätzchen) dadurch an Attraktivität.

Es ist geplant, dieses Konzept weiter zu verfolgen (mindestens einmal jährlich im erweiterten Innenstadt-bereich (mit Bahnhofumfeld), zweimal jährlich an bekannten Hotspots).

 

  1. Förderprogramm Lastenrad

Das Förderprogramm Lastenräder hat sich in 2020 erstmals neben Gewerbetreibenden auch an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind und Hauptwohnsitz in Bamberg gerichtet. Zahlreiche Anträge wurden gestellt, nicht alle konnten im diesjährigen Fördertopf berücksichtigt werden. Für die Lastenradförderung 2021 ist beabsichtigt, die Förderrichtlinien für künftige Förderungen zu ändern.

 

  1. Ausweisen von neuen Fahrradstraßen

Fahrradquartier Geyerswörth

Im Umweltsenat am 18.09.2018 hat der Umweltsenat die Einführung der Fahrradstraßen im Bereich Herrenstraße-Schranne-Geyerswörth-Lugbank beschlossen. Die Ausweisung soll nach Ende der Baumaßnahme Sutte/Matern erfolgen. Zwischenzeitlich ist das Verkehrszeichen „Fahrradzone“ in die StVO aufgenommen worden. Nach Abschluss der Prüfung, ob das „Fahrradquartier“ als Fahrradzone oder als einzelne Fahrradstraßen beschildert werden soll und der verkehrsrechtlichen Anordnung könnte nach der Verkehrsfreigabe der Matern die Maßnahme umgesetzt werden.

Aufgrund der Haushaltssituation stehen derzeit keine Finanzmittel für die Umsetzung (Bestellung Schilder, Montage und Aufbringen von Markierungen) zur Verfügung.

 

Fahrradachse Wunderburg

Sowohl die probeweise Ausweisung der Fahrradachse Luitpoldbrücke – Wunderburg als Fahrradstraße als auch das Erstellen eines Konzepts für die Öffnung der Erlichstraße für Radfahrende in beide Richtungen wurde im Mobilitätssenat am 07.07.2020 beschlossen.

Trimbergstraße

Die Trimbergstraße als Teil dieser Fahrradachse konnte bisher nicht für den Radverkehr in beide Richtungen freigegeben werden, da zuerst an der Einmündung zur Peuntstraße die Lichtsignalanlage angepasst werden muss. Aufgrund der Haushaltssituation stehen hierfür derzeit keine Finanzmittel zur Verfügung.  Die Ausweisung der Fahrradachse als Fahrradstraße könnte demnach erst auf Höhe Gönnerstraße beginnen.

Mit Öffnung der Erlichstraße für den Radverkehr in beide Richtungen (siehe eigene Sitzungsvorlage VO/2020/3722-5) kann die Fahrradachse von der Wunderburg bis zur Gereuth weiter untersucht werden. Geprüft werden muss, ob sich die Straßenzüge ab Bleichanger über Jäger-, Erlich-, und bis zur


Rotensteinstraße zur Ausweisung als Fahrradstraßen eignen und den verkehrsrechtlichen Vorgaben entsprechen.

 

  1. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse Regensburger Ring - Magazinstraße - Memmelsdorfer Straße

Ziel des Gesamtprojektes ist, im Straßenzug Regensburger Ring - Magazinstraße - Memmelsdorfer Straße, die Verkehrsverhältnisse für alle Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Dies beinhaltet eine schlüssige und sichere Radverkehrsanlage zu schaffen, die Knotenpunkte und Bushaltestellen sowohl für geh- als auch sehbehinderte und blinde Menschen barrierefrei zu gestalten und die Straßenoberflächen zu sanieren. Das Gesamtprojekt ist in fünf Bauabschnitte unterteilt, Mitte August 2020 konnte der dritte rund 500 m lange Bauabschnitt zwischen Europabrücke und der Einmündung Mußstraße für den Verkehr freigegeben werden.

Für den vierten Bauabschnitt wurde eine kurzfristige Maßnahme im Mobilitätssenat am 07.07.2020 beschlossen, eine Mittelfreigabe für diese Maßnahme erfolgte nicht.

Weil durch diese kurzfristige Lösung sowohl die grundsätzliche Problematik der Erreichbarkeit des baulichen Radwegs auf der Südseite nicht gelöst wird als auch keinerlei barrierefreier Ausbau an Haltestellen und Querungen verbunden ist, wird von der Verwaltung der große Förderantrag für die restlichen Bauabschnitte unbedingt weiterverfolgt. Hierfür wurden für den Haushalt 2021 entsprechende Planungsmittel angemeldet.

 

  1. Fahrradprogramm 2020

Im aktuellen Haushaltsjahr stehen für die Haushaltsstelle Fahrradwegenetz Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 200.000 € zur Verfügung. Die Haushaltsstelle war bis Ende Juli 2020 gesperrt. Die Haushaltsmittel wurden auf die einzelnen Maßnahmenpakete „Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit“, „Infrastruktur für den ruhenden Radverkehr (Abstellanlagen)“ und „Infrastruktur für den fließenden Radverkehr (Ausbau Radwegenetz)“ wie folgt verausgabt:
 

Maßnahmenpaket „Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit“

-          Förderprogramm Lastenräder

Maßnahmenpaket „Infrastruktur für den ruhenden Radverkehr (Abstellanlagen)“

-          Montage Radbügel

-          Umsetzung Lastenrad-Stellplätze

Maßnahmenpaket „Infrastruktur für den fließenden Radverkehr (Ausbau Radwegenetz)“

-          Auffrischen von Rotmarkierungen

-          Umsetzung von verkehrsrechtlichen Anordnungen für den Radverkehr

-          Cityroute 9 – Knoten Nürnberger-/Holzgarten-/Moosstraße (aufgeweitete Radaufstellstreifen in der Nebenrichtung im Zuge der Fahrbahnsanierung)

 

Aufgrund der späten bzw. nicht gänzlich erfolgten Mittelfreigabe konnten weitere Maßnahmen zum Ausbau des Radwegenetzes nicht umgesetzt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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