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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2020/3664-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 21.09.2020 beantragte die Stadtratsfraktion Grünes Bamberg in einem Modellversuch an ausgewählten, häufig benutzten Plätzen in der Stadt Bamberg „Kippenaschenbecher“ an Parkbänken aufzustellen sowie zu prüfen, ob Bußgelderhebungen möglich sind, sollte ein Raucher seinen Zigarettenstummel auf dem Boden entsorgen.

 

Bereits im Umweltsenat vom 26.11.2019 wurde im Sitzungsbericht „Reduzierung unsachgemäß entsorgter Zigarettenkippen“ diese Problematik diskutiert und mögliche Maßnahmen erläutert.

 

Es ist unbestritten, dass achtlos weggeworfene Zigarettenstummel die Umwelt belasten.

 

 

Aktueller Sachstand:

 

Da eine Privatperson das geplante Versuchsprojekt des Bundes Naturschutz ohne Rücksprache in Eigenregie bereits umgesetzt hatte, konnten die beteiligten Ämter Entsorgungs- und Baubetrieb mit Gartenamt und Abteilung Straßen- und Brückenbau sowie Klima- und Umweltamt zusammen mit Vertretern des Bundes Naturschutz vor Ort (Schiffbauplatz) die ersten Modelle und deren Effektivität beurteilen.

 

Dabei wurde festgestellt, dass zahlreiche Punkte zu berücksichtigen sind, wie z.B. Standsicherheit, Verletzungsgefahr und entsprechender Versicherungsschutz, Vandalismusresistenz, Reparaturzugänglichkeit der genutzten Bänke, Beschädigungen an den Bänken, Rasenmäheranforderungen sowie Geruchsbelästigung nichtrauchender Bankbenutzer. Zudem müsste für ein finales Modell ein Gestattungsvertrag verhandelt werden, über den etwa die regelmäßige Leerung und der intakte Zustand der Behälter geregelt werden.

 

An den vorrübergehend montierten „Kippensammlern“ konnte beobachtet werden, dass diese zwar genutzt werden, dennoch aber nach wie vor zahlreiche Zigarettenstummel rund um die jeweilige Bank am Boden lagen. Dies obwohl in unmittelbarer Nähe zudem ein öffentlicher Abfallbehälter aufgestellt ist, der -deutlich sichtbar- auch zum Ausdrücken der Kippen Verwendung findet.


Die Verwaltung hat daher Zweifel an der dauerhaften Wirkung bzw. entsprechendem Erfolg hinsichtlich einer Reduzierung von Zigarettenkippen in der Umwelt.  Die Verwaltung schlägt daher vorvorübergehende bewusstseinsfördernde Aktionen und Projekte  engagierter Gruppen  zur Förderung des Bewusstseins in der Bevölkerung für die eigene Müllverursachung, bzw. für eine verantwortungsbewusste Entsorgung zu unterstützen,– soweit diese nicht mit zusätzlichen Kosten für die Stadt Bamberg/den Entsorgungs- und Baubetrieb verbunden sind, vor.

 

 

Bußgelderhebung:

 

Das Wegwerfen von Zigarettenkippen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird bereits heute mit Bußgeldern belegt. So sanktioniert zum Beispiel die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straße und die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt Bamberg vom 18.10.2010 unter § 12 Nr. 1 die Verunreinigung öffentlicher Straßen. Zum anderen ahndet § 69 Abs. 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz die unrechtmäßige Entsorgung von Abfällen.

 

Zur Umsetzung der Bußgelderhebung wird auf den Punkt „kommunaler Ordnungsdienst“ aus dem      Sitzungsvortrag „Maßnahmenpaket gegen Müll“ verwiesen“

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2. Die Verwaltung unterstützt im Rahmen der personellen Möglichkeiten temporäre ehrenamtliche Projekte zur Eindämmung unsachgemäßer Entsorgung von Zigarettenkippen und zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger

 

3. Der Antrag der Grünes Bamberg-Stadtratsfraktion vom 21.09.2020 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

K

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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