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ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2020/3666-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Beschluss des Umweltsenates vom 26.11.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, über die Ergebnisse der beauftragten Biomüllanalyse und die daraus abgeleiteten Maßnahmen im Jahr 2020 im Senat zu berichten.

 

 

In der Sitzung des Mobilitätssenates am 07.07.2020 wurde u.a. der Tagesordnungspunkt „Maßnahmenpaket gegen Müll“ behandelt. Thema der Maßnahme 5 war dabei der plastikfreie Biomüll. Die Verwaltung berichtete zwar darüber, dass die aktuellen Grenzwerte laut Biomüllanalyse unterschritten würden, ein ausführlicher Bericht erfolgte jedoch nicht, da die Verwaltung den ersten Entwurf der vom EBB in Auftrag gegebenen Biomüllanalyse erst kurz vor der Sitzung erhielt. Deshalb wurde eine Information dazu für eine der nachfolgenden Senatssitzungen in Aussicht gestellt.

 

Rückblick

 

Herr Stadtrat Grader von Grünes Bamberg, stellte in der aktuellen Stunde der Stadtratsvollsitzung am 27.02.2019 die Anfrage, ob die Stadt Bamberg, ähnlich wie es die Stadt Fürth praktiziert, kostenfrei Papiertüten zur Sammlung der kompostierbaren Abfälle ausgeben könne.

 

In der Stadt Bamberg wurde die Biotonne, beginnend mit einem Pilotprojekt, 1988 eingeführt. Die Biotonne ist für die Bürger kostenlos, bzw. die Entsorgung ist in den Gebühren für die Restmülltonne enthalten. Jeder Haushalt erhielt bei der Einführung der Biotonne, als Anreiz zur ordnungsgemäßen Nutzung, einen kleinen Bioabfall-Eimer für die Küche. Zudem wurde jeder Haushalt von den Abfallberaterinnen der Stadt Bamberg darüber informiert, wie die Biotonne zu nutzen ist. Dabei wurde auch empfohlen, die Bioabfälle in Zeitungspapier oder in Papiertüten einzuwickeln, um die Feuchtigkeit und die damit verbundene Geruchsentwicklung in den Tonnen zu verhindern.

 

Die Kompostanlage der Stadt Bamberg hatte jahrelang, auch aufgrund der intensiven Beratung bei Einführung der Biotonne durch die Mitarbeiterinnen des Umweltamtesnur wenige Probleme mit


Fehleinwürfen in den Biotonnen. Inzwischen ist jedoch auch in der Bamberger Anlage, nach Aussage des dortigen Betriebsleiters Herrn Weber, die Menge an vermeintlich kompostierbaren Tüten, sonstigem Unrat, jedoch vor allem. an Plastiktüten, deutlich angestiegen.

 

Die Firma Eichhorn Kompost GmbH konnte für ihren fertigen Kompost seit 1992 das RAL Gütezeichen Kompost der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. erwerben.

Die Fraktion, welche in die Vergärungsanlage verbracht wird, muss völlig frei von Störstoffen, Sanden und Steinen sein. Der übrige Anteil wird auf der Anlage in der Rheinstraße kompostiert.

Bis jetzt darf der fertige Kompost nach den vertraglichen Vorgaben bis zu 5 % Störstoffe enthalten. Es ist jedoch, wie aus den Verbandssitzungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. zu entnehmen ist, in den kommenden Jahren mit einer gesetzlichen Verpflichtung von max. 1 % Störstoffanteil zu rechnen. Um diese Qualitätsanforderungen zu erreichen, werden auch die Anlieferanforderungen aus der Biotonnensammlung entsprechend verschärft werden müssen.

Es ist daher wichtig, dass möglichst sortenreine Bio- und Grünabfälle eingesammelt und angeliefert werden.

 

 

Biomüllanalyse

 

Vor diesem Hintergrund war es notwendig die Zusammensetzung der kompostierbaren Abfälle aus den Biotonnen näher untersuchen zu lassen. Daher wurde vom Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) das Witzenhausen-Intitut mit einer entsprechenden Analyse beauftragt.

 

Fazit der Analyse war, dass die Qualität des untersuchten Bioabfalls der Stadt Bamberg derzeit die vorgegebenen Anforderungen erfüllt, würden jedoch schon heute die Maßstäbe der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) angelegt, um zukünftig den Vermarktungserfolg nicht zu gefährden, so bewegen sich die ermittelten Fremdstoffanteile und –Mengen nicht mehr in einem akzeptablen Rahmen. Insbesondere im innerstädtischen Bereich und bei der Mehrfamilienhausbebauung, meist einzelne Liegenschaften, fanden sich viele Fremdstoffe in den Biotonnen. Hierbei wurde ermittelt, dass über alle Strukturen hinweg 57 % der haushaltsstämmigen Bioabfälle in Beuteln erfasst wurden, wobei knapp 56 % davon in Kunststoffbeuteln, 27 % in biologisch abbaubaren Beuteln (BAW-Beutel) und 18 % in Papierbeuteln gesammelt wurden. Die Werte im Analysebericht in Tabelle 5, Seite 24, sind mit Gewichtungsfaktoren ermittelt worden. Die Summe der Werte ergibt aufgrund der Auf- und Abrundungen der Dezimalstellen nicht genau 100 %. Da die Kompostierungszeit der BAW-Beutel zu lange dauert, um nicht als Störstoff in Erscheinung zu treten, müssen diese in der Kompostierungsanlage der Stadt Bamberg zusammen mit den PE-Kunststoffbeuteln aussortiert werden.

 

Das Witzenhausen-Institut leitet daher aus den Ergebnissen der Analyse folgende Handlungsempfehlungen ab:

 

  • Die Ergebnisse der Bioabfallanalyse können als Aufhänger entsprechender Öffenlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung für die Fremdstoffproblematik genutzt werden.
  • Für jene bei der Probenahme identifizierten Standorte, mit sehr schlechter Qualität, ist die Umsetzung von Sanktionen, wie beispielsweise zusätzliches Behältervolumen für Restmüll, anzudenken.
  • Identifizierung der Gebiete/Behälterstandorte, die stetig schlechte Bioabfallsammlung aufweisen, um diese gezielt zu beraten oder entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.
  • Konzentrierung der Öffentlichkeitsarbeit auf Gebiete mit leidlich akzeptabler Qualität.

 

 

Papiertüten zur Biomüllsammlung

 

Wie die Erfahrungen der Stadt Fürth und, nach Aussage von Herrn Weber, auch anderer Städte, wie z.B. Nürnberg, welche bereits Papiertüten zur Biosammlung ausgeben belegen, ist insbesondere der Störstoffanteil an Plastiktüten und an vermeintlich kompostierbaren Tüten in den Biotonnen dieser Kommunen geringer.


Die Stadt Fürth gibt seit Einführung der Biotonne Anfang der 90iger Jahre an alle Haushalte kostenfrei Papiertüten zur Sammlung der kompostierbaren Abfälle aus. Auf die Tüten sind zusätzlich Informationen darüber aufgedruckt, was in die Tüte gegeben werden darf, und was nicht, sowie die Ausgabestellen, an welchen die Tüten erhältlich sind. Es werden pro Jahr ca. 6 Mio. Papiertüten ausgegeben. Kosten hierfür wurden nicht benannt. Auf den Beuteln ist auf der Rückseite Werbung aufgedruckt, d.h. dass z.B. über Werbeaufdrucke die Ausgaben gesenkt werden können.

 

Auch die Stadt Ingolstadt gibt Papierbiosammeltüten aus. Diese können ganzjährig bei den Abgabestellen abgeholt werden. Es sind ebenfalls Hinweise zur Benutzung, bzw. der Rat keine Plastiktüten und auch keine Bioplastiktüten zu verwenden, aufgedruckt. Die Papiertüten werden sehr gut angenommen. Laut Auskunft der Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR belaufen sich die Kosten hierfür auf ca.400 000 € jährlich. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Ingolstadt knapp 140.000 Einwohner hat, also nahezu doppelt so viele, wie Bamberg.

 

Mit der Ausgabe von Papiertüten an alle Haushalte zur Sammlung der Bioabfälle könnte der Störstoffanteil deutlich gesenkt werden. Der eingesammelte Biomüll wird nach den Erfahrungen anderer Kommunen deutlich weniger mit Fremdstoffen belastet sein, wenn die Papiertüten, welche es auch im Handel zu kaufen gibt, kostenfrei sind. Für den Bürger kostenpflichtige Tüten würden den Erfolg sicherlichschmälern.

 

Der Grundgedanke, an alle Haushalte kostenfrei Papiersammeltüten auszugeben, ist somit positiv zu bewerten. Der Kommune entstehen so jedoch Zusatzkosten.

 

Es wäre zu prüfen, ob diese  nicht über die Müllgebühren direkt gedeckt werden könnten. Laut Aussage des EBB erscheint es gebührenrechtlich prinzipiell möglich, die Kosten, die mit der Ausgabe von Bio-Abfallsammeltüten entstehen würden, auf die Müllgebühren umzulegen.  Die Einführung würde auf Grundlage prognostizierter Kosten (angelehnt an die Hochrechnungen der Stadt Erlangen) vermutlich zu einer dauerhaften Erhöhung der Müllgebühren von ca. 5 € pro Jahr (80 l-Tonne) bis 65 € pro Jahr (1100 l-Tonne) führen.

 

 

Maßnahmen auf Grundlage der Bioabfallanalyse

 

Auf Grundlage der Bioabfallanalyse und vor dem Hintergrund der künftig schärferen Grenzwerte ist für die Stadt Bamberg eine deutliche Qualitätssteigerung bei der Sammlung der Bioabfälle notwendig. Wie bereits vom Witzenhausen-Institut empfohlen, könnten, soweit es der personelle und finanzielle Rahmen zulässt, vom Klima- und Umweltamt und vom EBB verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt werden, um dieses Ziel zu erreichen.

 

  • So werden bereits mit dem Versand des Abfuhrkalendariums 2021 im November Informationen zur Biotonnennutzung versendet. Denkbar ist ebenfalls den Versand des Gebührenbescheids zu diesem Zweck zu nutzen.
  • Auch ein Anschreiben an verschiedene Wohnungsbaugesellschaften entsprechend der Ergebnisse der Analyse, mit dem Ziel, dass diese ihre Mieter auf die vorschriftsmäßige Benutzung der Biotonnen hinweisen und die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen darlegen, wäre denkbar.
  • Das Thema könnte im Umweltkalender 2022 aufgegriffen werden.
  • Auf den Internetauftritten von EBB und Klima- und Umweltamt ist beabsichtigt, entsprechende Informationen zu platzieren. Der EBB wird prüfen, in wieweit z.B. beim bestehenden Erinnerungsservice zu den Abholterminen eine kurze Textnachricht eingefügt werden kann.
  • Schärfere Kontrollen sind - abgesehen von den fehlenden personellen Ressourcen bei EBB und Klima- und Umweltamt – nach Aussage des EBB erst dann zielführend und erfolgversprechend, wenn eine Zuordnung der Biotonnen zu den entsprechenden Anwesen möglich ist. Diese ist aufgrund fehlender Bechipung der Abfalltonnen jedoch bislang nicht möglich. Hier würde es einer enormen finanziellen Investition durch den EBB bedürfen. Nach Umsetzung einer solchen Maßnahme wäre über schärfere Kontrollen und evtl. Sanktionierungen zu entscheiden.


Sollte die Ausgabe von Papierbiosammeltüten angedacht werden, welche mit erheblichen Kosten verbunden wäre, so könnte geprüft werden, ob diese durch eine Änderung der Biotonnenabfuhr im Winter (längere Abholintervalle) gegenfinanziert werden könnte. Die damit verbundenen Ersparnisse bei den Verbrennungskosten (denn Plastik/Störstoffe mit angehaftetem Biomüll müssen vom EBB im MHKW gegen Entgelt entsorgt werden) wären dann mit zu berücksichtigen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2. Der Mobilitätssenat empfiehlt dem BWS den EBB  damit zu beauftragen, die Möglichkeiten der Einführung einer Papiermülltüte für den Bioabfall in der Stadt Bamberg zu prüfen.

 

3. Der Auftrag des Umweltsenates vom 26.11.2019 an die Verwaltung, über die beauftragte Biomüllanalyse und die daraus abgeleiteten Maßnahmen zu berichten, ist damit erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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